Lernen vom Projekt „Essbare Stadt“ in Andernach Aufnahme von Nutzpflanzen in das Pflanzkonzept für öffentliche
Grünanlagen
Antrag Stadträtin Sabine Krieger (Bündnis 90/Die Grünen) vom 15.1.2014
Antwort Baureferat:
In Ihrem Antrag vom 15.01.2014 haben Sie die Stadtverwaltung aufgefordert, in Anlehnung an das Konzept der „Essbaren Stadt“ in Andernach in einer Münchner Grünfläche als Pilotprojekt Nutzpflanzen anzubauen und ein Konzept zu entwickeln, wie Nutzpflanzen in öffentlichen Grünbereichen integriert werden können. Es soll auch geklärt werden, wie temporäre Baulücken und -flächen für den Nutzpflanzenanbau genutzt werden können, wie Bürgerinnen und Bürger bei der Planung und Umsetzung der „Essbaren Stadt“ zu beteiligen sind und wie mit Sozialprojekten bei der Umsetzung kooperiert werden könnte.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Der voraussichtliche Umfang der Maßnahme bleibt unterhalb des Grenzwertes für die Zuständigkeit des Stadtrates. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Da Sie in Ihrem Antrag direkt Bezug nehmen auf unser Schreiben vom 07.01.2013 an den Bezirksausschuss 15 Trudering-Riem, haben wir uns nochmals direkt mit der Stadtverwaltung Andernach sowie der aus-
führenden Beschäftigungsgesellschaft in Verbindung gesetzt, um uns eingehend über den Werdegang und den derzeitigen Stand des Projekts „Essbare Stadt“ der Stadt Andernach zu informieren. Das Baureferat hat auch an einer Veranstaltung in München teilgenommen, wo das Projekt von einem der Initiatoren vorgestellt wurde.
Die Recherche ergab, dass die etwa 30.000 Einwohner zählende Stadt Andernach erstmals 2010 vorher aufwändig gepflegte Wechselbepflanzungen an der Mauer des Schlossgartens in (Wild-)Stauden- bzw. Rasenflächen umgebaut hat. Zusätzlich wurden in den attraktiven und viel besuchten Bereichen um die Schlossmauer Nutzpflanzengärten integriert. Dadurch wurde nach Aussagen der Stadtverwaltung erreicht, dass diePflegekosten insgesamt nicht gestiegen sind. Aktuell bietet die Stadt Andernach hier ihren Bürgerinnen und Bürgern auf einer Fläche von ca. 3.000 m² Gemüsepflanzen zur eigenständigen Ernte an. Weitere 7.000 m² (Wild-)Obstgehölzflächen im Stadtgebiet können ebenfalls beerntet werden.
Die Umsetzung des Projekts „Essbare Stadt“ in Andernach konnte nur über die Einbeziehung einer gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft gelingen, die die Stadt Andernach 1996 mit Nachbargemeinden gegründet hat. Alle anfallenden Kulturarbeiten für das Projekt „Essbare Stadt“, wie das Herrichten der Anbauflächen, das Einbringen der Pflanzung und Folgepflanzungen, die laufende, fast tägliche Pflege der Beete und des Umfelds sowie das Abräumen im Herbst werden von der Beschäftigungsgesellschaft übernommen. Dazu werden nach Aussagen des Trägers eigens für das Projekt „Essbare Stadt“ ca. zehn Personen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung („Ein-Euro-Jobber“) beschäftigt.
Die Stadt Andernach beabsichtigt in den kommenden Jahren das Projekt sukzessiv auch auf andere Flächen im Stadtgebiet auszudehnen. Vorgesehen ist auch, Kindergärten und Schulen ortsnah mit eigenen Nutzgärten zu versorgen.
Das Projekt der Stadt Andernach hat bundesweite Beachtung gefunden. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) und die Stiftung „Lebendige Stadt“ haben die Stadt Andernach für die nachhaltige Umgestaltung ihrer Grünanlagen als Gesamtsiegerin des Wettbewerbs „Lebenswerte Stadt“ ausgezeichnet.
Als ein Resümee nach vier Jahren ist festzustellen, dass das Projekt in seiner Funktion als Schau- und Lehrgarten besonders gut angenommen wird. Die Pflanzung alter Kulturpflanzen im öffentlichen Raum fördert das Interesse der Bevölkerung an den regionalen und seltenen Sorten und gibt Beispiele für die Übernahme in das eigene Wohnumfeld.
Eine weitergehende bürgerschaftliche Teilnahme an dem Projekt, wie z. B. die konkrete Übernahme von Kultur- und Pflegearbeiten während der Vegetationszeit, ist nach Auskunft der Beschäftigungsgesellschaft jedoch bisher unterblieben. Eine durchgängige, professionelle Pflege der Beete ist nach ihrer Ansicht jedoch unumgänglich, um die Akzeptanz der Andernacher Bürger zu erhalten und Vandalismus zu vermeiden. AndernacherKindergärten und Schulen zeigen großes Interesse an der Projektarbeit, sie macht jedoch eine intensive Begleitung durch Fachpersonal unumgänglich. Während der Ferienzeiten ist die Pflege nur durch zusätzlichen Personaleinsatz gewährleistet. Es wird also zusammenfassend keineswegs möglich sein, ein Projekt wie in Andernach in größerem Stil in einer Großstadt wie München ohne zusätzlichen Personal- und Sachaufwand durchzuführen.
