Für die Klimaziele Münchens ist eine klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung ein zentraler Baustein. Um die Wärmewende und die Energiesouveränität voranzutreiben, hat der Bund 2023 entschieden, dass jede Kommune mit mehr als 100.000 Einwohner*innen bis 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen muss, der die lokalen Gegebenheiten berücksichtigt. Dieser Wärmeplan liefert den Kompass, um flächendeckend fossile Brennstoffe durch erneuerbare Wärme zu ersetzen, das Klima zu schützen und dabei gleichzeitig die Heizkosten sozial verträglich zu halten. Bei der öffentlichen Sitzung des Klimarats am 21. März haben die Referentin für Klima- und Umweltschutz, Christine Kugler, und Dr. Karin Thelen, Geschäftsführerin Regionale Energiewende bei den Stadtwerken München (SWM), den Entwurf des Münchner Wärmeplans und die Pläne der SWM für den Ausbau der Fernwärme vorgestellt.
Das Referat für Klima- und Umweltschutz plant, die Wärmeplanung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz des Stadtrats am 16. April und in der Vollversammlung am 24. April in den Stadtrat einzubringen. Im nächsten Schritt wird der Wärmeplan – begleitet von umfangreichen Informationsveranstaltungen – der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Münchner*innen haben im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Gelegenheit, sich zum Wärmeplan zu äußern.
Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz: „Die Verbrennung von Erdgas und Heizöl gehört zu den größten Verursachern der in München anfallenden Treibhausgas -Emissionen. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und dem Münchner Klimarat – unserem kritisch-konstruktiven Begleiter rund um Themen des Klimaschutzes – den Entwurf des Wärmeplans zur Stellungnahme vorgelegt. Ich freue mich sehr über das positive Feedback und die große Unterstützung aus dem Klimarat, die wir in der Sitzung erfahren haben. Herzstück der Wärmeplanung ist die Wärmekarte, die in Kürze im Münchner GeoPortal für alle zugänglich gemacht wird. Damit zeigen wir den Münchner*innen, welche erneuerbaren Wärmequellen sie in ihrem Baublock nutzen können. Wir unterstützen die Münchner*innen auf diesem Weg zusätzlich mit unserer Expertise und gehen in unserer Quartiersarbeit auf die individuelle Situation der Anwohnenden ein. Unsere umfangreichen Beratungs- und Informationsleistungen rund um Heizungstausch und Gebäudesanierung runden das Angebot ab. Gleichzeitig haben wir das Finanzielle im Blick und ergänzen die Bundesförderung sinnvoll mit unserem Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude.“ Franz Xaver Peteranderl, Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern: „Die zeitnahe Vorlage der kommunalen Wärmeplanung für die Landeshauptstadt ermöglicht es der Münchner Bevölkerung und den Betrieben aus Handwerk und Mittelstand, gut informiert über ihre künftige Wärmeversorgung zu entscheiden.“
Olaf Zimmermann, Obermeister der Sanitär Heizung Klima (SHK) Innung München: „Die SHK Innung München begrüßt den vom Referat für Klima- und Umweltschutz erarbeiteten Wärmeplan für die Landeshauptstadt München. Damit kommen wir dem Ziel einen großen Schritt näher, dass wir verlässliche Vorgaben sowie Sicherheit bei der Planung bekommen, um unter der Maßgabe des Bayerischen Klimaschutzgesetzes, wonach Bayern bis 2040 klimaneutral sein soll, Kunden technologieoffen zu beraten und passende individuelle Lösungen zu erarbeiten. Als Folge sollte dann auch die Verunsicherung der Verbraucher relativ schnell schwinden, die derzeit den Heizungsmarkt bestimmt.“
Andreas Romanow, Obermeister der Maler und Lackierer Innung München Stadt und Land: „Unsere Branche der Maler und Lackierer ist einer der wichtigsten Akteure der Energiewende. Ohne Dämmmaßnahmen ist die Energiewende nicht zu bewältigen. Dazu gehören im Einzelnen die Dämmung der Gebäudehülle (WDVS), Kellerdecken- und Speicherbodendämmung, aber auch die Dämmung von Innenwänden. Die Auswahl und der Umfang weiterer Maßnahmen wie zum Beispiel der Einbau von technischen Anlagen, Türen und Fenstern etc. erfolgen auf dieser Grundlage. Dann erst ergeben sich die optimalen Einsparungsmöglichkeiten von Energie und damit eine Reduzierung des CO₂-Ausstoßes sowie die Senkung von Betriebskosten. Das Malerhandwerk ist zu 80 Prozent in der Sanierung des Gebäudebestands tätig und Spitzenreiter, wenn es um den Flächenanteil der energetischen Sanierung geht. Die kommunale Wärmeplanung der Landeshauptstadt München kann unseren Kunden und uns eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Frage geben, welche energetische Lösung die beste ist.“
Die Vorteile der kommunalen Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung bündelt Daten zum Thema Wärme und informiert die Münchner*innen, wie sie ihr Haus klimafreundlich heizen können. Sie bietet folgende Vorteile:
- Die Münchner*innen sehen auf der Wärmekarte, welcher Baublock perspektivisch mit welcher erneuerbaren Wärmequelle versorgt werden kann, und können genauere Informationen zur möglichen Wärmeversorgung ihres Gebäudes bei der Stadt oder den Stadtwerken einholen.
