Auswirkungen von Partys auf der Gerner Brücke
Anfrage Stadträtin Kristina Frank (CSU-Fraktion) vom 19.8.2014
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Ihre Anfrage vom 19.08.2014 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Für die gewährte Terminverlängerung bedanken wir uns.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Nach Berichten von Anwohnern aus dem Wohnbereich um die Gerner Brücke am Nymphenburger Kanal, häufen sich seit Jahren in den Sommermonaten Beschwerden über spontane Partys. Diese Partys ziehen negative Folgen wie Lärm und Müll nach sich. Obwohl die Brücke in einem Wohngebiet liegt, und weit ab von den üblichen Treffpunkten wie Bars und Restaurants ist, entwickelte Sie sich zu einem beliebten Treffpunkt. Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen teilen wir Ihnen im Benehmen mit dem Polizeipräsidium München, dem Baureferat, dem Sozialreferat und dem Referat für Gesundheit und Umwelt Folgendes mit:
Frage 1:
Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Entwicklung auf der Gerner Brücke?
Antwort des Kreisverwaltungsreferates:
Die Gerner Brücke hat diesen Sommer, wie auch in den Vorjahren, ihre Anziehungskraft als Treffpunkt für Jugendliche nicht verloren. Nach Erkenntnissen des Kreisverwaltungsreferates treffen sich dort an Sommerabenden und -nächten regelmäßig bis zu 15 Jugendliche aus der näheren Umgebung, die in aller Regel auch ihren Müll entsorgen. Neben dieser Gruppe sind dort in unregelmäßigen Abständen noch weitere Kleingruppen präsent.
Mit Beginn der Sommersaison kam es nach Mitteilung der Polizei zu vereinzelten Anwohnerbeschwerden, die auf Lärmstörungen durch Ju-
gendliche auf der Gerner Brücke zurückzuführen waren (siehe auch nachstehende Antwort des Polizeipräsidiums München zu Frage 1).Antwort des Baureferates:
„Die Brücke über den Schlosskanal an der Gerner-/Renatastraße ist dem Baureferat, Hauptabteilung Ingenieurbau, zugeordnet. Der für den Unterhalt zuständigen Abteilung im Baureferat sind keine über das übliche Maß bei vergleichbaren Brücken hinausgehende Beschädigungen durch Vandalismus an der Brückenkonstruktion bekannt.
Die Gerner Straße einschließlich der Brücke ist gemäß der Straßenreinigungssatzung in die Reinigungsklasse 2 eingestuft und wird fünfmal wöchentlich (Montag bis Freitag) gereinigt. Die Reinigungsleistung gemäß Satzung ist ausreichend.
Die Gerner Brücke ist bezüglich Verschmutzung nicht auffällig. Der Straßenreinigung ist bekannt, dass sich bei schönen Wochentagen Personengruppen an der Brücke aufhalten. Der zuständige Reinigungsbezirk fährt deshalb an diesen Wochenenden die Gerner Brücke auch am Sonntagmorgen an und beseitigt eventuelle Verschmutzungen.“
Antwort des Sozialreferates:
„Im Jahr 2013 erreichten den Jugendschutz Mitteilungen von Anwohnern über jugendliches Feierpublikum auf der Gerner Brücke an sommerlichen Abenden. Dabei wurden Lautstärke und zurückgelassener Müll (leere Flaschen etc.) moniert.
Es erfolgte am schönen Sommerabend des 6.7.2013 eine Sichtung und Ortsbegehung durch den Jugendschutz um ca. 22.30 Uhr. Es waren ca. 15 junge Erwachsene auf der Brücke, die Bier tranken und sich unterhielten. Dabei war weder die Lautstärke auffällig, noch war Vermüllung oder eine spezifische „Jugendszene“ erkennbar. Es handelte sich auf Ansprache um junge Leute aus dem Stadtviertel.
Nach einer Jugendschutzkontrolle mit der Polizei (Leitung Abschnitt West u. Polizeiinspektion 42) in verschiedenen Clubs und Diskotheken wurde in der gleichen Nacht gemeinsam mit den Beamten der Polizei um 2.45 Uhr eine weitere Begehung der Gerner Brücke durchgeführt. Dabei waren immer noch ca. fünf junge Erwachsene auf der Brücke, unterhielten sich und tranken Bier. Die Feiernden verhielten sich zivilisiert und verließen auf den Hinweis der späten Stunde und die Nachtruhe der Anwohner auch die Brücke.