Zur aktuellen Situation in München ist außerdem vorauszuschicken, dass die Landeshauptstadt München trotz wachsender Flächenkonkurrenzen urbanes Gärtnern als einen wichtigen Freiraumbaustein für die Münchnerinnen und Münchner in vielfältiger Weise bereits fördert und im Rahmen des Möglichen ausbaut. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat das Gärtnern in Gemeinschaft in München umfassend analysiert und dem Stadtrat die verschiedenen Formen und Möglichkeiten vorgestellt. Dazu hat die Vollversammlung des Stadtrates (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/ V 13752) am 19.02.2014 zur Förderung des Urbanen Gärtnerns einen Grundsatzbeschluss gefasst.
Zu Ihrem Antrag vom 15.01.2014 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Zu Punkt 1:
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, in einem Pilotprojekt in einem Park (z. B. Westpark, Luitpoldpark, Olympiapark oder Ostpark …), in einem eigenen Bereich, auch Nutzpflanzen anzubauen.
Antwort:
Das Baureferat wird versuchen, ein Pilotprojekt auf einer Fläche innerhalb der öffentlichen städtischen Baumschule „Bischweiler“ an der Sachsenstraße durchzuführen und wird im Frühjahr 2014 eine ca. 200 m² große Fläche für den Nutzpflanzenanbau herrichten, sofern sich Kooperationspartner finden, die die Ansaat und Pflege der Nutzpflanzen übernehmen.
Da der Bereich tagsüber öffentlich zugänglich ist und in den Sommermonaten ab 21.00 Uhr verschlossen ist, besteht dort ein gewisser Schutz vor Missbrauch.
Zu Punkt 2:
Die Stadtver waltung wird aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln, wie Nutzpflanzen in München in besonderen Bereichen großer Grünflächen oder auch entlang von Wegen und Straßen integriert werden können.Antwort:
Sollte das Pilotprojekt gut angenommen werden, kann über eine sukzessive Erweiterung in besonderen Bereichen großer und kleiner Grünflächen nachgedacht werden. Dabei wird in jedem Einzelfall zu prüfen sein, ob in dem Bereich der Bevölkerung darüber hinaus ausreichend nutzbare öffentliche Grünflächen zur Verfügung stehen und die Standortfaktoren einen Nutzpflanzenanbau zulassen.
Zum Nutzpflanzenanbau entlang von Wegen und Straßen teilt das Referat für Gesundheit und Umwelt in seiner Stellungnahme vom 10.03.2014, im Baureferat eingegangen am 25.03.2014, Folgendes mit: „Grundsätzlich bestehen aus der Sicht des Referates für Gesundheit und Umwelt keine Einwände gegen das Anpflanzen von Nutzpflanzen an geeigneten Stellen in von ihrer Gestaltungs- und Nutzungsstruktur dafür geeigneten Grünanlagen.
Die im Konzept der Stadt Andernach vorgesehene bevorzugte Ver wendung von alten Obst-, Gemüse und Stauden-Sorten hätte in diesem Zusammenhang auch für München einen besonderen Charme.
Inwieweit sich das Konzept der Stadt Andernach mit seinen ca. 30.000 Einwohnern jedoch auf München übertragen lässt, kann von unserer Seite nicht beurteilt werden. Da die Eigenproduktion in den innerstädtischen Verdichtungsräumen meist nicht im eigenen Garten möglich ist, entsteht entsprechender Druck auf die wenigen noch zur Verfügung stehenden Freiräume, die z. T. ohnehin schon mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen belegt bzw. überlastet sind. Aspekte wie Flächenknappheit und damit verbunden unterschiedliche großstadtspezifische Freizeitaktivitäten, wie z. B. Hundeauslauf, Liegewiesen, spielen in München eine besondere Rolle und führen bereits jetzt zur starken Belastung der Grünflächen. Ebenso sind Aspekte wie Anonymität in der Großstadt, Vandalismus etc. zu berücksichtigen.
Gerade in Großstädten scheint selbst geerntetes Obst und Gemüse für immer mehr Menschen eine Alternative zu teilweise nicht besonders geschmackvollen Lebensmitteln zu sein, deren Herkunft, Erzeugungsqualität und Inhaltsstoffe häufig nicht prüfbar sind.
Der Wunsch, Obst und Gemüse selbst zu ziehen, findet seinen Niederschlag in dem Bestreben, Parzellen in Kleingärten, Krautgärten etc. zur Bewirtschaftung zu erhalten. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat dem Stadtrat erst kürzlich eine ausführliche Vorlage zu der Thematik zum Beschluss vorgelegt.Eine Übersicht zu dem Thema ist der Karte Urbane Gärten des Referates für Gesundheit und Umwelt
(http://maps.muenchen.de/rgu/urbane_
gaerten)
zu entnehmen.
