Zur Überprüfung der Hundehaltungen und zur allgemeinen Aufnahme des Hundebestandes kann die Stadt Kontrollen durchführen und Auskünfte von Beteiligten und anderen Personen einholen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kassen- und Steueramtes überprüfen im Außendienst in Zu- sammenarbeit mit anderen Dienststellen, ob die Münchner Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Hund bei der Steuerbehörde der Stadt angemeldet haben.