Digitalisierung im Fundbüro München
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 3.8.2023
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihren Antrag vom 3.8.2023 zur Beantwortung überlassen.
Inhaltlich teilten Sie Folgendes mit:
„Das Kreisverwaltungsreferat wird aufgefordert, die Digitalisierung im Fundbüro voranzutreiben und alle abgegebenen Sachen tagesaktuell auch auf der Website muenchen.de mit einem aussagekräftigen Schlagwort und dem Eingangs- und Funddatum einzustellen, so dass die Suche nach verlorengegangenen Gegenständen erleichtert wird. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschreibung der Sache sind zu berücksichtigen. Die Fundbüros der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) sowie der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH sollen ebenfalls aufgefordert werden, die eingegangen Fundstücke online zu veröffentlichen. Begründung:
Der Verlust des Geldbeutels, des Mobiltelefons oder anderer Gegenstände ist für die Betroffenen in der Regel ein Schreck mit einer sich anschließenden Suche, die durch die Stadt München oder ihre Tochtergesellschaften erleichtert werden kann, indem alle abgegeben/ aufgefundenen Gegenstände tagesaktuell auf muenchen.de abrufbar sind. Hierbei sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten, damit auch tatsächlich der eigentliche Eigentümer zu seinem verloren gegangenen Gegenstand kommt. Die Einsehbarkeit der verlorenen Gegenstände würde die Suche deutlich erleichtern.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag auf dem Schriftwege wie folgt zu beantworten.
Die Landeshauptstadt München ist als Fundbehörde gemäß §§ 1, 2 der Bayerischen Verordnung über die Zuständigkeiten und das Verfahren derFundbehörden (FundV) für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Fundrechts (§§ 965 ff. BGB) im Stadtgebiet München zuständig.
Für Funde in Geschäftsräumen oder Beförderungsmitteln einer öffentlichen Behörde oder einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrsanstalt (sog. Verkehrsfunde) sind gemäß § 978 Abs. 1 BGB die Behörden oder Verkehrsanstalten selbst für die Behandlung der Fundsachen aus ihren Bereichen zuständig und daher verpflichtet, jeweils eigene Fundbüros zu betreiben. In München betreibt die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) ein eigenes Fundbüro für alle Gegenstände, die in U-Bahnen, Bussen oder Straßenbahnen sowie an Haltestellen und Bahnsteigen verloren wurden. Bei Gegenständen, die in S-Bahnen, Zügen und dem Bahnhofsbereich verloren wurden, ist das DB-Fundbüro am Hauptbahnhof zuständig.
Bei einem Verlust eines Gegenstandes im Stadtgebiet München können die Betroffenen eine Online-Verlustanzeige (https://stadt.muenchen.de/service/info/hauptabteilung-iii/10338652/) stellen. Diese geht direkt beim städtischen Fundbüro ein und es erfolgt ein systemseitiges Matching mit der verwendeten Fachanwendung. Anhand bestimmter Schlagworte und der Beschreibung des Gegenstandes erfolgt ein Abgleich mit den im Fundbüro registrierten Fundsachen. Bei einer Übereinstimmung werden die Betroffenen umgehend informiert.
Bei Fundgegenständen, die sich persönlich zuordnen lassen, wie zum Beispiel Ausweise, Pässe, Handys mit SIM-Karten, werden die Betroffenen sowieso schriftlich vom Fundbüro informiert.
Auch bei der MVG wurden die Prozesse digitalisiert und die eingehenden Fundgegenstände werden anhand von spezifischen Kriterien in einer Fundsoftware erfasst. Verlierer*innen können Verluste auf der MVG-Website mit einer Online-Verlustmeldung (https://www.muenchen.de/verkehr/aemter/mvg-fundbuero) melden. Die Software durchsucht die Datenbank nach den eingegebenen Kriterien und informiert bei einer Übereinstimmung die Betroffenen.
Durch diese Möglichkeiten eines online Abgleichs mit den registrierten Fundgegenständen können zahlreiche Behördengänge erspart werden. Die darüber hinausgehende tagesaktuelle Veröffentlichung von abgegebenen Fundsachen auf der Website muenchen.de wäre allerdings mit enormen personellen Ressourcen verbunden. Jährlich werden im städtischen Fundbüro etwa 45.000 Fundgegenstände aufgenommen. Das tägliche Einstellen und die Erstellung von Beschreibungen würden enorme Kapazitäten binden. Zudem müsste der Bestand – auch bei Abholung bzw. Ablauf derAufbewahrungsfrist – stets aktuell gehalten werden. Letztendlich müssten die Gegenstände aufgrund der enormen Vielzahl dennoch mit Schlagwörtern von den Verlierenden gesucht werden, wodurch der Mehrwert zu dem derzeit möglichen automatischen Abgleich gering wäre und nicht in einem angemessenen Verhältnis zum erforderlichen Personaleinsatz stehen würde.
Das Kreisverwaltungsreferat arbeitet fortlaufend daran, die Matching-Funktion bei eingehenden Online-Verlustanzeigen zu optimieren und somit auch die Trefferquote weiter zu erhöhen. Parallel dazu wird seitens des IT-Referats die Möglichkeit eines Einsatzes von Einer-für-Alle-Leistungen (EfA-Leistungen) geprüft. Sollte eine entsprechende IT-Fachanwendung ermöglichen, Fundgegenstände mit einem Arbeitsschritt zu erfassen und auch im Internet zu veröffentlichen, so würde dies natürlich bei der künftigen Ausgestaltung der Prozesse genutzt werden.
Es wird um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.