Vom Referat für Gesundheit und Umwelt wird im Sinne dieses Urban Gardening bereits seit einigen Jahren das Projekt ZAK –„ Zusammen Aktiv in Neuperlach – Bewohnergärten statt Abstandsgrün“ gefördert. Seit 2013 fördert das Referat für Gesundheit und Umwelt auch das Projekt zur Einrichtung eines Begrünungsbüros im Sinne einer Beratungs- und Projektentwicklungsstelle für Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen in München. Das Begrünungsbüro „Stadt-Durch-Grünung“ ist ein beim Verein Green City angegliedertes Beratungs- und Projektentwicklungsbüro, das sich insbesondere auch mit Urbanem Gärtnern befasst. Ebenso wird in weiteren Förderprojekten des Referates für Gesundheit und Umwelt, der Entwicklung und Herstellung eines Klimaparks (in Neuaubing) durch den Bund Naturschutz, die Thematik aufgegriffen. Ein Baustein wird auch speziell zum Thema Urbanes Gärtnern erarbeitet.
Zur Frage, in welcher räumlichen Nähe von Wegen und Straßen Nutzpflanzen angepflanzt werden können und wie belastet die Nahrungsmittel aus der eigenen Ernte sind, liegen dem Referat für Gesundheit und Umwelt keine Daten für das Münchner Stadtgebiet vor. Es dürfte aufgrund der Vielzahl an möglichen Schadstoffen und Expositionen und damit verbunden entsprechend vielen Wirkungen schwierig sein, konkret allgemeingültige Aussagen zu treffen.
Für Berlin konnten laut Presserecherchen im Internet Angaben zur Schadstoffbelastung von Obst und Gemüse, das in Privatgärten angebaut wird, ermittelt werden. Dabei lag die Schwermetallbelastung bei manchen Erzeugnissen deutlich höher als bei solchen aus dem Supermarkt. Es handelte sich jedoch in diesen Fällen um Obst und Gemüse aus Gärten, die direkt an viel befahrenen Straßen lagen.
Obst und Gemüse aus Gärten, geschützt durch Barrieren oder hinter hohen Gebäuden, war deutlich geringer belastet. Bereits ein Schutz durch Hecken führte zu einer erheblich geringeren Belastung.
In einer Studie aus England wurde dargestellt, dass es eine Reihe von Belegen gibt, wonach Gartenböden in der Stadt hohe Anteile an Schwermetallen enthalten können, die sich z. T. dann auch im angebauten Gemüse nachweisen lassen. Es gibt den Ausführungen der Studie gemäß auch gegensätzliche Untersuchungsergebnisse. Demnach konnte schwermetallfreies Gemüse auf kontaminierten Böden gefunden werden und umgekehrt. So kann beispielsweise die Einbringung von Kompost zur Bodenver-besserung die Lösung von Schwermetallen begünstigen und zu hohen Schadstoffanreicherungen in unkontaminierten Böden führen.
Unterschiedliche Schadstoffanreicherungen weisen auch die verschiedenen Gemüsesorten auf. So hatten beispielsweise grüne Bohnen, Kohlrabi und Basilikum geringere Schwermetallanreicherung als gelbe Rüben, Mangold, Kartoffeln und Petersilie.
Das würde bedeuten, dass Gemüse aus eigener städtischer Erzeugung nicht von vorne herein gesünder sein muss als Supermarktware.
Es ist jedoch anzunehmen, dass wenn man Vor- und Nachteile von selbst angebautem Obst und Gemüse gegenüber stellt, der Eigenanbau von Obst und Gemüse von Vorteil ist, wenn er nicht direkt an einer vielbefahrenen Autobahn oder Schnellstraße oder in verkehrsintensiven Bereichen erfolgt.
Vor diesem Hintergrund schlägt das Referat für Gesundheit und Umwelt vor, falls das Projekt „Essbare Stadt“ ähnlich dem Beispiel in Andernach weiterverfolgt werden sollte, dies im Rahmen eines Pilotprojektes mit entsprechendem Monitoring vorzunehmen.
Grundsätzlich hält das Referat für Gesundheit und Umwelt die Initiierung eines Pilotprojektes für machbar. Es sollte jedoch, zumindest zunächst, nicht straßenverkehrsexponiert erfolgen. Denkbar wäre ein Versuch auf Grünflächen neuer (innenstadtnaher) Siedlungsbereiche wie
z. B. am Ackermannbogen bzw. auch in einer vergleichsweise eher abgelegenen vor Verkehrseinflüssen geschützten Grünanlage.
Möglich in diesem Zusammenhang wäre auch, das Thema im Rahmen der vom Stadtrat gewünschten Klimakampagne zu berücksichtigen. Die beiden bereits angesprochenen Projekte Begrünungsbüro von Green City und Klimapark des Bund Naturschutz erscheinen dazu geeignet.
