Nachhaltigkeit auch in „kleinen“ Dingen I
Antrag Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Sabine Bär, Winfried Kaum, Jens Luther und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 19.1.2024
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Sie haben am 19.1.2024 Folgendes beantragt:
„Die Landeshauptstadt München wird gebeten, während der Sitzungszeiten der Vollversammlung des Stadtrates und während der Sitzungszeiten der Ausschusssitzungen des Stadtrates im Sitzungssaal Sammelbehälter für Büroklammern, Gummibänder und ähnliche wiederverwendbare Büromittel aufzustellen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch die Beschaffung von Büromaterial und damit eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Es ist bisher bereits gängige Praxis, dass die übrig gebliebenen Büroklammern, Gummibänder und ähnlich wiederverwendbare Büromittel nach Ende der Sitzungen vom Sitzungsdienst in eigene, dafür vorgesehene Behälter eingesammelt werden. Wenn die Behälter voll sind, werden diese zur Wiederverwendung an die Poststelle abgegeben. Zukünftig werden bei Sitzungen der Vollversammlung des Stadtrats und bei Ausschusssitzungen die Behälter im Sitzungssaal aufgestellt und die Materialien dort gesammelt.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Ausstellung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) „Gefährdet Leben – queere Menschen im Nationalsozialismus“ nach München holen!
Antrag Stadträte Thomas Schmid und Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 1.2.2024
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Sie beantragen, für die obige Ausstellung städtische Räume zur Verfügung zu stellen. Dies stellt eine laufende Angelegenheit der Verwaltung dar. Gerne gehe ich daher mit diesem Schreiben auf Ihren Antrag vom 01.02.2024 ein und teile Ihnen dazu Folgendes mit:
Die Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ* bereitet seit ca. Anfang 2023 die Gedenkveranstaltung zum 90. Jahrestag der ersten Razzia gegen eine schwule Einrichtung in München durch die Nationalsozialisten vor. Die Gedenkveranstaltung wird am 20. Oktober 2024 stattfinden. Hierzu erfolgt selbstverständlich noch eine gesonderte Einladung. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird die Ausstellung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld in München gezeigt. Die Koordinierungsstelle konnte hierzu bereits 2023 ihre Kontakte im Rahmen des Netzwerks der Regenbogenstiftungen in Deutschland nutzen.
Das Kreisverwaltungsreferat hat dankenswerter Weise die Eingangshalle in der Ruppertstraße 11 zur Verfügung gestellt. Damit kann die Ausstellung auch einer breiten Öffentlichkeit präsentiert werden, die als Kund*innen bzw. als Beschäftigte der Landeshauptstadt die Räume aufsucht. Zudem wird die Ausstellung in der Öffentlichkeit beworben.
Somit ist das Anliegen Ihres Antrages bereits umgesetzt. Ich bedanke mich dennoch für Ihr Interesse und Engagement in dieser Sache!
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.