Nachfrage zum Brandschutz im Münchner Osten
Anfrage Stadtrat Hans Podiuk (CSU-Fraktion) vom 25.2.2014
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Aufgrund einer Unachtsamkeit blieb Ihre o.g. Nachfrage bisher unbeantwortet. Für die dementsprechend lange Bearbeitungsdauer bitten wir um Entschuldigung.
Sie haben am 22.11.2013 folgende schriftliche Anfrage gemäß § 68 GeschO gestellt:
„Am 22.11.2013 habe ich meine Anfrage zum Brandschutz im Münchner Osten gestellt. Mit Schreiben vom 27.11.2013 an den Kreisverwaltungsreferenten habe ich die Anfrage um den Aspekt er weitert, der das Kooperationsangebot der Freiwilligen Feuerwehr Haar umfasste. Bis heute ist die Anfrage nicht beantwortet.“
Ihre hierzu gestellte Frage wird vom Kreisver waltungsreferat hiermit folgendermaßen beantwortet:
Frage:
Wann kann, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es hier um die Nichteinhaltung von gesetzlichen Hilfsfristen in Waldtrudering geht, mit der Beantwortung der Fragen gerechnet werden?
Antwort:
Ihre Stadtratsanfrage vom 22.11.2013 wurde mit Schreiben vom 13.3.2014 beantwortet. Am 3.3.2014 erhielten Sie den freigegebenen Entwurf des Antwortschreibens vorab per E-Mail. Grund für die Verzögerung war die Berücksichtigung des Stadtratsbeschlusses 08-14/V 13255 im Planungsausschuss vom 15.1.2014.
Mit Schreiben vom 27.11.2013 haben Sie das Kooperationsangebot der Freiwilligen Feuerwehr Haar übermittelt und Ihre Anfrage vom 22.11.2013 insoweit ergänzt, als die Möglichkeit von Kooperationen mit einzelnen Freiwilligen Feuerwehren der Umlandgemeinden zur Optimierung der Hilfsfristerreichung auch in anderen Stadtvierteln geprüft werden soll.
Das Kreisver waltungsreferat, Branddirektion, nimmt hierzu folgendermaßen Stellung:Die Bayerische Alarmierungsbekanntmachung (ABek) zur Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz verpflichtet bereits die Kommunen bzw. Leitstellen, immer die am schnellsten verfügbaren Einsatzmittel, unabhängig von Gemeindegrenzen, zu alarmieren. Die Branddirektion überprüft deshalb derzeit alle Alarmierungsplanungen in den Stadtrandgebieten auf Optimierungsmöglichkeiten. Diese Überprüfungen werden aktuell in einem ersten Schritt für alle Abschnitte der Bundesautobahnen durchgeführt. Wenn diese Überprüfungen abgeschlossen sind, werden auch die bebauten Gebiete am Stadtrand überprüft.
Dabei ist die Branddirektion jedoch wesentlich auf Datenmaterial der Kreisbrandinspektion des Landkreises München bzw. der Feuerwehreinsatzzentrale des Landkreises angewiesen. Um hier valide Planungszahlen zu erhalten, benötigen wir die Ausrückezeiten der in Frage kommenden Freiwilligen Feuerwehren. Erst dann kann festgestellt werden, ob die Alarmierung einer Freiwilligen Feuerwehr außerhalb Münchens zu Zeitvorteilen führt. Diese Zahlen wurden angefragt und werden in unsere weiteren Planungen eingearbeitet.