Neben den genannten Aspekten der Schadstoffbelastung sollten weitere kritische gesundheitliche Aspekte, z. B. Fuchsbandwurm, bei der Auswahl von geeigneten Standorten berücksichtigt werden“.
Zu Punkt 3:
Die Stadtver waltung wird aufgefordert zu klären, wie temporäre Baulücken und -flächen für den Nutzpflanzenanbau genutzt werden können.
Antwort:
Hierzu teilt das Kommunalreferat in seiner Stellungnahme vom 11.02.2014 Folgendes mit:
„Die Baulücken, -flächen müssten sinnvoller Weise während einer gesamten Vegetationsperiode (mindestens Frühjahr mit Herbst) zur Verfügungstehen, mit der Folge, dass in diesem Mindestzeitraum die Flächen anderweitig nicht nutzbar wären.
Sofern diese Flächen künftig, wenn auch nur temporär, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt würden, könnten sich dadurch für das Kommunalreferat unter Umständen auch Einnahmeverluste ergeben, die daraus resultieren, dass diese Grundstücksflächen, die sich aufgrund ihrer Beschaffenheit möglicher weise auch für eine vorübergehende anderweitige Nutzung gegen Entgelt eigenen würden, nicht mehr nutzbar wären.
Ausgehend davon, dass in den allermeisten Fällen keine Grundwasserentnahme (für Gießwasser) zulässig wäre, würde zur Bewässerung ein Trinkwasseranschluss erforderlich. Die entsprechende Ausstattung hierfür sowie die Begleichung anfallender Bereitstellungs- und Verbrauchskosten (für Trinkwasser, einschließlich Schmutzwasser) müssten, soweit kein anderer ‚Zahlungspflichtiger’ vorhanden ist, durch die Grundstückseigentümerin und somit durch das Baureferat und/oder durch das Kommunalreferat geleistet werden.
Das jeweils vorhandene Bodengefüge müsste sich für den Anbau von Nutzpflanzen eignen, also nicht versiegelt und frei von Kontamination sein. Die hierfür im Vorfeld erforderlichen Begutachtungen für infrage kommende Grundstücksflächen wären mit einem nicht unerheblichen Kostenaufwand verbunden. Aus haushaltsrechtlicher Sicht müssten diese Kosten, wie im Falle anderer, vergleichbarer öffentlich genutzter Grundstücksflächen (z. B. Grünflächen), vom Baureferat, oder soweit umsetzbar, durch Dritte (‚Nutzer’) übernommen werden.
Baulücken, -flächen würden ohne entsprechende Abgrenzungen (Zäune, Barrieren) quasi in ‚öffentliche Flächen’ umgewandelt, die für ‚Jedermann’ frei zugänglich wären. Eine ‚aktive Nutzung’ dieser Flächen würden höhere Anforderungen an die Verkehrssicherung durch die LHM stellen und müsste die Grundstückseigentümerin im Hinblick auf etwaige Schadensersatzforderungen infolge bspw. von auftretenden Unfallereignissen deshalb veranlassen, sich gegen evtl. Ansprüche Dritter abzusichern. Dies könnte zu entsprechend höheren Versicherungsbeiträgen führen.
Die vorgeschlagene Nutzungsentwicklung städtischer Baulücken, -flächen könnte in Folge dessen, angesichts der bekannt knappen Ressourcen an zur Verfügung stehendem Bauland, langfristig zu einer Verringerung von Bauvorhaben und damit verbunden unter Umständen zu einem weiteren Preisanstieg für entsprechende Bauflächen innerhalb des Stadtgebietes München führen.Das Kommunalreferat kommt deshalb zusammenfassend zu dem Ergeb-
nis, dass stadteigene Baulücken und -flächen nicht für den Nutzpflanzenanbau zur Verfügung gestellt werden sollten.“
Zu Punkt 4:
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die Bürgerinnen und Bürger bei der Planung und Umsetzung der „Essbaren Stadt“ zu beteiligen.
Antwort:
Im Rahmen des vorgesehenen Pilotprojekts soll versucht werden, über den örtlichen Bezirksausschuss BA 18 Untergiesing – Harlaching mögliche Kooperationspartner anzusprechen. Darüber hinaus existiert seit einigen Jahren eine bewährte Zusammenarbeit zwischen den Gärtnerinnen und Gärtnern von Green City e. V. und dem Baureferat (Gartenbau), bei dem Bürgerinnen und Bürger Paten von Straßenbegleitgrünflächen werden. Das Baureferat (Gartenbau) beabsichtigt daher, auch zur Realisierung des Pilotprojekts zur „Essbaren Stadt“ mit Green City e. V. eine Kooperation anzustreben, weil im Baureferat (Gartenbau) derzeit kein Personal für derartige zwar wünschenswerte, jedoch nicht zwingend erforderliche Aufgaben zur Verfügung steht.
Zu Punkt 5:
Die Stadtver waltung wird aufgefordert, mit Sozialprojekten bei der Umsetzung zu kooperieren.
