Seilbahnen für München
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Rathaus Umschau 200 / 2014, veröffentlicht am 22.10.2014
Seilbahnen für München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner und Sabine Nallinger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 27.5.2014
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ist mit der Bearbeitung des o. g. Stadtratsantrages beauftragt. In diesem wird eine Prüfung der Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Baus von Seilbahnen und ihre mögliche Integration in das Tarifsystem des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) an zwei Stellen im Münchner Stadtgebiet eingefordert.
Fragen der Prüfung der Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Baus von Seilbahnen fallen nicht in den Aufgabenbereich der Landeshauptstadt München. Eine Behandlung erfolgt deshalb auf diesem Wege.
Grundsätzlich ist zur Thematik „Seilbahnen für München“ darauf hinzuweisen, dass derzeit weder im gültigen Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt München noch in der Öffentlichen Verkehrs-Konzeption des
Verkehrsentwicklungsplans die Integration neuer, über den schienen- und straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr hinaus gehender Verkehrsmittel enthalten ist. Dies liegt im Wesentlichen – noch unabhängig von Wirtschaftlichkeits- und Betreiberfragen – in der gerade auch bei einer Seilbahn fehlenden Systemintegration zum bestehenden Verkehrssystem begründet.
Eine Seilbahn wäre zudem ein Verkehrsmittel, welches – unabhängig von einer kaum möglichen städtebaulichen Integration – zusätzlichen Platzbedarf und hohe Investitionen erfordern würde.
Unabhängig davon ist zu den beiden im Antrag konkret genannten Trassierungsvorschlägen für eine Seilbahn auf Folgendes hinzuweisen:
Wie bekannt ist, handelt es sich bei den Flächen im Münchner Nordosten nach Freiham um das größte Siedlungsentwicklungspotenzial der Landeshauptstadt München. Vor diesem Hintergrund hat die Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München am 27.11.2013 (Vorlagen-Nr. 08-14/ V13044) beschlossen, im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für den Münchner Nordosten nach §§ 165 ff. des Baugesetzbuches weitere, vertiefende Erkenntnisse für diesen Bereich zu gewinnen und ein integriertes Strukturkonzept zu entwickeln. Das in diesem Rahmen zu erarbeitende Fachgutachten „Verkehr und Erschließung“ wurde inzwischen an die Fa. PTV Transport Consult GmbH gemeinsam mit Pöyry Deutschland vergeben mit demZiel, verkehrlich und wirtschaftlich tragbare Verkehrskonzepte zu entwikkeln. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird dabei über die Planfälle „Trambahn“ und „U-Bahn“ hinaus im Rahmen der evtl. notwendigen Entwicklung von Alternativlösungen (wie z. B. einem Express-Bus-Netz) auch den Vorschlag für eine Seilbahn vom S-Bahnhof Englschalking zum S-Bahnhof Riem und weiter zur Messe München mit einbringen.
Zu der im Antrag weiter angesprochenen Seilbahn von der U-Bahnstation Thalkirchen parallel zur Tierparkbrücke und die Isarhangkante hinauf nach Harlaching ist darauf hinzuweisen, dass hier aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes erhebliche Bedenken bestehen. Durch den Bau und den Betrieb einer Seilbahn wäre ein Eingriff in die äußerst wertvollen Altbaum- und Hangleitenbestände sowie in den Auwald und in flächenhafte Biotope durch die Herstellung im Isartal zu erwarten. Der Bereich der Isar und des Ostufers ist auch durchgängig als Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet ausgewiesen, welches durch eine Seilbahntrasse mit Masten, Zufahrten, barrierefreien Zugängen, etc. beeinträchtigt würde. Einem entsprechenden Antrag des Bezirksauschusses 18 Untergiesing – Harlaching vom 19.11.2013 zum Thema „Querung der Isar von Thalkirchen nach Harlaching und zurück mittels Seilbahn“ (BA-Antrag Nr. 08-14 / B 05369) konnte daher bereits nicht entsprochen werden.
Im Hinblick auf die spezielle Verkehrsproblematik im Bereich des Tierparks möchten wir ergänzend darauf hinweisen, dass die Tierpark Hellabrunn AG mit fachlicher Unterstützung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung ein umfassendes, externes Verkehrsgutachten beauftragt hat, in dem ein Maßnahmenkonzept zur Verbesserung der Verkehrssituation unter Einbeziehung der Parkplatzsituation erarbeitet wird.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.