Immer wieder Ärger mit minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 5.8.2014
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer Anfrage vom 5.8.2014 führen Sie Folgendes aus:
„Die in der Bayernkaserne untergebrachten minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge, die in den letzten Jahren immer wieder für Schlagzeilen sorgten, fanden sich jüngst erneut in der Lokalberichterstattung wieder. Auch diesmal – in einem Bericht des ‚Münchner Merkur’ unter der Überschrift ‚Sexuelle Gewalt in der Bayernkaserne’ (http://www.merkur-online.de/loka-les/muenchen/stadt-muenchen/sexuelle-gewalt-bayernkaserne-
3009380.html) – ist von haarsträubenden Zuständen die Rede, die nicht nur Alkohol- und Drogenschmuggel, sondern auch Fälle von sexuellen Übergriffen betreffen. Die Regierung von Oberbayern, berichtet das Blättchen, habe von mindestens fünf Fällen von sexueller Gewalt Kenntnis erhalten und stehe deshalb in Kontakt mit dem Stadtjugendamt. – Es stellen sich Fragen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 5.8.2014 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Von wie vielen Fällen von sexueller Gewalt an bzw. unter minderjährigen Flüchtlingen in der Bayernkaserne hat das Stadtjugendamt inzwischen Kenntnis? Kamen über die im Juni bekannten fünf Fälle hinaus noch weitere dazu?
Antwort:
Dem Sozialreferat sind Einzelfälle von sexueller Gewalt an bzw. unter unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bekannt geworden. Daraufhin wurden die erforderlichen Maßnahmen von Seiten des Stadtjugendamtes und weiterer Behörden eingeleitet. Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen erteilt das Sozialreferat keine detaillierten Auskünfte zu Einzelfällen.
Frage 2:
In der Vergangenheit war immer wieder von z.T. gewalttätigen Protesten der Jugendlichen gegen ihre allgemeine Situation, gegen „falsche“ oder unangemessene Verpflegung (muslimische Speisevorschriften!) oder wegen mangelnder Freizeitmöglichkeiten die Rede in der Medienberichterstat-tung – gab es im zurückliegenden dreiviertel Jahr weitere Unmutsbekundungen vonseiten der Jugendlichen?
Antwort:
„Unmutsbekundungen“ im o.g. Sinne sind dem Sozialreferat nicht bekannt. Gelegentlich gibt es Konflikte bzw. Streit zwischen den einzelnen jungen Flüchtlingen. In der Regel gelingt eine Streitschlichtung. Notfalls erfolgt eine Neuverlegung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in eine andere Unterkunft. Ein konstruktives Miteinander ist für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe ein wertvolles und wertschätzendes Ziel.
Tagestrukturierende Maßnahmen werden im Rahmen der räumlichen und witterungsbedingten Möglichkeiten bedarfsgerecht den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen angeboten.
Bei der Verpflegung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird auf eine ausgewogene Ernährung geachtet. Ernährungsgewohnheiten, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Glaubensangehörigkeit stehen, werden berücksichtigt.
Frage 3:
Warum ist es nicht möglich, die Reinigung der Unterkünfte durch die Jugendlichen selbst zu organisieren, wie dies z.B. bei der Bundeswehr selbstverständlich ist?
Antwort:
Aufgrund gesetzlicher Hygienevorschriften, vor allem bei Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, muss eine professionelle Reinigung erfolgen. Die jungen Menschen werden altersgemäß in die Gestaltung und Bewältigung des Alltags einbezogen.