Antwort:
Abweichend zum Konzept der Stadt Andernach gibt es in München keine vergleichbare Beschäftigungsgesellschaft, die das Pflanzen der Kulturen und die Pflege der Pflanzbeete übernehmen könnte. Zur Möglichkeit, derartige Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen für diese Projekt zu schaffen, teilt das Sozialreferat in seiner Stellungsnahme vom 24.02.2014 Folgendes mit:
„Arbeitsgelegenheiten können dann geschaffen werden, wenn die Arbeitsstellen zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sind. Nach den aktuell vorliegenden Informationen dürften diese Voraussetzungen grundsätzlich im Projekt erfüllt sein.Die Vermittlung in eine Arbeitsgelegenheit ist jedoch immer von den individuellen Voraussetzungen der bzw. des jeweiligen Leistungsberechtigten abhängig. Diese Maßnahme ist nachrangig der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung o.ä.
Sie soll als mittelfristige Brücke zum allgemeinen Arbeitsmarkt dienen, vor allem aber der sozialen Stabilisierung und der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. Die Erfahrung zeigt, dass die Maßnahmen zu den Leistungsberechtigten passen müssen, um Erfolge und Effekte, vor allem für die Berechtigten, erzielen zu können.
Für die Vermittlung der Leistungsberechtigten in die jeweiligen Arbeitsgelegenheiten ist das Jobcenter München zuständig. Hier handelt es sich um individuelle Entscheidungen der zuständigen Arbeitsvermittlerinnen und vermittler.
Für das Jahr 2014 hat das Jobcenter München im Jahresdurchschnitt mit rund 1.196 Vermittlungen in Arbeitsgelegenheiten geplant. Die Kosten müssen aus dem sehr engen Budget finanziert werden. Eine Ausweitung der Vermittlungen ist nach unserer Einschätzung nicht möglich. Ob sich in den nächsten Jahren hier Spielräume ergeben, hängt vor allem davon ab, ob die Finanzausstattung der Jobcenter durch den Bund verbessert wird. Aktuell gibt es hier zwar Diskussionen, klare Signale sind jedoch nicht in Sicht.
Unter diesen Voraussetzungen wird es voraussichtlich nicht möglich sein, mehr Vermittlungen in Arbeitsgelegenheiten zu finanzieren.
Grundsätzlich unterstützt das Referat für Arbeit und Wirtschaft mit dem Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm im Bereich der Sozialen Betriebe die Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes. Die
Jahresplanung der Betriebe mit dem damit verbunden Antrag auf Bezuschussung der jeweiligen Projekte erfolgt jeweils zum Jahresende des Vorjahres.
Ob sich innerhalb der Angebotspalette der Sozialen Betriebe Spielräume für eine Neuausrichtung/Ergänzung eines Projektes in die gewünschte Richtung ergeben könnten, kann unsererseits leider nicht beurteilt werden.“
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) teilt in seinem Schreiben vom 06.03.2014 mit, dass das Referat „derzeit keinen fachlichen Ansatzpunktfür eine Einbeziehung von Sozialen Betrieben (in der Förderung des RAW) in das Projekt „Essbare Stadt““ sieht.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.Pressemitteilungen städtischer
Beteiligungsgesellschaften
Inhaltsverzeichnis
Freitag, 16. Mai 2014
Sonntag, 18. Mai: Engpässe und Umleitungen bei Double-Feier des FC Bayern München
Pressemitteilung MVG
U-Bahnhof Maillingerstraße: Neuer Aufzug für das Zwischengeschoss
Pressemitteilung MVG
Gemeinsam für Jung und Alt: GEWOFAG und WOGENO feiern Richtfest für das Mehrgenerationenwohnen am Reimarplatz
Pressemitteilung GEWOFAG
Es geht voran! Endlich wieder Bauarbeiten am Ele- fantenhaus
Pressemitteilung Tierpark Hellabrunn
Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Pressemitteilungen liegt jeweils bei der Beteiligungsgesellschaft, die sie herausgibt.Seite 1 von 1
Sonntag, 18. Mai: Engpässe und Umleitungen bei Double-Feier des FC Bayern München
Wenn der FC Bayern München am Samstag in Berlin das DFB-Pokalfinale gewinnt, wird am Sonntagnachmittag ab ca. 14 Uhr auf dem Marienplatz gefeiert. Ähnlich wie bereits am vergangenen Wochenende wären damit vor allem folgende Einschränkungen bei Bus und U-Bahn verbunden:
Auf den U-Bahnlinien U3 und U6 ist im Fall der Double-Feier von einer
erhöhten Nachfrage auszugehen. Sollte sich eine Überfüllung auf dem Marienplatz bzw. im U-Bahnhof abzeichnen, muss die Station – ebenso wie der Marienplatz selber – aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Die U-Bahnzüge fahren dann ohne Halt durch, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden. Der Ausgang am Fischbrunnen bleibt von Haus aus ge-
schlossen (baustellenbedingt auch der Ausgang Rindermarkt).
