Vorplanungsphase nutzen – endlich den verkehrlichen Mehrwert von Zwei-System-U-Bahnzügen im Münchner Westen ermitteln
Antrag Stadträte Dr. Georg Kronawitter und Josef Schmid (CSU-Fraktion) vom 29.7.2013
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ist mit der Bearbeitung des o. g. Stadtratsantrages beauftragt. Für die gewährte Terminverlängerung und Ihre Geduld möchte ich mich bedanken.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten. Zu Ihrem Antrag vom 29.7.2013 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Die mit unserem Schreiben vom 3.9.2013 avisierte Mitbehandlung des Themas „Zwei-System-U/S-Bahnfahrzeuge“ im Rahmen des am
11.10.2013 durchgeführten Fachtages „Doppelstock-S-Bahnen für München“ war leider nicht möglich. Ich hatte deshalb die für das eingesetzte Wagenmaterial zuständigen Stellen um gesonderte Stellungnahme gebeten.
Mit Schreiben vom 23.10.2014 hat das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr unter Einbeziehung einer Stellungnahme der MVG mbH nun Folgendes mitgeteilt:
„Das von der Bayerischen Staatsregierung beschlossene Entwicklungskonzept für den Bahnknoten München mit der 2. Stammstrecke als zentralem Element berücksichtigt eine Vielzahl von Maßnahmen zur zukunftsfähigen Ausgestaltung des Schienenverkehrs in der Metropolregion München. Die U-Bahnverlängerung nach Pasing ist Bestandteil des Konzeptes. Die U 5-Verlängerung bis Pasing trägt zu einer besseren innerstädtischen Verkehrserschließung bei. Gleichzeitig profitiert der Bahnhof Pasing als viertgrößter Bahnhof in Bayern von einer zusätzlichen ÖPNV-Anbindung. Der dem Antrag zugrunde liegende Gedanke, die U-Bahn über Pasing hinaus auf die S-Bahnaußenäste Richtung Gauting, Weßling und Buchenau zu führen, muss jedoch aus fachlicher Sicht kritisch bewertet werden. Die U-Bahn dient der innerstädtischen Erschließung. Ihr Betrieb, die Streckeninfrastruktur sowie die Fahrzeugtechnik sind auf diese Funktion ausgerichtet. Bereits im September 2011 hat die Münchner Verkehrsgesellschaft detailliert und fachkompetent dargelegt, warum die U-Bahn Funktionen derS-Bahn nicht übernehmen kann (siehe Anlage). Den Darlegungen schließen wir uns an.
Die S-Bahn ist das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs zwischen der Region und den zentralen Aufkommensschwerpunkten in der Landeshaupt-
stadt München. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Europäische Metropolregion München und ganz Südbayern zu den Wachstumsregionen in Deutschland zählen, kommt der Weiterentwicklung der S-Bahn im Rahmen einer sinnvollen Gestaltung des Mobilitätswachstums ein besonderer Stellenwert zu. Das Bahnknoten-Konzept der Bayerischen Staatsregierung trägt diesen Erfordernissen umfänglich Rechnung. Die Weiterführung der U-Bahnen auf die Außenäste der S-Bahn lässt aufgrund längerer Fahrzeiten keine nennenswerten Fahrgastzuwächse erwarten. Zudem bietet diese Lösung keine verkehrliche Entwicklungsperspektive für die Metropolregion. Das Ziel, neue Fahrgäste für den öffentlichen Verkehr zu gewinnen und damit den Autoverkehr zu reduzieren, würde verfehlt.
Die dem Antrag zugrunde liegende Annahme, dass mit möglichen Bestellerentgelten des Freistaates für von der U-Bahn erbrachten S-Bahnleistungen ein er wartetes Betriebskostendefizit des U-Bahnbetriebs zwischen Laimer Platz und Pasing ausgeglichen werden könnte, kann nicht geteilt werden. Eine derartige Querfinanzierung widerspräche den fachlichen und rechtlichen Vorgaben für öffentliche Verkehre mit Zuschussbedarf.“
Dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung erscheinen die vorstehenden Ausführungen als nachvollziehbar und plausibel. Ich schließe mich daher der Argumentation des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr und der MVG mbH an.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage zur Antwort kann unter
http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3533244.pdf
abgerufen werden.