Erhebung der Hundesteuer
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Rathaus Umschau 1 / 2015, veröffentlicht am 02.01.2015
Die Landeshauptstadt München macht aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung von der Möglichkeit Gebrauch, Hundesteuerbescheide nicht jährlich, sondern nur in den Fällen zu erlassen, wenn sich Änderungen, die sich auf die Festsetzung der Steuer auswirken, ergeben.
Es ist zu beachten, dass keine gesonderte schriftliche Zahlungserinnerung mehr ergeht.
Auskünfte
Wer einen Hund anmelden will oder weitere Informationen zur Hundesteuer wünscht, wendet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kassen- und Steueramtes, Herzog-Wilhelm-Straße 11, 80331 München, unter der Telefonnummer 2 33-2 81 18. Die Mitarbeiter/-innen des Kassen- und Steueramts haben gleitende Arbeitszeit. Telefonisch sind die Sachbearbeiter/-in von Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr und am Freitag von 9 bis 12.30 Uhr zu erreichen.