Durchführung von Kontrollen
-
Rathaus Umschau 1 / 2015, veröffentlicht am 02.01.2015
Zur Überprüfung der Hundehaltungen und zur allgemeinen Aufnahme des Hundebestandes kann die Stadt Kontrollen durchführen und Auskünfte von Beteiligten und anderen Personen einholen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kassen- und Steueramtes überprüfen im Außendienst in Zu- sammenarbeit mit anderen Dienststellen, ob die Münchner Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Hund bei der Steuerbehörde der Stadt angemeldet haben.