Wohnkostenexplosion in der Landeshauptstadt München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 19.10.2023
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 17.10.2023 führen Sie Folgendes aus:
In der Ausgabe der tz vom 21.9.2023 wurde berichtet, dass die Mieten in der Landeshauptstadt München innerhalb der vergangenen sechs Monate um 7% von 22,20 Euro pro qm auf 23,80 Euro pro qm gestiegen sind. Nicht nur Neubauwohnungen sind davon betroffen; bei den Bestandswohnungen sieht es noch schlimmer aus. Außerdem ist mit weiteren Mieterhöhungen aufgrund der EU-Sanierungsvorgaben zu rechnen, da die Kosten auf den Mieter umgelegt werden können. Ebenso stiegen die Nebenkosten aufgrund der weitergereichten Preiserhöhungen auf dem Energiesektor. Für Studenten gibt es derzeit keine Wohnungen oder Zimmer.
Zu Ihrer Anfrage vom 17.10.2023 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Welche Maßnahmen plant die Stadt, um die Bezahlbarkeit von Wohnraum für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen?
Antwort:
Das wohnungspolitische Handlungsprogramm „Wohnen in München“ stellt in seiner mittlerweile siebten Ausführung die Ziele, Maßnahmen und Programme zur Schaffung und Erhalt von bezahlbarem Wohnraum in München ausführlich dar, siehe https://stadt.muenchen.de/infos/wohnungsbau-politik-stadt-muenchen.html.
Frage 2:
Welche konkreten Schritte unternimmt die Stadt um Investoren zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu motivieren?
Antwort:
Seit Einführung des wohnungspolitischen Handlungsprogramms werden Investorinnen und Investoren durch den Einsatz kommunaler und staatlicher Finanzmittel bei der Wohnraumschaffung unterstützt.
Frage 3:
Gibt es Pläne zur Einführung einer Mietpreisbegrenzung?
Antwort:
Für frei finanzierte Wohnungen finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Mieterhöhungsrecht und zur Mietobergrenze bei Mietvertragsabschluss im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Regelungen des BGB können ausschließlich durch den Deutschen Bundestag geändert werden. Ich weise darauf hin, dass die Mietpreisbremse (§§556d ff. BGB) bereits am 7.8.2019 in München als angespanntem Wohnungsmarkt in Kraft getreten ist.
Frage 4:
Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Wohngeldanträge und der Anträge auf eine Sozialwohnung?
Antwort:
Zum Stand 30.9.2023 sind 15.638 Wohngeldanträge unbearbeitet oder noch nicht abschließend bearbeitete Fälle vorhanden. Im Bereich der Vermittlung in dauerhaften Wohnraum sind zum Stichtag 30.9.2023 9.935 Anträge in Bearbeitung.
Frage 5:
Plant die LHM neben allgemeiner Schuldenberatung einen Fond mit dem die Stadt Mietern in nicht städtischen Wohnungen, die trotz Vollzeitarbeit wegen Mietzahlungen in die Verschuldung geraten helfen könnte?
Antwort:
Siehe Frage 6
Frage 6:
Wenn 5. verneint wird, warum nicht?
Antwort:
Die Einrichtung eines Fonds ist nicht erforderlich, da für die Übernahme von Mietschulden gesetzliche Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Sowohl das SGB II (Bürgergeld) als auch das SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt) sehen eine Übernahme von Mietschulden vor. Mietschulden können auch übernommen werden, wenn die Betroffenen in Vollzeit arbeiten.
Frage 7:
Wie ist der Stand hinsichtlich der Inanspruchnahme des Wärmefonds? Wie viele Bürger nehmen diesen derzeit in Anspruch?
Antwort:
Zum 31.10.2023 wurden 5.430 Anträge für über 15.529 Personen aufgenommen. Für diese Anträge wurden rund 6.625.800 Euro bewilligt.
Frage 8:
Gibt es Pläne den Wärmefond finanziell aufzustocken?
Antwort:
Von Seiten der Stadtwerke wurde für die Jahre 2023 und 2024 eine Summe in Höhe von bis zu 20 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Es ist davon auszugehen, dass die Mittel für die Laufzeit des Projekts ausreichend sind. Eine Aufstockung der Mittel des Wärmefonds ist daher nicht erforderlich.
Frage 9:
Welche Rolle spielen Neubauprojekte in der städtischen Strategie zur Bewältigung der Mietsteigerung?
Antwort:
Frage 9 ist in Frage 10 mitenthalten
Frage 10:
Welche langfristigen Ziele verfolgt die Landeshauptstadt München in Bezug auf die Mietentwicklung und den Wohnungsmarkt?
Antwort:
Es werden alle kommunalen Handlungsmöglichkeiten eingesetzt, die zu einer Entspannung des Mietmarktes führen.
Frage 11:
Wie viele Wohnungen oder Heimplätze sind derzeit mit ausreisepflichtigen Personen belegt?
Antwort:
Das Kreisverwaltungsreferat und das Sozialreferat können keine Aussage dazu treffen, wie viele Wohnungen oder Heimplätze derzeit mit ausreisepflichtigen Personen belegt sind.
Frage 12:
Was wird derzeit unternommen um die von diesen belegten Räume in Kürze freizubekommen – um z.B. Platz für Studenten zu schaffen?
Antwort:
Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für alle Menschen in München zählt zu den zentralen Herausforderungen und Zielen der Landeshauptstadt München. Dem Versuch, verschiedene Gruppen, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind, gegeneinander auszuspielen, treten wir entschieden entgegen.