Erhalt der Eigenart des Ortskerns Alt-Sendling
Anfrage Stadtrat Wolfgang Zeilnhofer-Rath (HUT) vom 31.10.2014
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 31.10.2014 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Der Bebauungsplan Nr. 37e der Landeshauptstadt München umfasst unter anderem das Gelände Pfeufer-, Plinganser-, Wink- und Spitzwegstraße.
§ 2 der Satzung weist den ‚Alt-Sendlinger Ortskern’ als Sondergebiet aus, das ‚dem Erhalt der Eigenart des Ortskerns Alt-Sendling und seiner Entwicklung sowie über wiegend einer Eigenart dieses Gebietes angepassten Wohnnutzung’ dient.“
Frage 1:
Wie soll dies durch den geplanten Abriss und Neubau der alten Schießstätte gemäß dem Bauvorantrag für die Flurnummer 9555/29 BB 37e erreicht werden?
Antwort:
Der angesprochene § 2 der Satzung des Bebauungsplans Nr 37e bezieht sich nur auf die im Bebauungsplan festgesetzten Sondergebiete (siehe Bebauungsplan-Zeichen: SO) und nicht auf den gesamten Umgriff des Bebauungsplans. Das Grundstück FlNr. 9555/29 liegt nicht in einem der festgesetzten Sondergebiete, sondern es gilt hierfür die Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet“.
Frage 2:
Wie und in welchem Umfang fließen o.g. Vorschriften in die Beurteilung des geplanten Bauvorhabens (Bauvorantrag) ein?
Antwort:
Die o. g. Vorschrift ist bei der Beurteilung des Bauvorhabens nicht heranzuziehen.Frage 3:
Der o. g. Bebauungsplan für diese Flurnummer weist im Grünstrukturplan zwei schützenswerte Bäume aus, die mit Nummer 8 und 9 gekennzeichnet sind.
Was unternimmt die Landeshauptstadt München um sicherzustellen,
dass die betroffenen Bäume die geplanten Baumaßnahmen an der Pfeuferstraße 32 (Abriss der Anbaus, Tiefgarage und Neubau eines Wohnhauses mit 6 bis 8 Wohnungen) überleben werden?
Antwort:
Der Bebauungsplan weist für die FlNr. 9555/29 keine Einzelexemplare, sondern eine Fläche mit zu erhaltendem Baumbestand aus. Zu erhaltende Bäume sind im Grünstrukturplan eigens gekennzeichnet (Kreis mit großem Kreuz). Für das angesprochene Baugrundstück gelten somit die sich überlagernden Festsetzungen: „Fläche mit zu erhaltendem Baumbestand“, sowie „TGA=Tiefgarage“.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung prüft eingereichte Anträge auf Vorbescheid bzw. Bauanträge dahingehend, ob geschützte Bäume durch die Baumaßnahme betroffen sein können und entscheidet über die Anträge unter Berücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 37e und der Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München. Bei der Antragsprüfung ist auch über beantragte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans bzw. ggf. notwendige Fällungsanträge zu entscheiden.