Im Jahr 2014 erreichten den Jugendschutz keine Beschwerden zu Feiern auf der Gerner Brücke. Das insgesamt schlechte Sommer wetter 2014 spielt hier sicher auch eine Rolle. Nach unserem Kenntnisstand handelt es sich hier nicht um eine bestimmte Szenegruppierung.Trotz unseres Eindrucks von zivilisiertem Verhalten und Einsichtigkeit der Feiernden kann Reden, wiederholtes Anstoßen mit Bierflaschen und Lachen subjektiv als störend empfunden werden. Nach vorliegenden Informationen führt die Polizei immer wieder Streifen durch.“
Antwort des Referates für Gesundheit und Umwelt:
„Seitens des Referates für Gesundheit und Umwelt ist derzeit keine Beurteilung möglich. Zwar ist uns die Problematik aufgrund einer Zuleitung der Bezirksinspektion West vom 2.8.2012 bekannt. Weitere Anfragen bzw. Beschwerden in dieser Angelegenheit sind bei uns seither jedoch nicht eingegangen.“
Antwort des Polizeipräsidiums München:
„Die Gerner Brücke wird wegen ihrer Lage mit Blick auf das Schloss Nymphenburg bei schönem Wetter von Jugendlichen – vorwiegend aus der Umgebung – als Treffpunkt genutzt. Aus diesem Grund bestreifen Beamte der örtlich zuständigen Polizeiinspektion den Bereich um die Brücke regelmäßig zu unterschiedlichen Zeiten. Dabei wurden in der Vergangenheit die Anwesenden vereinzelt – sofern dies erforderlich war – zur Ruhe ermahnt. Ausufernde Feiern, größere Lärmbelästigungen oder gar eine Vermüllung konnten bisher jedoch nicht festgestellt werden. Im Jahr 2014 kam es bislang zu insgesamt sechs polizeilichen Einsätzen, die auf die Jugendlichen zurückzuführen waren. Bei fünf dieser Einsätze handelte es sich jeweils um den gleichen Mitteiler.“
Frage 2:
Welche Maßnahmen können zur Minderung des Lärms und zum Schutze der Anwohner ergriffen werden?
Antwort des Kreisverwaltungsreferates:
Nach Erkenntnissen des Kreisverwaltungsreferates bestreift die örtliche Polizeiinspektion 42 die Gerner Brücke im Rahmen der personellen Möglichkeiten weiterhin in regelmäßigen Abständen. Das polizeiliche Augenmerk richtet sich dabei mit Beginn der Sommersaison auf die späten Nachmittagsstunden und vor allem auf die Nachtzeit. Erkannte Störer werden hierbei durch die Polizei zur Ruhe ermahnt oder im Wiederholungsfall, entsprechend den rechtlichen Möglichkeiten, angezeigt sowie die Lärmquellen sichergestellt (siehe auch nachstehende Antwort des Polizeipräsidiums München zu Frage 2).Antwort des Sozialreferates:
„Sollten sich die Feiern auf der Gerner Brücke ausweiten und verdichten, wäre eine Anfrage bei ‚AKIM’ (Allparteiliches Konfliktmanagement in München) aus unserer Sicht denkbar, um den Anliegen der Anwohner entgegen zu kommen und ggf. zu späterer nächtlicher Stunde ‚Silencer’ einzusetzen.“
Antwort des Referates für Gesundheit und Umwelt:
„Der die Anwohner störende Lärm wird durch Personen verursacht, die sich zu spontanen Partys an der Gerner Brücke zusammenfinden. In diesem Fall handelt es sich um sogenannten verhaltensbezogenen Lärm. In unserem Schreiben vom 13.8.2012 zur oben genannten Zuleitung der Bezirksinspektion West vom 2.8.2012 haben wir bereits dargelegt, dass in diesem Fall aus immissionsschutzrechtlicher Sicht leider keine Eingriffsmöglichkeiten bestehen. Eine Kopie unseres Schreibens vom 13.8.2012 haben wir beigelegt, auf die Ausführungen, die nach wie vor gültig sind, nehmen wir Bezug.“
Antwort des Polizeipräsidiums München:
„Aus polizeilicher Sicht stellt die Gerner Brücke keinen Brennpunkt dar. Dennoch wird die Örtlichkeit im Rahmen der personellen Möglichkeiten weiterhin beobachtet, um negative Entwicklungen zu verhindern.“