Mehr Bäume und Wälder für München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Sabine Krieger und Sabine Nallinger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 11.2.2014
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil es sich um den Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), im Rahmen der Bauleitplanung und des Bauvollzuges handelt. Eine Behandlung erfolgt deshalb auf diesem Wege.
Sie fordern in Ihrem Antrag „Mehr Bäume und Wälder für München“, dass die Landeshauptstadt München ein Baumpflanzprogramm für München in Kooperation der zuständigen Referate auflegt. Dazu sollen größere zusammenhängende Waldflächen, z.B. innerhalb der Flächen der Entwicklungsmaßnahme Münchner Nordosten, angelegt werden und auf geeigneten Standorten insbesondere auf städtischen Splittergrundstücken und im Straßenraum innerhalb des Siedlungsgebietes Baumstandorte als mikroklimatische Ausgleichsflächen geschaffen werden.
Mit den Schreiben vom 23.04.2014 und 04.07.2014 baten wir wegen notwendigem Abstimmungsbedarf um Fristverlängerung bis September 2014. Nach Einverständnis zur Fristverlängerung Ihrerseits nehmen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung in Abstimmung mit dem Baureferat, dem Kommunalreferat und Referat für Gesundheit und Umwelt zu Ihrem Antrag wie folgt Stellung:
1. Ökologische Erfordernisse von Baumpflanzungen und Waldneu-
begründungen
Zu den ökologischen Erfordernissen und Rahmenbedingungen von Baumpflanzungen und Waldneubegründungen teilt das Referat für Gesundheit und Umwelt Folgendes mit:
Das Referat für Gesundheit und Umwelt begrüßt grundsätzlich die Forderung nach stärkerer Begrünung durch Baumpflanzungen aus stadtklimatischer und naturschutzfachlicher Sicht, allerdings unter Berücksichtigungder im Folgenden erläuterten stadtklimatischen und naturschutzfachlichen Aspekte.
Aus stadtklimatischer Sicht spielen Grünflächen in der Stadt eine wichtige Rolle zur Reduzierung der thermischen und lufthygienischen Belastung im Stadtgebiet. Grundsätzlich ist zwischen der lokalen Aufenthaltsqualität und der großräumigen Ausgleichsfunktion zu unterscheiden. Zudem haben Wiesen, Einzelbäume/Baumgruppen und Wälder unterschiedliche Wirkung:
- Im Schatten von Baumgruppen und in Wäldern herrschen deutlich
niedrigere Temperaturen im Aufenthaltsbereich der Menschen als in versiegelten und bebauten Bereichen; diese Bereiche bieten hohe
lokale Aufenthaltsqualität, auch an heißen Tagen.
Waldflächen erwärmen sich tagsüber deutlich weniger als gehölzfreie und insbesondere überbaute Flächen und filtern zudem Luftschadstoffe und haben somit auch eine großräumige klimatische Ausgleichsfunktion.
- Die stärkste Abkühlung tritt nachts über Wiesenflächen auf. - Eine Vernetzung dieser Grünflächen dient dem Luftaustausch zwischen Stadt und Umland in thermischer und lufthygienischer Sicht.
Diese unterschiedlichen Funktionen müssen berücksichtigt werden. Insbesondere Flächen, die dem Luftaustausch zwischen Stadt und Umland dienen, sollten einen ausreichenden Offenlandanteil aufweisen und in Straßen in Hauptwindrichtung muss der Luftaustausch möglich sein. In Grünflächen, Straßen und Plätzen in Stadtquartieren, vor allem in zentrumsnahen und dicht bebauten Bereichen, tragen Bäume durch die Beschattung zur Verbesserung der bioklimatischen Situation, besonders an heißen Tagen, bei. Aus stadtklimatischer Sicht ist in Grünflächen eine Vielfalt an unterschiedlichen Mikroklimaten erstrebenswert, um hohe Aufenthaltsqualität und Luftaustausch über das ganze Jahr bieten zu können. In Gebieten, die derzeit mit Grünflächen und Bäumen unterversorgt sind, ist die Neupflanzung von Bäumen aus stadtklimatischer Sicht sehr empfehlenswert.
Eine ausreichende Beschattung durch Bäume gewinnt im Rahmen der Anpassung an ein sich veränderndes Klima an Bedeutung. In München nahmen die Jahresmittelwerte der Lufttemperatur in den Jahren 1901 bis 2009 um 1,5°C zu. In der Zukunft gehen die Modelle von einer weiteren Zunahme der mittleren Temperatur um 0,5°C – 2,5°C in Süddeutschland aus, aber auch von einer Zunahme der Häufigkeit hoher Temperaturwerte.Derzeit liegt die Klimafunktionskarte im Entwurf vor, geplant ist eine Vorstellung im Stadtrat im Herbst.