Bus:Während der Feierlichkeiten auf dem Marienplatz endet der Met-
roBus 52 vorzeitig am Viktualienmarkt. Der StadtBus 132 wendet bereits am Viktualienmarkt und fährt von dort zum Isartor zurück. Bei sehr großem Andrang rund um den Marienplatz dreht er ggf. schon am Isartor um.
Die MVG wird ihre Kunden unter anderem mit Durchsagen, Tickertexten und Personal vor Ort über die Behinderungen informieren.16.05.2014Seite 1 von 1
16.05.2014
U-Bahnhof Maillingerstraße: Neuer Aufzug für das
Zwischengeschoss
SWM/MVG erneuern ab Montag, 19. Mai, den Aufzug im Zwischenge-
schoss des U-Bahnhofs Maillingerstraße (U1/U7). Der Austausch erfolgt altersbedingt nach gut 30 Betriebsjahren und dauert voraussichtlich bis Anfang Juli. Er umfasst sämtliche Teile des Lifts – von der Kabine über den Antrieb bis hin zur Steuerungstechnik. Der neue Aufzug wird schneller sein als der alte, einen besseren Bedienkomfort bieten, weniger Energie verbrauchen – und dank moderner Technik vor allem noch zuverlässiger Dienst tun. Eine neue Beleuchtung auf LED-Basis sorgt dafür, dass die Kabine künftig noch heller ist und freundlicher wirkt als bisher. Während der Bauarbeiten ist der Bahnsteig nur aus dem Zwischengeschoss per Aufzug erreichbar. Kunden werden gebeten, nach Möglichkeit auf die Rolltreppen und Treppen bzw. die benachbarten U-Bahnhöfe auszuweichen. Die genaue Lage des Aufzugs zeigt www.mvg-zoom.de; es handelt sich
um den Aufzug MA 02. Der Bahnsteig-Aufzug (MA 01) wurde bereits Anfang des Jahres ausgetauscht.
Bis Ende 2017 erneuern SWM/MVG insgesamt 45 Aufzüge in der U-Bahn. Das entspricht gut 25 Prozent von 175 bestehenden Anlagen. Die Investitionskosten für dieses zweite Aufzugserneuerungsprogramm liegen bei rund sieben Millionen Euro. Im Rahmen eines ersten Erneuerungsprogramms hatten SWM/MVG von 2008 bis 2012 bereits 45 Aufzüge ausgetauscht und auf den neuesten Stand der Technik gebracht.ALLE_LOGOPAPIER
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Pressemitteilung
Gemeinsam für Jung und Alt GEWOFAG und WOGENO feiern Richtfest für das Mehrgenerationenwohnen am Reinmarplatz / 125 Wohnungen, Begegnungszentrum und soziale Einrichtungen
München, 15. Mai 2014. Am Donnerstag feiertendie städtische Wohn ungsbaugesellschaft GEWOFAG und die Genossenschaft WOGENO das Richtfest für ein generationenübergreifendes Wohnprojekt am Reinmarplatz in Neuhausen. Insgesamt 125 barrierefreie Wohnungen, ein Begegnungszentrum für Jung und Alt mit Wohncafé, ein Kindertageszentrum und ein weiterer Stützpunkt des GEWOFAG-
Projektes „Wohnen im Viertel“ entstehen hier. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft investier t ca. 16,1 Mio. Euro, die Genossenschaft ca. 7,9 Mio. Euroin das Bauvorhaben. Die Beteiligung der künftigen Bewohner und gegenseitige Unterstützung der Bewohner sind die Besonderheiten dieses Wohnprojekts.
50 Wohn ungen der 125 Wohnungen hat die WOGENO an ihre Mitglieder vergeben. 75 Wohnungen wird die GEWOFAG belegen. Sie sind nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm A (KomPro A) gefördert. Davon werden 55 über das Amt für Wohnen und Migration an berechtigte Personen vergeben, wenn die Fertigstellung näher rückt. 20 Wohnungen hat die GEWOFAG bereits direkt an berechtigte Mieter vergeben, die schon bei der GEWOFAG woh nen und aus unterschiedlichen Gründen eine neue Wohnung benötigen . Die Fertigstellung des Projektes ist für Ende 2014/Anfang 2015 geplant.
„Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir, dass es einen großen Bedarf an neuen zeitgemäßen Wohnformen gibt –vor allem für ältere Menschen. Dazu gehört ein unterstützendes Umfeld. Aber auch Familien wünschen sich Austausch und gegenseitige Hilfe. D iesbietet das Mehrgenerationenwohnen am Reinmarplatz. Wir freuen uns, dass wir dieses Projekt gemeinsam mit der WOGENO verwi rklichen können“, so Sigismund Mühlbauer, Prokurist der GEWOFAG.ALLE_LOGOPAPIER
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„DieZusammenarbeit mit der GEWOFAG war sehr fruchtbar. Wir konnten vom Know-how eines großen Akteurs am Münchner Wohnungsmarkt profitieren. Gleichzeitighaben wir sicher auch Denkanstöße hinsichtlich der frühzeitigen Einbindung von Bewohnern und sozialen Akteuren in den Planungsprozess gegeben “, so Christian Stupka, Vorstand der WOGENO.
