Infoveranstaltung Weißenburger Straße
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Veronika Mirlach, Alexander Reissl und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 12.10.2023
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Mit Ihrer Anfrage vom 12.10.2023 bitten Sie um Mitteilung über die Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung zur Testphase einer Fußgängerzone in der Weißenburger Straße.
Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Welche Vorstellung von Bürgerbeteiligung steht hinter einem solchen Format?
Antwort:
Wie bei einigen anderen experimentellen Ansätzen zur Erprobung neuer Straßenraumaufteilungen in München (z. B. Sommerstraßen, bürgerschaftliche Projekte) ist es auch bei der Weißenburger Straße das Ziel, die Stra-ßenraumänderungen zunächst zu testen, bevor ein Straßenraum endgültig umgestaltet wird. Die Beteiligung der Bürgerschaft ist begleitend zu dieser Testphase vorgesehen, um möglichst viele Perspektiven, Erfahrungen und Empfehlungen in das weitere Vorgehen einfließen lassen zu können.
Die gewählte Vorgehensweise ergab sich aus der von Stadtrat und Bezirksausschuss politisch gewünschten Anforderung, einerseits möglichst schnell etwas in die Umsetzung zu bringen und andererseits die Bürger*innen im Vorfeld einzubeziehen.
Deswegen wurde mit dem Bezirksausschuss vereinbart, die Bürger*innen im Vorfeld einzubeziehen, zu informieren und Mitwirkungsmöglichkeiten aufzuzeigen, dann eine Fußgängerzone ergebnisoffen und von Beteiligungsformaten begleitet zu testen, bevor dem Stadtrat eine abschließende Empfehlung zum weiteren Vorgehen in der Weißenburger Straße vorgelegt werden kann.
Ergebnisoffenheit als Qualitätsmerkmal guter Bürgerbeteiligung bezieht sich hier auf das „Wie“ einer Ausgestaltung der Testphase und das dauerhafte „Ob“ einer Fußgängerzone nach Durchführung der Testphase.Bei dem Beteiligungsangebot zur Testphase Fußgängerzone Weißenburger Straße handelt sich um ein sogenanntes informelles Format von Bürgerbeteiligung. Dabei steht im Vordergrund, die wesentlichen Fragen, Bedenken, Ängste, Sorgen, aber auch Vorschläge zur Sprache zu bringen, um sie in die weitere Ausgestaltung von Erhebungs-, Planungs- und Entscheidungsprozessen qualifizierend einfließen zu lassen. Anders als in politisch legitimierten repräsentativen Gremien wie dem Bezirksausschuss oder Stadtrat oder einem Bürgerentscheid geht es dabei nicht um Mehrheiten oder Abstimmungen, sondern um den Austausch von Erfahrungen und Argumenten.
Frage 2:
Wer entscheidet über die Dauer und eine Höchstteilnehmerzahl einer solchen Veranstaltung?
Antwort:
Die Informations- und Diskussionsveranstaltung am 23. Oktober sollte einerseits über den Ablauf der Testphase Fußgängerzone Weißenburger Straße informieren, aber andererseits – und das ist uns besonders wichtig – sollte die Möglichkeit zum ersten Austausch bestehen.
Dauer und Höchstteilnehmerzahl wurden mit dem Bezirksausschuss im Vorfeld der Veranstaltungsplanung abgestimmt. Die anvisierte Raumgröße wurde im Vorfeld als ausreichend eingeschätzt.
Bei Teilnehmerzahlen von über 150 Personen ist es unserer Erfahrung nach außerdem schwierig, im Programmablauf ausreichend Zeit für Fragen und Anmerkungen einzuplanen und auch ein anschließender persönlicher Austausch ist mit steigender Teilnehmerzahl nur sehr begrenzt möglich. Uhrzeit und Dauer waren so gewählt, dass es möglichst vielen Bürger*innen möglich ist, eine Teilnahme nach einem Arbeitstag noch einzurichten.
Das vom Mobilitätsreferat erarbeitete Konzept zur Beteiligung wurde in der Vollversammlung dem Bezirksausschuss am 26. Juli 2023 der Öffentlichkeit präsentiert. Der damals unterbreitete und mit dem Unterausschuss Mobilität abgestimmte Vorschlag hätte eine – organisatorisch wesentlich leichter durchführbare – digitale Beteiligungsveranstaltung beinhaltet. Die Anwesenden machten aber deutlich, dass sie ein Präsenzformat bevorzugen. Dem Wunsch ist das Mobilitätsreferat nachgekommen.
Der offizielle Teil der Veranstaltung umfasste eineinhalb Stunden. Aufgrund des hohen Interesses standen im Anschluss dann die Vertreter*innen desBezirksausschusses und des Mobilitätsreferates noch für Fragen und Anliegen zur Verfügung.
Wir freuten uns über das rege Interesse und bedauerten gleichzeitig, dass zunächst nicht allen Interessierten die Teilnahme ermöglicht werden konnte. Um dennoch allen interessierten Anwohnenden die Gelegenheit zur Information und Diskussion zu geben, erklärte sich das Mobilitätsreferat deswegen bereit, einen digitalen Zusatztermin am 23. November anzubieten. Alle Personen der Warteliste erhielten somit dasselbe Angebot, sich aus erster Hand zu informieren und die eigenen Anliegen zur Sprache zu bringen.
Frage 3:
Müssen sich die Münchnerinnen und Münchner darauf einstellen, dass auch für andere Formate der Bürgerbeteiligung, z. B. Bürgerversammlung, Einwohnerversammlung, Öffentliche Erörterung von Bebauungsplan-Entwürfen in Zukunft Dauer und Höchstteilnehmerzahl vorgegeben werden?
Antwort:
Bei der Beteiligung zur Weißenburger Straße handelt es sich um ein sogenanntes informelles Beteiligungsverfahren.
Bei den von Ihnen genannten Formaten handelt es sich hingegen um formale Beteiligungsverfahren, die gesetzlich geregelt sind. So ist beispielsweise die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Bauleitplanung in Deutschland durch das Baugesetzbuch (BauGB, §§ 3 und 4) geregelt. Dieses enthält Vorschriften, die die Erstellung von Bauleitplänen regeln und dabei die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger sicherstellen sollen.
Ebenso sind in München der Ablauf von Bürgerversammlungen und Einwohnerversammlungen in der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München (BezirksausschussS) sowie in der Satzung über die Abhaltung von Bürger- und Einwohnerversammlungen (Bürger- und EinwohnerversammlungsS) klar geregelt.
Informelle Verfahren, die in ihrer Ausgestaltung flexibler sind – wie das zur Weißenburger Straße – ergänzen dieses formale Spektrum an Beteiligungsmöglichkeiten, werden diese aber niemals ersetzen oder deren Ablauf verändern.
Wir gehen davon aus, dass Ihre Anfrage damit abschließend beantwortet ist.