Diese Themen sollen auch in einer referatsübergreifenden Projektgruppe und den thematischen Arbeitsgruppen zur Erstellung des Konzepts zur Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt werden.
Der Antrag betrifft zudem einen weiteren Teilaspekt der Umweltvorsorge, den Arten- und Biotopschutz.
Aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes ist festzustellen:
- München hat generell einen geringen Anteil an Waldflächen.
- Strukturreiche und standortgerechte Waldlebensräume haben eine hohe Bedeutung als Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten im Münchner Stadtgebiet.
- Gehölzstrukturen/-bestände können großen Artenreichtum beherbergen.
Bereits im Jahre 1986 hat das damalige Umweltschutzreferat wegen der großen ökologischen Bedeutung der Münchner Wälder ein Konzept zur Erhaltung, Entwicklung und Neuschaffung von naturnahen Wäldern im Münchner Stadtgebiet erarbeiten lassen (Landschaftsökologisches Waldentwicklungsprogramm München) und dessen Ergebnisse dem Stadtrat in einer Beschlussvorlage am 14.12.1994 vorgestellt.
Dieses Konzept be-
inhaltete auch ein Waldverbundprogramm und Aussagen auf programmatischer Ebene, wie etwa die Vermeidung weiterer Verluste an Gehölzbeständen durch bauliche Nachverdichtung. In diesem Beschluss wurde das Umweltschutzreferat u.a. mit der Erstellung eines Arten- und Biotopschutzprogrammes für München beauftragt, das der Vollversammlung des Stadtrates am 26.7.2005 vorgestellt und beschlossen wurde. Es enthält ebenfalls Ziele und Maßnahmen zu Wäldern, wie z.B.:
- Vermehrung des Waldes durch Neubegründungen auf verfügbaren
Flächen.
- Neupflanzungen sind bevorzugt innerhalb von Bereichen für Waldverbund/-vernetzung vorzunehmen; besonders sinnvoll sind Waldneube-
gründungen im Münchner Nordosten südlich der ehemaligen Güterbahntrasse und südlich an den Korbinianiwald anschließend.
Bestehende schutzwürdige Offenlandbiotope wie Trocken-Offenlandlebensräume mit ihren Verbindungskorridoren und Streu-, Nass- und Feuchtwie-sen sind hingegen für Waldneubegründungen aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes generell tabu. In sonstigen traditionell offenen Kulturlandschaften ist im Einzelfall zu prüfen, welchem Ziel der Umweltvorsorge Vorrang gebührt.
Waldneubegründungen sind außerhalb der genannten Flächen z.B. im Zuge von Kompensationsmaßnahmen sinnvoll, soweit zur Sicherung der Biodiversität nicht Ersatzlebensräume für bedrohte Lebensgemeinschaften bzw. Arten des Offenlandes geschaffen werden müssen (funktionale Kompensation). In größerem Umfang wurde bislang im Münchner Osten Wald neu begründet (Riemer Wald).
2. Baumpflanzungen und Waldneubegründungen als Teil des Verwal-
tungshandelns
2.1 Im Aufgabenbereich des Referats für Stadtplanung und Bauord-
nung
Über die vom Referat für Gesundheit und Umwelt angeführten ökologischen Erfordernisse hinaus werden im Aufgabenbereich des Referats für Stadtplanung und Bauordnung auch die Wirkungen von Baumpflanzungen auf das Orts- und Landschaftsbild und auf die Erholungseignung berücksichtigt. Dies erfolgt bei folgenden Aufgaben:
- Langfristige Freiraumentwicklung München 2030:
In der derzeit laufenden Konzepterarbeitung sind auch die Folgen des Klimawandels als wichtige Herausforderung identifiziert worden. Freiräumliche Strategien auch unter diesem wichtigen Aspekt sind dabei zu entwickeln.
- Landschaftsplanerische Darstellungen im Flächennutzungsplan (FNP): Baugebiete mit unzureichender Grünausstattung sind im FNP mit roter Schraffur gekennzeichnet. Nach Möglichkeit, insbesondere bei der Erstellung von Bebauungsplänen in diesen Bereichen, sind hier deshalb Maßnahmen zur Verbesserung, insbesondere auch durch Baumpflan-
zungen, umzusetzen.