- Die technischen Möglichkeiten und die voraussichtliche Realisierbarkeit von bestimmten Wärmeversorgungslösungen können besser abgeschätzt werden (zum Beispiel Verfügbarkeit von Grundwasser).
- Es können frühzeitig Gebiete identifiziert werden, in denen die künftige Versorgung besondere Herausforderungen mit sich bringt und Maßnahmen entsprechend angepasst werden.
Gebäudeeigentümer*innen erhalten so mehr Planungs- und Investitionssicherheit, werden aber nicht verpflichtet, eine bestimmte Art der Wärmeversorgung zu nutzen. Handwerk, Fachplaner*innen oder Energieberater*innen können den wertvollen Datenschatz für ihre Arbeit nutzen. Denn die kommunale Wärmeplanung ersetzt keine individuelle, projektbezogene Detailplanung.
Wie wird in München aktuell und perspektivisch geheizt?
Aktuell heizen knapp zwei Drittel der Münchner*innen mit Erdgas und Heizöl, etwa ein Drittel nutzt Fernwärme. Ziel des Entwurfs zur kommunalen Wärmeplanung ist, dass in München künftig knapp zwei Drittel des Wärmebedarfes durch klimaneutrale Fernwärme und ein Drittel durch die Nutzung von Umweltwärme im Grundwasser, im Erdreich und in der Luft abgedeckt werden. Im Einklang mit der prognostizierten stärkeren Sanierungstätigkeit und dem rascheren Zurückdrängen von fossil betriebenen Heizkesseln sinken die Treibhausgasemissionen im Zielszenario auf ein Niveau von circa 160.000 Tonnen CO₂, beziehungsweise 0,08 Tonnen CO₂ pro Einwohner*in. Damit wäre die Klimaneutralität erreicht.
Eine gute Orientierung: Die Münchner Wärmekarte
Auf der Grundlage der Bestands- und Potenzialanalyse wird die Stadt München in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete (sogenannte Eignungsgebiete) baublockscharf eingeteilt und kartographisch in der Wärmekarte im GeoPortal München dargestellt. Ziel der Unterteilung der Stadt in Eignungsgebiete ist es, einen längerfristigen Orientierungsrahmen zu zukünftigen, vor Ort denkbaren Versorgungstechnologien und verfügbaren Wärmequellen zu schaffen. Für 96 Prozent des Gebäudebestands im Stadtgebiet konnten so individuelle und netzbasierte Lösungen definiert werden – vier Prozent der Baublöcke fallen unter die Prüfgebiete, für die das Referat für Klima- und Umweltschutz in Kürze tiefergehende Energiekonzepte anstoßen wird.
Förderung für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen
Die Landeshauptstadt kombiniert die Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) mit dem kommunalen Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG). Das heißt: Aktuell sind die Voraussetzungen besonders geeignet, Gebäude mit einer energetischen Sanierung für die Zukunft zu rüsten, Heizungen auszutauschen und energetisch unabhängiger zu werden.
Für den Heizungstausch gelten seitens des Bundes folgende Fördersätze:
- eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten von neuen Heizungen für alle Wohn- und Nichtwohngebäude,
- ein Effizienzbonus für die Nutzung von natürlichen Kältemitteln oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme bei Wärmepumpen in Höhe von 5 Prozent.
- ein Einkommensbonus von zusätzlich 30 Prozent der Investitionskosten für alle selbstnutzenden Wohneigentümer*innen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr,
- ein Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten für alle selbstnutzenden Wohnungseigentümer*innen beim Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen und Nachtspeicherheizungen oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen (bei Inbetriebnahme vor mindestens 20 Jahren); der Bonus verringert sich bis 2037 schrittweise.
Grundförderung und Boni können kumuliert werden – jedoch nur bis zu einem Höchstfördersatz von maximal 70 Prozent. Die maximal und einmalig förderfähigen Investitionskosten liegen für den Heizungstausch bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus, bei Mehrparteienhäusern bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro je Wohneinheit ab der siebten Wohneinheit.
Für den Heizungstausch bietet sich eine Energieberatung an. Eine solche Energieberatung für Wohngebäude (EBW) wird aktuell vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 80 Prozent Zuschuss gefördert.