Begegnungszentrum und weitere Einrichtungen
Herzstück des Projekt s ist das Begegnungszentrum für Jung und Alt mit offenem Café. Das Café wird vom Wohnwerk München e.V. betrieben, einem Verein, der sich um die Integration von geistig behinderten Jugendlichen in den Arbeitsmarkt kümmert. Im Café werden Jugendliche zur „ Service-Assistenz“ausgebildet. Die AWO betreut das Begegnungszentrum, koordiniert die Angebote für die Bewohnerinnen und Bewohner und vernetzt die Aktivitäten aller am Projekt beteiligten Akteure. Betreiber des KITZ Kindertageszentrum s ist die Diakonie - Jugendhilfe Oberbayern . Eine zentrale Rolle spielt auch der neue Stützpunkt von Wohnen im Viertel , einem Angebot der GEWOFAG für ältere und hilfsbedürftige Menschen, die in der eigenen Wohnung von einem Pflegedienst vor Ort bei Bedarf rund um die Uhr betreut werden . Zehn Projektwohnungen und eine Pflegewohnung auf Zeit für kürzere Aufenthalte, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, stehen am Reinmarplatz zur Verfügung. Die Pflege - und Betreuungsleistungen können jedoch von allen Mieterinnen und Mietern im Umkreis von 1 .000 Metern in Anspruch genommen werden. Kooperationspartner ist hier, wie auch im Wohnen -im Viertel-Stützpunkt Gern der EvangelischePflegedienst München e.V.. Acht Wohnungen vermietet die GEWOFAG an den Verein „Nachbarschaftlich leben für Frauen im Alter e.V.“.
Beteiligung und gegenseitige Hilfe
Künftige Bewohner wurden von Beginn an am Projekt beteiligt. Neben der umfänglichen Information über alle Planungsschritte konnten die Bewohner bei der Ausformung der Gemeinschaftsbereiche, der Freiflächen und im W OGENO-Bereich auch beider Ausgestaltung der konkreten Grundrisse mitgestalten. Diese frühzeitige Einbindung in das Projekt soll weit über die Beteiligung an Planungsthemen hinaus die Identifikation mit dem Haus und der Nachbarschaft fördern und damit das gemeinschaftliche Zusammenleben aktiv gestalten. Eine funktionierende Nachbarschaft ersetzt in der urbanen Gesellschaft oftmals traditionelle Familienstrukturen. Deshalb setz en WOGENO und GEWOFAG am Reinmarplatz auf dieALLE_LOGOPAPIER
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Beteiligung, um wirksam gegen Vereinsamung und für Gemeinschaft und gegenseitige Hilfe einzutreten.ALLE_LOGOPAPIER
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Zimmermann Fritz Winter beim Richtspruch.
GEWOFAG
Die GEWOFAGist mit rund 35.000 Wohnungen Münchens größte Vermieterin. Sie stellt seit 85 Jahren den Münchner Bürgerinnen und Bürgern Wohnraum zu erschw inglichen Preisen zur Verfügung und bietet damit Alternativen im angespannten Münchner Wohnungsmarkt. Neben Neubau und Vermietung sind die Sanierung und Instandsetzung des Wohnungsbestands die wichtigsten Aufgaben der GEWOFAG. Der GEWOFAG-Konzern mit dem Tochterunternehmen Heimag München GmbH beschäftigt in München rund 790 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
WOGENO
Die WOGENOMünchen eG entwickelt seit 1993 ihre Neubau - und Altbauprojekte gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern. Soziale Mischung, nach barschaftliche Netze und die weitgehend selbstverantwortliche ökologische Bewirtschaftung der Häuser sind dabei grundlegende Prinzipien. Im Jahr 2014 bewirtschaftet die WOGENOca. 300 eigene Wohnungen an 15 Standorten im Stadtgebiet. Für die nächste n zwei Jahre sind weitere ca. 250 Einheiten geplant, davon 50 am Reinmarplatz. Mit ihrer Tochtergesellschaft Cohaus München GmbH betreut sie weitere ca. 330 Einheiten anderer kleiner Genossenschaften.ALLE_LOGOPAPIER
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Pressekontakt
Sabine Sommer
Konzernsprecherin
GEWOFAG Holding GmbH
Kirchseeoner Straße 3
81669 München
Tel.: 089 4123-372
E-Mail: sabine.sommer@gewofag.de
Yvonne Außmann
WOGENO München eG
Bewohnerbeteiligung Neubauprojekte
Aberlestr. 16/Rgb
81371 München
Tel: 089/8905718-25
Email: y.aussmann@wogeno.de
www.wogeno.dePresse-Mitteilung
Es geht voran! Endlich wieder Bauarbeiten am
Elefantenhaus
Das historische Hellabrunner Elefantenhaus von 1914 soll bis Ende 2015 wieder in neuem Glanz erstrahlen. Die nächsten Schritte der Sanierung sind geklärt.
