Stärkung des Event- und Konzertstandortes München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Verena Dietl, Nikolaus Gradl, Roland Hefter, Lars Mentrup, Julia Schönfeld-Knor, Christian Vorländer (SPD/Volt-Fraktion) und Anja Berger, Beppo Brem, Nimet Gökmenoglu, Anna Hanusch, Julia Post, Florian Schönemann, David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 16.11.2021
Anwort Referent für Arbeit und Wirtschaft Dr. Christian Scharpf:
Zunächst möchte ich mich für die gewährten Fristverlängerungen in dieser Angelegenheit bedanken. In Ihrem Antrag fordern Sie das Referat für Arbeit und Wirtschaft auf, im Rahmen einer Gesamtstrategie zu Großevents klare Regelungen zu vereinbaren, mit der eine schädliche Konkurrenz zwischen den städtischen Tochtergesellschaften Olympiapark München GmbH (OMG) und Messe München GmbH (MMG) vermieden und eine
frühzeitige Einbindung der Stadtverwaltung gesichert wird.
Der beantragte Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Messe München GmbH und der Olympiapark München GmbH über die Durchführung von Großveranstaltungen fällt in den operativen Geschäftsbereich der beiden GmbHs, daher erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Bedeutung von Großveranstaltungen für München
Das Olympiastadion und die Messe München sind zentrale und bedeutende Standorte für Großveranstaltungen in der Landeshauptstadt München. Sie spielen eine wesentliche Rolle für die kulturelle, soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Stadt.
Das Olympiastadion hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem der bekanntesten Veranstaltungsorte für Sport- und Kulturereignisse in Deutschland entwickelt. Es finden Konzerte internationaler Künstler, Sportveranstaltungen und weitere Großveranstaltungen wie z.B. Festivals statt. Da das Olympiastadion auch während der Fußballsaison zur Verfügung steht, können Termine für Open-Airs von Mai bis September angeboten werden. Nach Auszug des Fußballs ergab sich die Neuorientierung und Fokussierung auf den internationalen Konzertmarkt. Das Olympiastadion gilt unter den Konzertveranstaltern als international angesehene und imageträchtige Spielstätte von Weltruf.
Die Messe München ist einer der größten Messeplätze in Deutschland und bietet eine Vielzahl von Veranstaltungen, darunter internationale Messen, Fachmessen, Kongresse und Tagungen sowie in den vergangenen Jahren mehrere Großkonzerte.
Großveranstaltungen haben eine erhebliche Bedeutung für den Wirtschaftsstandort München. Relevant ist hier der direkte wirtschaftliche Impuls, da Großveranstaltungen Tausende von Gästen anziehen, die Hotels, Restaurants, Einzelhändler und andere Dienstleistungen in der Stadt nutzen. Im Hinblick auf den Arbeitsmarkt werden sowohl kurzfristige Arbeitsplätze im Veranstaltungsmanagement, im Sicherheitsdienst oder Catering, als auch langfristige Beschäftigungsmöglichkeiten in den unterstützenden Branchen geschaffen.
Darüber hinaus fördern die Großveranstaltungen das Image und die Standortattraktivität Münchens. Veranstaltungen im Olympiastadion und der Messe München stärken die Wahrnehmung der Stadt als erstklassigen Standort für Kultur, Sport, Handel und Innovation.
Kartellrechtliche Prüfung
Der Antrag sieht vor, dass die Gesellschaften OMG und MMG im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit verbindliche Vereinbarungen treffen, mit der eine nachteilige Konkurrenz zwischen ihnen als Event- und Konzertstandort vermieden wird.
Nach den Vorgaben des Kartellrechts sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, verboten, welche geeignet sind, eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs zu bezwecken. Die im Stadtratsantrag geforderte Vereinbarung zwischen OMG und MMG wäre darauf gerichtet, Konkurrenz bei der Veranstaltung von Konzerten und Events zu vermeiden. Derartige Marktaufteilungen zwischen Wettbewerbern gelten als typische und eindeutige Fälle von Wettbewerbsbeschränkungen.
Der Abschluss einer Vereinbarung zur Verhinderung von Konkurrenz ist vor diesem Hintergrund nicht möglich, da diese mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen das Kartellverbot verstoßen würde und damit aus rechtlicher Sicht nichtig wäre.
Einbindung der Stadtverwaltung
Ein weiterer Aspekt des Antrags betrifft die frühzeitige Einbindung der betroffenen Teile der Stadtverwaltung. Die Landeshauptstadt München überlässt die Entscheidung, ob bzw. welche Großveranstaltungen auf dem jeweils eigenen Gelände geplant und umgesetzt werden, den Geschäftsführungen der OMG und der MMG im Rahmen ihres operativen Geschäftsbetriebs. Insoweit findet keine Einbindung städtischer Stellen statt.
Von den Großveranstaltungen betroffen ist das Kreisverwaltungsreferat, Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB). Dieses ist bei Veranstaltungen als zuständige Genehmigungsbehörde gem. Art. 19 LStVG im Rahmen des Anmelde- oder Genehmigungsverfahrens vom Veranstalter einzubinden. Das Mobilitätsreferat wird durch das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro zu verkehrlichen Fragen in Zusammenhang mit Großveranstaltungen befasst. Eine Einbindung der betroffenen Stellen der Stadtverwaltung ist durch die gesetzlich vorgegebenen Verfahren gewährleistet.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.