Alle Antragsteller*innen, die keinen Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus bei der BEG in Anspruch nehmen, können von einer zusätzlichen Münchner FKG-Förderung von 15 Prozent profitieren. Neben dem Heizungstausch sind auch die sogenannten Effizienzmaßnahmen als Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG förderfähig. Dazu zählen zum Beispiel die Dämmung der Gebäudehülle, der Austausch von Fenstern, der Einbau von Lüftungsanlagen, Smart-Home-Technologie und Maßnahmen zur Heizungsoptimierung. Diese erhalten einen Zuschuss von 15 Prozent sowie zusätzlich 5 Prozent iSFP-Bonus bei Vorliegen eines im Rahmen einer geförderten Energieberatung erstellten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
Ergänzend ist ein zinsverbilligtes Kreditangebot erhältlich, das für Antragstellende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr gilt. Dieses soll helfen, die finanzielle Belastung durch den Heizungstausch und sonstige Sanierungsmaßnahmen zeitlich zu strecken – der Kredit kann jedoch auch zur Finanzierung weiterer Ein- zelmaßnahmen an Wohngebäuden genutzt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Kosten steuerlich geltend zu machen.
Was ist für Mieter*innen wichtig?
Mieter*innen werden vor hohen Kosten geschützt. Vermietende dürfen zwar künftig bis zu zehn Prozent der Kosten umlegen, wenn sie in eine neue Heizungsanlage investieren beziehungsweise modernisieren. Die Umlage ist jedoch gedeckelt: Die monatliche Kaltmiete darf pro Quadratmeter und Monat um maximal 50 Cent steigen. Wurde die Modernisierungsmaßnahme gefördert, muss die Fördersumme von der gesamten Modernisierungssumme abgezogen werden, bevor die Kosten umgelegt werden. Härtefälle müssen berücksichtigt werden. Für Mieter*innen, deren Miete durch die Modernisierung auf mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens ansteigt, gilt eine beschränkte Umlagefähigkeit. Zudem sind Mieterhöhungen bei Indexmieten ausgeschlossen.
Bei Sanierungen gilt: Sanierungsförderung nutzt auch den Mieter*innen. Mieter*innen profitieren nicht nur von der gestiegenen Wohnqualität in einem sanierten Gebäude. In einer sanierten Wohnung muss auch deutlich weniger geheizt werden, wodurch Energiekosten eingespart werden können. Da der Anteil der Sanierungskosten, für den von Bund, Land oder Kommune Förderzuschüsse in Anspruch genommen wurden, nicht umgelegt werden darf, profitieren auch Mieter*innen ganz konkret von den Förderangeboten des Bundes und der Landeshauptstadt München.
Die Wärmewende im Quartier
Das Referat für Klima- und Umweltschutz verfolgt bei der Quartiersarbeit zwei Wege: die Umsetzung integrierter Quartierskonzepte in innenstadtnahen Gebieten mit einem hohen Anteil an Mehrfamilienhäusern sowie die aufsuchende kostenfreie Energieberatung durch zertifizierte Energieberater*innen in Ein- und Zweifamilienhausgebieten. Beide Formate unterstützen Gebäudeeigentümer*innen ganz praktisch bei allen Fragen rund um Gebäudesanierung und Heizungstausch. Denn was Gebäudeeigentümer*innen bei Heizungstausch und Sanierung beachten müssen, ist immer auch vom Standort des Hauses abhängig. Für 2024 sind derzeit 15 Quartiersentwicklungen geplant, die das Referat für Klima- und Umweltschutz auf den Weg bringen möchte.
Beratung und Info durch das Referat für Klima- und Umweltschutz
Im Rahmen der Klimaschutzkampagne Re:think München finden Mitmach-Aktionen, Straßenfeste, Veranstaltungen und Ausstellungen statt, die informieren und zu einem Neudenken motivieren sollen. Darüber hinaus bietet das Bauzentrum München des Referats für Klima- und Umweltschutz neutrale und kostenfreie Beratungen, Materialien und Veranstaltungen zum Thema nachhaltiges Wohnen, Sanieren und Bauen an. Ein Wärmewendetelefon und ein umfangreiches Online-Angebot runden das Beratungsangebot ab.
Weiterführende Informationen
- Re:think München: Unter rethink-muenchen.de/waermeplanung sind vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Vollversammlung am 24. April am Folgetag weitere Informationen, FAQ und Beratungsangebote rund um die kommunale Wärmeplanung in München zu finden.
- Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude: Es gelten der Fördersatz und die Förderbedingungen im FKG Richtlinienheft (https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:cc47f5cb-dfdd-48ad-a7ff-f2b68ddd9194/FKG-Richtlinie-2024.pdf) gültig ab dem 1. Januar 2024.
- GeoPortal München: Mit dem GeoPortal München stellt die Stadtverwaltung umfangreiche Informationen zur Verfügung, wie zum Beispiel die Wohnlagenkarte des Online-Mietspiegels, Bebauungspläne, den Radlstadtplan, die Solarpotenzialkarte, Isarportal und die Geothermiekarte. Weitere Informationen unter https://stadt.muenchen.de/infos/geoportal-muenchen.html.