Mit Schreiben vom 22.07.2014 beantragen Sie:
„
Die Stadt stellt dar,
-welche Kriterien das kommunale Altkleider- und Altschuherfas-
sungssystem des Abfallwirtschaftsbetriebes München (AWM) sei-
ner Arbeit zugrundelegt und
-worin sich das Konzept des AWM von demjenigen der „Aktion
Hoffnung“ unterscheidet, die ab Jahresende 2014 nicht mehr auf
den städtischen Wertstoffhöfen Schuhe und Altkleider sammeln
darf.“
Sie begründen Ihren Antrag damit, dass die Kündigung des Vertrages mit der „Aktion Hoffnung“ und dem damit verbundenen Ausfall der Einnahmen aus der Alttextilsammlung keine Lappalie sei; vielmehr seien die Einnahmen aus den gesammelten Altkleidern und Altschuhen für Hilfsorganisationen von essentieller Bedeutung. Wenn die Sammlung der „Aktion Hoffnung“ auf den Münchner Wertstoffhöfen ab 2015 nicht mehr zugelassen werde, drohe der „Aktion Hoffnung“ ein Einnahmeverlust im sechsstelligen Bereich.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Mit Beschluss des Kommunalausschusses vom 13.12.2012 wurde der
AWM beauftragt, ein eigenes kommunales Alttextilien- und Altkleidererfassungssystem einzuführen und die hierfür erforderlichen Schritte anzugehen. Der AWM verfolgt dabei das Ziel, in Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zusätzliche Wertstoffe/Textilien aus dem Restmüll abzuschöpfen und einer anschließenden hochwertigen Ver wertung zuzuführen. Weitere Ausführungen über das Konzept und die Gründe für den Aufbau eines kommunalen Erfassungssystems sind dem o. g. Beschluss zu entnehmen.
Gemeinnützige Sammlungen wie die der „Aktion Hoffnung“ sind gegenüber gewerblichen Sammlungen durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz privilegiert. Wesentliche Merkmale der Zulassungsfähigkeit sind die ord- nungsgemäße und schadlose Verwertung der Sammelware sowie der
Nachweis, dass nach Abzug der Kosten und Berücksichtigung eines angemessenen Gewinns der Veräußerungserlös an gemeinnützige Zwecke ausgekehrt wird.
Die „Aktion Hoffnung“ hatte über ein befristetes Vertragsverhältnis Flächen auf den Wertstoffhöfen des AWM gepachtet, um dort über Depotcontainer Alttextilien und Schuhe zu sammeln. Der Vertrag endet am 31.12.2014 und wurde seitens des AWM nicht verlängert. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses unter Angabe von Gründen war nicht notwendig und ist auch nicht erfolgt.
Der AWM wird ab 2015 auf seinen Wertstoffhöfen das kommunale Angebot zur Entsorgung und Entgegennahme von Alttextilien ergänzen. Eine vergleichende Bewertung der Sammel- und Verwertungskriterien ergibt, dass der Benefit aus der Tätigkeit des AWM den Münchner Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern zu Gute kommt, während die „Aktion Hoffnung“ mit den Erlösen aus der Sammlung von Alttextilien und Schuhen globale Entwicklungshilfeprojekte finanziert. Die „Aktion Hoffnung“ kann weiterhin auf kirchlichen und sonstigen privaten Flächen uneingeschränkt Alttextilien sammeln.
Im Übrigen ist die eigene Sammlung auf den Wertstoffhöfen und den öffentlichen Containerstandplätzen zwingend erforderlich, um juristisch erfolgreich gegen die illegalen Sammlungen vorgehen zu können.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.