Die Darstellung von Wald bezieht sich zwar größtenteils auf vorhandene Wälder, aber auch kleinere bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen im Außenbereich, z.B. nordwestlich des Hasenbergl oder im Bereich des Truderinger Waldes, sind mit dieser Zielvorstellung versehen.
- Grünordnerische Festsetzungen in Bebauungsplänen:
Baumpflanzungen werden hier in Abstimmung auf die örtlichen undplanerischen Gegebenheiten festgesetzt und anschließend im Bauvollzug oder in den Ausführungsplanungen des Baureferates umgesetzt. Rechtsgrundlage dafür ist § 9 Abs. 1 Nr. 20 Baugesetzbuch (BauGB). Standardfestsetzungen, die situationsbezogen modifiziert werden
können, sind z.B. Festsetzungen für Wohngebiete (i.d.R. 1 Großbaum pro 200 m² Freifläche) sowie die Festsetzung von Eingrünungen von Gebäuden und Straßenbepflanzungen. Dazu kommen Festsetzungen
für zu erhaltende Bäume und für Ersatzpflanzungen für unvermeidbare Baumbeseitigungen.
- Anlage von Ausgleichsflächen:
Die Pflanzung neuer Gehölz- und Waldflächen ist ein bevorzugtes Entwicklungsziel für Ausgleichsflächen, falls keine anderen, insbesondere naturschutzfachlichen Gründe dagegen sprechen (siehe 1.). Dies wurde bereits detailliert in den beiden im Folgenden dargestellten Beschlüssen dargestellt:
Im Beschluss des gesamtstädtischen Ausgleichsflächenkonzeptes
(Vollversammlung vom 28.04.2010) wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, zusammen mit dem Kommunalreferat und
dem Baureferat im Hinblick auf eine Förderung der Waldentwicklung im Stadtgebiet soweit wie möglich den Wald- und Gehölzanteil zu erhöhen, diese Zielhaltung bei allen relevanten Planungen zu berücksichtigen und durch vertiefte Konzepte und Ausgleichsflächenplanungen zu unterstützen. Im o.g. Beschluss wurde dazu Folgendes ausgeführt: „Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Thema Waldneubegründung in
München bzw. im Grüngürtel München von Seiten der Verwaltung
weiterverfolgt wurde und wird. Ziel ist dabei, nicht generell große Landschaftsbereiche aufzuforsten, sondern die naturräumliche Ausprägung, das Landschaftsbild und die ökologischen Potenziale und Erfordernisse des jeweiligen Landschaftsraumes zu berücksichtigen.“ Das Thema wurde darüber hinaus in Zusammenhang mit den klimati-
schen Wirkungen verschiedener Biotoptypen ausführlich auch im Beschluss der Vollversammlung vom 04.10.2012 „Entwicklungsziele für Ausgleichsflächen in der Bauleitplanung“ behandelt.
Zu beachten ist bei der Betrachtung der bisher realisierten Ausgleichsflächen, dass reine Waldflächen (mit Ausnahme des Riemer Waldes) zwar kaum, häufig dagegen Kombinationen aus Offenlandstandorten
und Waldflächen bzw. Gehölzpflanzungen als Entwicklungsziel festgelegt und umgesetzt wurden (z.B. bei den Ausgleichsflächen für dieAllianz-Arena oder innerhalb der Ausgleichsflächen an der Langwieder Heide).
- Vollzug der Baumschutzverordnung und der Freiflächengestaltungssatzung:
Die Baumschutzverordnung und die Freiflächengestaltungssatzung
gewährleisten in Abstimmung mit dem vorhandenen Baurecht eine
grundlegende Grünausstattung der Baugrundstücke mit Bäumen durch Sicherung des Bestandes bzw. von Ersatzpflanzungen und Neu-
pflanzungen. Diese Instrumente greifen insbesondere bei Baugenehmigungen im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB).
2.2 Im Aufgabenbereich des Baureferats
Das Baureferat teilt dazu Folgendes mit:
Der Baumbestand Münchens in öffentlichen und städtischen Grünflächen (Parks, Friedhöfe) wird mit insgesamt 800.000 Bäumen, der Straßenbaumbestand mit insgesamt 110.000 Bäumen angegeben. Die Bäume in staatlichen Grünflächen, wie z.B. Englischer Garten und Schlosspark Nymphenburg, sind hierin noch nicht enthalten. Jedes Jahr kommen, die Fällungen bereits abgezogen, ca. 1.000 bis 1.500 Bäume durch Ersatz- und Neupflanzungen hinzu, Schwankungen ergeben sich hierbei lediglich aus einzelnen Großbauvorhaben.
