Auch künftig werden die Bezirksausschüsse so früh wie möglich über realistische Planungen im jeweiligen Stadtbezirk informiert. Diese Vorinformation erfolgt durch das Sozialreferat bzw. bei klar zugeordneten Objekten der Regierung durch die Regierung von Oberbayern in einer gesonderten Besprechung mit Vertreterinnen und Vertretern des jeweiligen Bezirksausschusses. Selbstverständlich stehen Vertreter der Stadtverwaltung und der Regierung auch für eine Information in den Unterausschüssen und Vollversammlungen der Bezirksausschüsse zur Verfügung.