Das Kreisverwaltungsreferat erteilt ab sofort Genehmigungen für die Ausstellung und den Verkauf von selbstgefertigten Kunstgegenständen entlang der östlichen Leopoldstraße vom Beginn bis zur Martiusstraße. Der Schwabinger Künstlermarkt endet am 27. Oktober. Zugelassen sind eigenhändig hergestellte und bildkünstlerische Originalarbeiten in folgenden Materialtechniken:
- Malerei: Öl, Acryl, Aquarell, Gouche und Pastell
- Graphik: Handzeichnung (Blei, Farbstift und Tusche)
- Skulptur: Stein, Holz, Metall, Papier, Keramik und Ton
- Mischtechniken: Collage, Assemblage, Objektbild, Materialbild, Scherenschnitt und Hinterglasbild
- Originaldrucke: Radierung, Stich, Kaltnadel, Aquatinta, Steindruck, Siebdruck, Holzschnitt und Linolschnitt
- Originalfotografie: Monotypie mit Angabe der Auflagenhöhe (gerahmt)
Modeschmuck, Gebrauchsgegenstände und gewerblich gefertigte Massenware sind nicht zugelassen. Die Erlaubnis kann auch nicht erteilt werden, wenn gewerbsmäßig mit Kunstgegenständen gehandelt wird. Genehmigungen können ab sofort beantragt werden.
Für Künstler*innen, die schon die Jahre zuvor im Besitz einer Erlaubnis waren, reicht eine telefonische oder schriftliche Antragstellung per E-Mail (bi-nord.kvr@muenchen.de) oder Brief (Bezirksinspektion Nord, Hanauer Straße 56, 80992 München).
In anderen Fällen ist eine persönliche Vorsprache in der Bezirksinspektion Nord mit einem gültigen Ausweis und einem oder mehreren Verkaufsmustern erforderlich. Termine können Interessierte telefonisch unter der 233-38600 vereinbaren. Bewerber*innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Erlaubnis wird in der Regel direkt bei der Beantragung ausgestellt. Die Gebühr beträgt 80 Euro.
Infos zu den Öffnungszeiten und zur Erreichbarkeit der Bezirksinspektion sind unter https://go.muenchen.de/bezirksinspektion_nord zu finden.