Alle Möglichkeiten von Baumpflanzungen in öffentlichen Grünflächen und an Straßen werden konsequent genutzt, setzen aber voraus, dass der Untergrund nicht durch andere raumgreifende Nutzungen, z.B. Fernwärme, Kanaltrassen, Leitungen etc., belegt ist.
Beim Bau neuer Straßen werden Baumpflanzungen meist aus anderen
Plänen, z.B. aus Festsetzungen von Bebauungsplänen, abgeleitet und in der Entwurfsplanung unter Abstimmung anderer Belange (z.B. Leitungsplanung) optimiert.
Bei Neubau und Sanierung von öffentlichen Grün- und Freiflächen unterschiedlichster Art müssen weitere Kriterien wie Gestaltung und Blickachsen, Nutzbarkeit für Erholung, Spiel und Sport (z.B. Liege- und Spielwiesen) oder ökologische Kriterien für Flora und Fauna (wie Sonnen- und Wärmebedarfe für Zielarten in Ausgleichsflächen) berücksichtigt werden. Alle Aspekte werden in der Planungsphase berücksichtigt, abgewogen undabgestimmt, um die für den jeweiligen Ort optimale Funktion und Gestaltung zu erreichen. Bäume haben hierbei erste Priorität.
2.3 Im Aufgabenbereich des Kommunalreferats
Das Kommunalreferat teilt dazu Folgendes mit:
Das Kommunalreferat begrüßt grundsätzlich die Intensivierung von Handlungen, die den Grünflächenausbau voran bringen und trägt im Rahmen seines Aufgabenbereichs aktiv zu diesem Ziel bei. Die Möglichkeiten von Baumpflanzungen und Aufforstungen auf stadteigenen, vom Kommunalreferat betreuten Grundstücken wurden geprüft.
Bei den bebauten Grundstücken gibt es hinsichtlich der jeweiligen Einschätzung einer Baumbepflanzung durch unmittelbare Nachbarschaft grundsätzlich unterschiedliche Aspekte zu bedenken. Einerseits stellen gerade alte Bäume eine wesentliche Aufwertung der Umgebung dar. Andererseits kann Verschattung die Folge sein; weitere Belastungen der Nachbarschaft sind durch Laubfall und Überwuchs von Ästen und Wurzeln zu erwarten.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass jede Baumpflanzung Pflege- und Über wachungsaufwand mit sich bringt, der schon im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflichten geleistet werden muss (Beseitigung von Totholz, Prüfung der Standsicherheit des Baumes). Dafür müsste ein entsprechender Kostenträger (Fachreferat) festgelegt und mit den nötigen Ressourcen ausgestattet werden.
Die städtische Forstverwaltung bewirtschaftet die stadteigenen Wälder, die bereits mit Wald bestockt sind. Neuaufforstungen werden im geringen Maß durchgeführt, wenn Ausgleichsflächen für Dritte betreut werden. Neuaufforstungen sind davon abhängig, dass hierfür weitere Flächen bereit gestellt werden und das entsprechende Budget verfügbar ist. Unbebaute städtische Grundstücke könnten grundsätzlich für Pflanzungen geprüft werden. Allerdings erfordert dies eine genaue Betrachtung des Einzelfalls, da Grundstücke mit baulichen Entwicklungsmöglichkeiten vorrangig für die Befriedigung der städtischen Bedarfe eingesetzt werden. Resultierend aus dem hohen Siedlungsdruck ist für die Entscheidung, welches städtische Grundstück für welche/s Ziel/-e eingesetzt wird, ein hohes Maß an Sorgfalt und Abwägung erforderlich. Für die Realisierung z.B. der benötigten Schul- oder Kindertagesstättenbauten, von Wohnraum, Unter-künften für Flüchtlinge und wohnungslose Menschen müssen bebaubare Flächen in außerordentlichem Umfang bereit gestellt werden. Grünplanerische Aspekte und Baumpflanzungen sind regelmäßig Themen für Städtebau und Baugenehmigungen.
2.4 Referatsübergreifende Maßnahmen
Die Aufforstung von Ausgleichsflächen im Grüngürtel ist als Maßnahme 2.7.3 im Integrierten Handlungskonzept Klimaschutz München (IHKM) als aktive Klimaschutzmaßnahme zur CO2-Speicherung enthalten.