Das Elefantenhaus, erbaut im byzantinischen Stil vom Münchner Architekten Emanuel von Seidl, gilt als Wahrzeichen von Hellabrunn. Doch der mehr als 100 Jahre alte Bau litt so stark unter den ammoniakhaltigen Dämpfen des Elefantenurins, dass im Herbst 2010 ein Teil der Rabitzdecke einstürzte. Die Zugfestigkeit des Stahls sowie die erforderliche Betonfestigkeit waren nicht mehr gegeben. Das Haus wurde für die Öffentlichkeit gesperrt und für Elefanten und Giraffen jeweils ein Interimsgebäude erstellt. Zu Pfingsten 2013 konnten die Giraffen in ein neues, eigens für sie gebautes Giraffenhaus umziehen.
Nach dem Auszug der Tiere erfolgten Sicherungsmaßnahmen am Elefantenhaus, eine Bauwerksuntersuchung und Vorplanungen für das Gestaltungskonzept. Als besondere Herausforderung entpuppte sich, die Sanierung des denkmalgeschützten Kuppelbauwerks für die verschiedenen Anspruchsgruppen – Tiere, Tierpfleger, Besucher und Denkmalschutz – befriedigend umzusetzen. Letztendlich entschied der Tierpark, dass eine neue Kuppel als Stahlkonstruktion errichtet werden soll. Diese wird eine sehr viel höhere Haltbarkeit haben, da ihr die Dämpfe der Tiere nichts anhaben können. Die Stadt München unterstützt den Tierpark Hellabrunn bei der Sanierung des Elefantenhauses mit 15 Millionen Euro.
Aufgrund der Entscheidung, das Elefantenhaus nicht in gleicher Bauweise zu sanieren, wie es 1914 erbaut wurde, könnte die Denkmalschutzbehörde den Denkmalschutz des Gebäudes aufheben. Nach Abriss der Kuppel wird sein Denkmalschutzstatus erneut geprüft werden.
Die offizielle Abbruchgenehmigung für die Kuppel liegt mittlerweile vor. Auflagen für den Kuppelabbruch sind eine umfangreiche Dokumentation und die Vorlage einer geprüften Statik. Für Ende August 2014 ist ein Abbruch der Kuppel mit einer Lockerungssprengung anberaumt.
Da solch ein Abbruch gut vorbereitet werden muss, haben die Baumaßnahmen jedoch bereits angefangen: Um Baufreiheit zu bekommen, werden Zufahrtswege erschlossen und müssen Besucherwege zeitweise gesperrt werden. Anschließend muss die Dachhaut des Elefantenhauses entfernt werden.Schließlich wird die komplette Infrastruktur aus dem alten Elefantenhaus in ein Provisorium verlegt, das auf der ehemaligen Giraffen-Außenanlage errichtet wird: Es werden Elektroleitungen umgelegt, die Bestandsheizkessel im alten Haus demontiert und in Provisorien umgesetzt. Durch diese Maßnahmen kann der Betrieb des Elefanten-Provisoriums und des Schildkrötenhauses während der bis voraussichtlich Ende 2015 andauernden Sanierungsphase aufrechterhalten werden.
Bereits seit 14. Januar 2014 prüft der Fachbereich Untere Denkmalschutzbehörde der Lokalbaukommission (LBK) den Bauantrag für Umbau und Sanierung des restlichen Elefantenhauses (ohne Kuppel).
„Wir freuen uns sehr, dass die Bauarbeiten am Elefantenhaus endlich vorangehen“, sagt Beatrix Köhler, Kuratorin und Interimschefin des Tierparks. „Unser Elefantenbulle Ludwig ist mittlerweile drei Jahre alt und braucht als pubertärer Elefantenbulle eine eigene Anlage. Wir stehen unter enormem Zeitdruck und können uns aus tierhalterischen sowie wirtschaftlichen Gründen keine Verzögerung leisten.“
Teilnehmer PK:
Dipl.-Ing. Franz Scheitzeneder, Ingenieurbüro Kraiburg
Ilonka Rieser, Projektleitung Tierpark Hellabrunn
Christine Gerner, Leiterin der Technischen Abteilung im Tierpark Hellabrunn
München, den 15.05.2014/17
Weitere Informationen:
Christiane Reiss
Leitung Presse / Marketing
Münchener Tierpark Hellabrunn AG
Tierparkstr. 30, 81543 München
Tel: +49(0)89 / 62 50 8-718
Fax: +49(0)89 / 62 50 8-32
E-Mail: presse@hellabrunn.de
Website: www.hellabrunn.de
www.facebook.com/tierparkhellabrunn
Münchener Tierpark Hellabrunn AG
Vorsitzende des Aufsichtrates:
Christine Strobl, 2. Bürgermeisterin
Vorstand:
Beatrix Köhler
Eingetragen in das Handelsregister
des Amtsgerichts München, HRB 42030
UST-IdNr.: DE 129 521 751