Die Stadt beendet die öffentliche Aufforderung zur Denunziation von Mitbürgern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 20.11.2023
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Die Durchführung von Kooperationsgesprächen und Kampagnen zu einzelnen Themen findet im Auftrag des Oberbürgermeisters statt und stellt somit eine laufende Angelegenheit der Verwaltung dar.
Zu Ihrem Antrag vom 20.11.2023 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Sie haben beantragt, die Kampagne „Zeig Flagge. Zeig´s an!“ zu stoppen, das Kooperationsprojekt der Koordinierungsstelle mit dem Polizeipräsidium zu beenden und den Fonds Queere Gleichstellung aufzulösen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, beantworte ich letzteres ebenfalls mit diesem Schreiben.
Die Kampagne der KGL, die in Kooperation mit dem Polizeipräsidium München entwickelt wurde, bezieht sich auf das Anzeigen von Straftaten nach dem deutschen Strafgesetzbuch und hat somit nicht ansatzweise etwas mit Denunziation zu tun.
Sowohl die Kampagne als auch die Kooperation mit dem Polizeipräsidium werden selbstverständlich weitergeführt. Der Fonds Queere Gleichstellung wurde auf Beschluss des Stadtrats (Nr. 20-26/V 08341) eingerichtet. Es ist nicht ersichtlich, weshalb er eingestellt werden sollte.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.