Familien in KiTa-Not
Anfrage Stadträtin Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 6.2.2024
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 6.2.2024 führen Sie Folgendes aus:
„Familien, die keinen Kita Platz in einer Einrichtung bekommen haben, müssen oftmals auf private Träger zurückgreifen. Auch vor dem Hintergrund, dass ab 1.9.2024 die MFF abgelöst wird, werden viele Familien nicht in einer dann geförderten Einrichtung unterkommen. Deswegen bleibt oft nur der Gang zur wirtschaftlichen Jugendhilfe.“
Zu Ihrer Anfrage vom 6.2.2024 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele Familien stellen einen Antrag auf wirtschaftliche Jugendhilfe?
Antwort:
Wie viele freigemeinnützige und sonstige Träger von der neuen KiTa-Förderung künftig profitieren wollen, lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschätzen.
Deshalb lässt sich derzeit auch nicht einschätzen, wie hoch das zusätzliche Beratungs- und Antragsaufkommen mit Einführung des neuen Fördersystems für Kindertageseinrichtungen freigemeinnütziger und sonstiger Träger in der Landeshauptstadt München bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sein wird.
Frage 2:
Wie gestaltet sich die Beantragung?
Antwort:
Für Eltern mit niedrigem Einkommen, in sozialen Notlagen oder mit besonderen finanziellen Belastungen gibt es beim Elternbeitrag Ermäßigungsmöglichkeiten.
Für Eltern, deren Kind eine private Kindertageseinrichtung besucht, die am neuen Förderverfahren teilnimmt, gilt:
Familien, die Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch (SGB) ZwölftesBuch (XII) – Sozialhilfe beziehen, können direkt von der Kindertageseinrichtung von den Elternbeiträgen befreit werden.
Auch Inhaber*innen des München-Passes können von der Kindertageseinrichtung direkt von den Elternbeiträgen befreit werden. Für den München-Pass gelten ab 15.3.2024, vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtrates am 14.3.2024, beispielhaft folgende monatliche Einkommensgrenzen (Nettoeinkommen inkl. Kindergeld, Unterhalt):
- Zwei Erwachsene mit einem Kind unter 14 Jahren: 3.240 Euro
- Zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren: 3.780 Euro
- Alleinerziehende*r mit einem Kind unter 14 Jahren: 2.340 Euro
- Alleinerziehende*r mit zwei Kindern unter 14 Jahren: 2.880 Euro.
Das Vermögen (z.B. Guthaben auf Girokonto, Sparguthaben, Aktien, Bausparvertrag) darf folgende Freigrenzen nicht übersteigen:
- Erwachsene Person: 10.000 Euro
- Minderjährige Person: 500 Euro.
Eltern, die trotz der Regelungen des Defizitmodells nicht direkt von den Elternbeiträgen befreit werden können, die aber dennoch Unterstützung bei den KiTa-Beiträge benötigen, haben die Möglichkeit nach § 90 Abs. 4 SGB VIII einen Zuschuss bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zu beantragen.
Diese Unterstützungsmöglichkeit besteht auch für alle Eltern, deren Kind eine private Kindertageseinrichtung besucht, die am neuen Fördermodell nicht teilnimmt.
Zudem richtet das Sozialreferat eine zentrale Servicestelle für Eltern ein, deren Kinder in eine private Kindertageseinrichtung gehen und finanzielle Unterstützung KiTa-Beiträge benötigen.
Weitere Informationen sind der Rathaus Umschau vom 29.2.2024 zu entnehmen.
Frage 3:
Wie lange dauert es von der Beantragung bis zum Bescheid?
Antwort:
Mit der Einrichtung der zentralen Servicestelle KiTa-Beiträge wird die Basis für eine schnelle Bearbeitung gelegt. Die persönliche Beratung und Antragsannahme in der Servicestelle KiTa-Beiträge trägt dazu bei, dass die Antragsunterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen und die antragstellendenFamilien konkret über die erforderlichen Unterlagen für eine Bearbeitung informiert werden, so dass zeitaufwendige Kommunikation zwischen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und den Familien vermieden wird.
Frage 4:
Gibt es eine Möglichkeit, dass Eltern bis zum Bescheid nur einen kleinen Betrag an die Kita zahlen?
Antwort:
Diese Entscheidung kann nur vom Träger der Einrichtung getroffen werden. Das Sozialreferat hat hierauf keinen Einfluss.