Sichere Laufstrecken in Münchner Parks und Grünanlagen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Delija Balidemaj, Beatrix Burkhardt Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm, Dr. Michael Haberland, Heike Kainz, Dr. Evelyne Menges, Veronika Mirlach und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 28.11.2025
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Sie haben am 28.11.2025 Folgendes beantragt:
„Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, in mindestens vier städtischen Grünanlagen sichere Lauf- und Joggingstrecken anzulegen. Diese müssen bis 23 Uhr so ausgeleuchtet und überwacht werden, dass keine Angsträume entstehen. Frauen und Männer sollen auch nach Einbruch der Dunkelheit ohne Gefahr alleine laufen gehen können.“ Ihre Begründung lautet:
„Laufen, Walken und Joggen sind als Sport sehr gesund und vor allem von jeder Frau und jedem Mann unabhängig und nach persönlichem Zeitplan leicht machbar. Jedoch gibt es immer wieder Überfälle und sexuelle Übergriffe beim Laufen, besonders auf Frauen. Es muss in der sicheren Landeshauptstadt München möglich sein, solche Laufrunden auszuweisen, die entsprechend beleuchtet und auch überwacht werden, sei es durch den Kommunalen Sicherheitsdienst, Polizei, Kameras oder entsprechende Notfallknöpfe. Außerdem müsste es Angaben über die Länge der Runde oder der Strecke geben, damit man seine persönliche Kilometerleistung errechnen kann. Der Belag der Wege sollte nicht Asphalt, sondern Sand - und damit gelenkschonend – sein.
Zu prüfen sind: Luitpoldpark, Hirschgarten, Ostpark, Westpark, Isar, Pasinger Stadtpark, Siemens Sportpark, Südpark (Sendlinger Wald), Olympiapark, etc.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 28.11.2025 teilen wir Ihnen Folgendes mit:Das Baureferat bietet der Bevölkerung in München neben attraktiven und kostenlosen Angeboten für Fitness- und Trendsportarten auch die Möglichkeit zum Joggen im öffentlichen Freiraum. Der Bedarf und das Angebot an Sportarten im Freiraum werden bei der Neuplanung und Modernisierung öffentlicher Grünanlagen regelmäßig im Rahmen von Beteiligungsverfahren abgestimmt. Bei der Planung wird zudem besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen, wie etwa der Inklusion und gendergerechten Gestaltung, um ein vielfältiges Sport- und Bewegungsangebot, einschließlich geeigneter Joggingstrecken, für unterschiedliche Nutzer*innengruppen zu schaffen.
In den genannten öffentlichen Grünanlagen sowie in zahlreichen anderen öffentlichen Parks gibt es bereits beleuchtete Wege, die zum Joggen genutzt werden können und auch aktiv genutzt werden. Um die Versiegelung der Flächen auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren, sind in den Münchner Parks nur die Hauptwege, die stark frequentiert werden, asphaltiert. Diese Wege sind aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung in der Regel beleuchtet, werden im Winter geräumt und sind somit als Laufstrecke ganzjährig geeignet. Diese beleuchteten Wege sind stets an das beleuchtete Wegenetz im öffentlichen Straßenraum und damit an die Wohnbebauung angebunden.
Alle weiteren Wege in den Park- und Grünanlagen sind mit sogenannten wassergebundenen Decken ausgestattet. Diese bestehen aus einem abgestuften Mineralgemisch und sind nicht mit Bindemitteln wie Zement oder Bitumen verfestigt, wodurch sie dämpfende Laufeigenschaften bieten. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist es derzeit leider nicht möglich, weitere bauliche Maßnahmen für zusätzliche Beleuchtungen von Laufstrecken in Parkanlagen umzusetzen.
Zu einer Überwachung von Joggingstrecken in den genannten Grünanlagen hat das zuständige Kreisverwaltungsreferat Folgendes mitgeteilt: „Eine Übernahme stadtweit gelagerter Bestreifungen außerhalb des bestimmten Einsatzgebietes des Kommunalen Außendienstes (KAD) ist grundsätzlich nicht möglich. Das Kreisverwaltungsreferat setzt den KAD entsprechend seines vom Stadtrat beschlossenen Auftrags im zugewiesenen Einsatzgebiet ein. Es ist auf den öffentlichen Raum im Bereich um den Hauptbahnhof München festgelegt (vgl. zuletzt Nr. 20 - 26/V14936 vom 18.12.24). Die zur Überprüfung vorgeschlagenen Parks und Grünanlagen befinden sich ausnahmslos außerhalb des Einsatzbereichs des KAD.
Eine Videoüberwachung des öffentlichen Raums erfolgt in München innerhalb der strengen Regelungen des Art. 33 PAG an kriminalitätsbelasteten Örtlichkeiten durch die Polizei. Der Einsatz von Videotechnik ist stets einBaustein eines polizeilichen Gesamtkonzepts zur Gefahrenabwehr und zur Verhütung und Bekämpfung von Störungen und Straftaten im öffentlichen Bereich und damit eine Ergänzung des Spektrums der Maßnahmen der Sicherheitsbehörden.
Anhaltspunkte, die eine kommunale Videoüberwachung basierend auf Art. 24 BayDSG ermöglichen würden, sind derzeit an keiner der im Antrag genannten Örtlichkeiten erkennbar.“
Bezüglich der Angaben zur Länge der Laufstrecken in den Parks und Grünanlagen weisen wir darauf hin, dass viele Menschen heutzutage Smartphones und Fitness-Apps nutzen, die GPS-basierte Informationen für individuelle Joggingstrecken bereitstellen. Diese Technologien ermöglichen es den Nutzenden, ihre Strecken eigenständig zu messen und anzupassen. Zudem verzichtet das Baureferat auch aus Kostengründen auf Schilder oder Einbauten.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen hat dieses Antwortschreiben mitgezeichnet und teilt dazu Folgendes mit:
„Die Gleichstellungsstelle für Frauen unterstützt das Anliegen an ausgewählten Orten gut ausgeleuchtete Lauf- und Joggingstrecken auszuweisen. Die Gleichstellungsstelle regt an, im Rahmen einer Nachtbegehung und unter Hinzuziehung geeigneter Fachstellen wie der Gleichstellungsstelle für Frauen, der Fachstelle MoNa – Moderation der Nacht und dem Sportamt zu prüfen, welche Laufstrecken für ein Pilotprojekt geeignet sein könnten und welche geeigneten Maßnahmen wie beispielsweise Apps oder ähnliches innerhalb bestehender Infrastruktur begleitend realisiert werden können.“
Der Behindertenbeirat hat das Antwortschreiben ohne Einwand mitgezeichnet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.