Darüber hinaus ist auch die Erstellung des Konzepts zur Anpassung an den Klimawandel (siehe 1.) in referatsübergreifender Kooperation vorgesehen.
3. Gesamtbetrachtung
Insgesamt begrüßen alle städtischen Dienststellen die grundsätzliche Intention des Antrags. Zunächst ist aber festzustellen, dass die vorhandenen Möglichkeiten für Baumpflanzungen als Teil des Ver waltungshandelns der damit befassten Referate, insbesondere in Zusammenhang mit Bauleitplanung und Bauvollzug und der Gestaltung von öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen, bereits jetzt schon umfänglich genutzt werden. Auch weiterhin werden diese Möglichkeiten sehr intensiv auszuschöpfen sein, um – wie bisher – einen nachhaltigen und in all seinen Facetten wirkungsvollen Baumbestand in der Stadt zu sichern und zu fördern.
Ein – wie im Antrag gefordertes – zusätzliches Baumpflanzprogramm auf städtischen Grundstücken im bebauten Bereich erscheint nicht zielführend, da es kaum zusätzliches Potenzial erbringen würde, – i.d.R. dürfte es sich um Baugrundstücke handeln und es wären hier nur Pflanzungen, die das Baurecht berücksichtigen, denkbar.
Jedoch wäre ein eigenes räumliches und gestalterisches Konzept für Baumneupflanzungen und Waldneubegründungen insbesondere im Be-
reich des Grüngürtels am Stadtrand, z. B. auch im Bereich der Entwicklungsmaßnahme Nordost, ein guter und sehr wirkungsvoller Ansatz. Sowohl mit ökologisch als auch gestalterisch wirksamen Baumpflanzungen (Haine, Alleen, Feldgehölze) und Waldneubegründungen kann hier die Landschafts- und Grüngürtelentwicklung – auch gemeinsam mit den Nachbarkommunen – sehr qualitätsvoll und optisch gut wahrnehmbar gefördert werden. Dabei gilt es natürlich immer, die unter Punkt 1 dargestellten Belange des Arten- und Biotopschutzes, aber auch der Landwirtschaft und die Erforderlichkeiten entsprechend der Ergebnisse aus den laufenden Kli-mafunktionsanalysen beim Referat für Gesundheit und Umwelt zu berücksichtigen.
Aber auch im Siedlungsgefüge sind ganz grundsätzlich neue freiräumliche Potenziale zu ermitteln, die sich dann auch für weitere Baumpflanzungen anbieten. Hierzu zählt z. B. auch die Aufwertung von Straßenräumen für den Aufenthalt.
Es bietet sich deshalb an und ist auch so vorgesehen, die derzeit laufende Erstellung des Konzeptes „Langfristige Freiraumentwicklung München 2030“ zur Erstellung einer Teilstrategie für verstärkte Baumpflanzungen zu nutzen und zum Bestandteil einer tragfähigen gesamträumlichen Konzeption zu machen.
Mit dieser Teilstrategie und Baumkonzeption soll auch das Leitprojekt „Münchner KlimaGrüngürtel“ weiterentwickelt werden. Ebenso sollen damit die planerische Umsetzung und Lösungswege für den aus der Bürgerschaft sehr engagiert formulierten Wunsch „100.000 Bäume für München“ aufgezeigt werden. Dieser Wunsch war ein Hauptergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung zur PERSPEKTIVE MÜNCHEN – Fortschreibung 2012, das der Stadtrat am 05.06.2013 zur weiteren Bearbeitung beschlossen hat.
Die Umsetzung dieser Teilkonzeption „Bäume“ wird dann auf unterschiedlichen Handlungsebenen (z.B. in der Bebauungsplanung, durch ein Straßenumbauprogramm, durch Waldneubegründungen und Gehölzpflanzungen im Grüngürtel als auch im Rahmen von Ausgleichsflächenentwicklungen oder auch als eigenständige Maßnahme auf städtischen Grundstükken auch im Rahmen von neuen Grünanlagen und Grünzügen) erfolgen und durch unterschiedliche Dienststellen zu vollziehen sein.
Insgesamt wird es daher aus den dargestellten Gründen für zielführend erachtet, als Grundlage für die Umsetzung zunächst eine freiräumliche Gesamtkonzeption für die Verstärkung von Baumneupflanzungen und Waldneubegründungen im Rahmen der „Langfristigen Freiraumentwicklung München 2030“ zu erarbeiten und dem Stadtrat 2015 erste Vorstellungen vorzulegen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.