Neue Unterkünfte für Flüchtlinge: wann, wo, wie viele?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 13.8.2014
Antwort Sozialreferat:
In Ihrer Anfrage vom 13.08.2014 führen Sie Folgendes aus:
„Einem Bericht der ‚Süddeutschen Zeitung’ zufolge sahen sich Vertreter der Stadtpolitik angesichts der anhaltenden Unruhe unter Anwohnern der Asylbewerber-Erstaufnahmeeinrichtung in der Bayernkaserne jetzt veranlasst, sich im Rahmen eines ‚Runden Tisches’ über ‚einige Schritte’ zu verständigen, ‚um das Miteinander zu verbessern’ (nach: http:// www.sueddeutsche.de/muenchen/ueberfuellte-bayernkasernestadt-muenchen-will-jetzt-handeln-1.2086964; zuletzt aufgerufen: 13.08.2014, 4.24 Uhr; KR). Von besonderem Interesse dürfte dabei für Anwohner und Betroffene des anhaltenden Asylbewerber-Zustroms die Ankündigung sein: ‚Bis Jahresende sollen in der Stadt drei weitere Gemeinschaftsunterkünfte mit jeweils 250 Plätzen öffnen, um die Kaserne zu entlasen. Die neuen Standorte sind noch nicht öffentlich, da die Stadt erst die Bezirks- ausschüsse informieren und frühzeitige Nachbarschaftsproteste ver- hindern will’ (ebd.; Hervorhebung vom Fragesteller; KR). – Dies wirft Fragen auf.“
Zu Ihrer Anfrage vom 13.08.2014 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, über die geplanten weiteren Gemeinschaftsunterkünfte „mit jeweils 250 Plätzen“ frühzeitig informiert zu werden – welche Standorte für die neuen Asylantenunterkünfte fasst die Stadt also ins Auge?
Antwort:
Die Befassung des Stadtrates mit dieser Thematik ist im 4. Quartal 2014 geplant.
Frage 2:
Einem weiteren Bericht der „Süddeutschen“ zufolge („Neue Unterkunft für Flüchtlinge“, http://www.sueddeutsche.de/muenchen/freimann-neue-unterkunft-fuer-fluechtlinge-1.2085506) ist eine „weitere große Unterkunft für Asylbewerber“ geplant. „Die Regierung von Oberbayern plant, in derLotte-Branz-Straße 2, im Süden des Euro-Industrieparks, in einem Gewerbebau eine Erstaufnahmeeinrichtung mit bis zu 600 Plätzen einzurichten“. Die neue Einrichtung soll „Teil der neuen Erstaufnahmestruktur“ sein. Für wie viele Plätze soll die künftige „neue Erstaufnahmestruktur“, die in München Platz finden soll, insgesamt ausgelegt sein?
Antwort:
Die von Ihnen gestellten Fragen betreffen ausschließlich Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Regierung von Oberbayern fallen. Mangels eigener Zuständigkeit des Sozialreferates kann eine Beantwortung Ihrer Fragen nur durch die Regierung von Oberbayern vorgenommen werden.