Die Hundesteuer 2015 wird fällig Archiv
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Rathaus Umschau 1 / 2015, veröffentlicht am 02.01.2015
Die Stadtkämmerei erinnert alle Münchner Hundehalterinnen und Hundehalter daran, dass die für 2015 zu entrichtende Hundesteuer am
15. Januar 2015 fällig wird.
Sollten sich die Hundehalterinnen und Hundehalter zukünftig für die Möglichkeit eines Lastschrifteinzugs entscheiden, werden die
festgesetzten Beträge zu den Fälligkeitsterminen abgebucht. Sollte der Fälligkeitstermin auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen, dann erfolgt die Belastung des Bankkontos zum nächsten Werktag. Wir bitten für Kontendeckung zu sorgen.
Wurde bereits eine Einzugsermächtigung erteilt, werden die Forderungen zu den Fälligkeitsterminen von der hinterlegten Bankverbindung
(IBAN und BIC) mit der Mandatsreferenz und der Gläubiger-ID
DE 34 LHM 00 00 00 15 55 6 der Landeshauptstadt München abgebucht. Es wird darauf hingewiesen, dass im Stadtgebiet der Landeshauptstadt die Hundesteuersatzung vom 18. Dezember 1996 (MüABl. S. 567) zuletzt geändert durch Satzung vom 7. Juli 2010 (MüABl. S. 178), gilt. Sie enthält eine Reihe von Bestimmungen, die von allen Hundehalterinnen und Hundehaltern zu beachten sind:
Anmeldung
– Die Hundehalterin/der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem sie/er ihn aufgenommen hat oder – wenn der Hund ihr/ihm durch Geburt von einer von ihr/ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist – innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund vier Monate alt geworden ist, bei der Landeshauptstadt München, Kassen- und Steueramt, anzumelden.
– Bei Zuzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde ist der Hund innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug anzu-
melden.
Die Anmeldung eines Hundes ist schnell, einfach und problemlos möglich: – Online unter
www.muenchen.de – Rubrik Rathaus – Dienstleistungsfin-
der – Suchbegriff: „Hundesteuer“ – Hund anmelden – Anmeldung online
– telefonisch unter der Nummer 2 33-2 81 18
– per Fax unter der Nummer 2 33-2 39 24
– schriftlich beim Kassen- und Steueramt, KF 23, Herzog-Wilhelm-Straße 11, 80331 München
– persönlich montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr im Kassen- und Steueramt, Herzog-Wilhelm-Straße 11, Zimmer 303 oder Zimmer 304
Als Hundehalter/in gilt, wer einen Hund im eigenen oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Abmeldung
Die Hundehalterin/der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem sie/er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem ihr/ihm der Hund abhanden gekommen oder der Hund verstorben ist oder nachdem die Halterin/der Halter aus der Landeshauptstadt München weggezogen ist, beim Kassen- und Steueramt unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung abzumelden.
Hundesteuersatz
Die Hundesteuer beträgt einheitlich für jeden gehaltenen Hund im Jahr 100 Euro.
Kampfhunde werden mit einem Satz von 800 Euro im Jahr besteuert.
Steuerermäßigungen
Auskünfte zu Erlass und Befreiung von der Hundesteuer werden Ihnen unter folgenden Rufnummern erteilt: 2 33-2 83 11 und 2 33-2 38 35.