Think before you print! – Signatur in städtischen E-Mails erweitern
Antrag Stadträtin Jutta Koller (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 29.4.2014
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Mit Ihrem Schreiben vom 29.04.2014 haben Sie folgenden Antrag gestellt:
„Die Stadtverwaltung wird gebeten, die Signatur städtischer E-Mails um einen Zusatz zu erweitern, der die MitarbeiterInnen dazu anhält, zu hinterfragen, ob es notwendig ist, die E-Mail auszudrucken. Zusätzlich soll der Hinweis erfolgen wie viel Papier, Wasser etc. dadurch gespart werden kann.“
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft den allgemeinen Verwaltungsablauf innerhalb der Stadtverwaltung und stellt damit eine laufende Angelegenheit dar, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat gemäß § 60 Abs. 9 GeschO rechtlich nicht möglich ist.
Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Verwendung einer Standardsignatur ist in der „Dienstanweisung zur Nutzung von Internet/Intranet und E-Mail“ geregelt. Die hierbei einzuhaltenden Mindestanforderungen an die Standardsignatur sind im Intranet der Landeshauptstadt München näher festgelegt.
Die Stadtver waltung übernimmt die Idee, die E-Mail Signaturen der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um einen entsprechenden Zusatz zu erweitern.
Hierzu werden die Mindestanforderungen an die Standardsignatur im Intranet um folgenden Text erweitert:
„Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. Pro Blatt sparen Sie durchschnittlich 15 gr Holz, 260ml Wasser, 0,05 kWH Strom und 5 gr CO2.“
Die Änderung der Mindestanforderungen der Standardsignatur wird allen Referaten und Eigenbetrieben der Landeshauptstadt München mittels eines Informationsschreibens bekannt gegeben. Sie geben dann in eigener Zuständigkeit die Information an die städtischen Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter weiter. Zusätzlich erscheint ein News-Beitrag zum Thema auf der Startseite des Intranets.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.