Nachgefragt: Unregelmäßigkeiten in der Landsbergerstraße 162
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 26.8.2014
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 26.08.2014 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Berichten der Lokalmedien zufolge kam es in der Nacht zum 09.03.2013 zu einem Brand in einem ehemaligen Bahnbediensteten-Wohnheim in der Landsbergerstraße 162, das offiziell seit rund 15 Jahren leersteht. Das Gebäude wurde 2002 von Wohnungslosen und einem Studenten besetzt und wieder geräumt. Wie der Vorfall im März 2013 nahelegt, wurde das Gebäude offenbar weiter illegal besetzt, laut Medienberichten von rund einem Dutzend Personen. Berichte von Passanten aus jüngster Zeit nähren nun den Verdacht, daß sich an der illegalen Nutzung des Gebäudes offenbar bis heute – also fasteineinhalb Jahre über den Brandvorfall vom März 2013 hinaus – nichts geändert hat. – Dies wirft Fragen auf.“
Frage 1:
Laut der Antwort auf eine Stadtrats-Anfrage der Grünen/Rosa Liste vom Jahr 2002 seien die technischen Anlagen des genannten Gebäudes sanierungsbedürftig, die Eigentümerin Vivico strebe „eine zügige Bebauung des ehemaligen Bahn-Areals an“, weshalb eine Nutzung nicht möglich sei. Warum ist die seinerzeit angekündigte Sanierung bis heute (August 2014) nicht erfolgt?
Antwort:
Für das Grundstück fanden in den letzten Jahren Baurechtsklärungen statt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung geht deshalb davon aus, dass eine Neubebauung angestrebt wird.
Frage 2:
Die Stadt hat seit spätestens März 2013 – dem Zeitpunkt des genannten Brandvorfalls – Kenntnis von der illegalen Nutzung des Gebäudes in der Landsbergerstraße 162. Warum wurde sie bis heute nicht beendet? Welche Rechtsgrundlagen bestehen für die anhaltende illegale Nutzung des Gebäudes? Welche Ausnahmeregelungen legt das KVR hier möglicher weise zugrunde?Antwort:
Die Verantwortung zur Sicherung des Gebäudes gegen unbefugtes Betreten liegt bei der Eigentümerin. Die Eigentümerin wird durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung schriftlich aufgefordert, das Gebäude durch geeignete Maßnahmen abzusichern.
Frage 3:
Wie viele weitere Gebäude im Münchner Stadtgebiet sind derzeit nach Kenntnis der LHM illegal besetzt?
Antwort:
Dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor.