Internet-Sicherheit im „Münchner Fenster“
Antrag Stadträte Dominik Krause, Dr. Florian Roth
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 9.7.2014
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
Mit Ihrem o.g. Antrag sollte die MVG gebeten werden, im „Münchner Fenster“ (dem Infoscreen in den neueren U-Bahn-Zügen) Informationen über Dienste für eine sichere Nutzung des Internets (zum Beispiel die Nutzung von „Tor Project“, dem Senden von verschlüsselten E-Mails, Aufklärung über VPN) anzuzeigen.
Der Betrieb eines Informationsdienstes wie dem „Münchner Fenster“ ist grundsätzlich dem operativen Geschäftsbereich der Stadtwerke München GmbH zuzuordnen, wofür die Geschäftsführung zuständig ist. Da die Angelegenheit folglich nicht im Stadtrat zu behandeln ist (vgl. § 60 Abs. 9 GeschO), erlaube ich mir, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Die MVG teilte dem Referat für Arbeit und Wirtschaft mit, dass das „Münchner Fenster“ in erster Linie der Fahrgastinformation und darüber hinaus dem Infotainment der Fahrgäste diene. Für den Nachrichtenanteil sorgen die Kooperationspartner Bayerisches Fernsehen und Süddeutsche Zeitung. Das Programm finanziere sich aus dem Werbeanteil von max. 20% pro Sendeschleife. Für den Inhalt verantwortlicher Betreiber sei das „Münchner Fenster“. Die MVG hat einen festgelegten Sendeanteil, in dem ausschließlich Fahrgastinformationen und betriebliche Themen aufbereitet werden. Alle anderen Themen müssten direkt über den Programmveranstalter „Münchner Fenster“ gebucht und organisiert werden.
Auf Anfrage des Referates für Arbeit und Wirtschaft, teilte der Programmveranstalter des Fahrgastfernsehens „Münchner Fenster“ mit, dass eine Werbeschaltung über die Internetsicherheit zwar grundsätzlich möglich, jedoch von der Landeshauptstadt München zu finanzieren wäre.
Eine kostenneutrale Ausstrahlung der von Ihnen intendierten Informationen ist daher leider nicht möglich.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag beantwortet ist und als erledigt gelten darf.