Vergabe von 180 hinterleuchteten und sich drehenden Litfaßsäulen
Anfrage Stadtrat Mario Schmidbauer (CSU-Fraktion) vom 5.5.2015
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
Ihre Anfrage vom 5.5.2015 hat den Sachstand des Aufbaus von City-Light-Säulen (CLS) zum Gegenstand. Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Sind auftragsgemäß alle 180 Litfaßsäulen aufgestellt?
- Wenn Nein, woran liegt es? - Wenn Nein, ist der LH-München dadurch ein finanzieller Schaden entstanden?
Antwort:
Auf Basis des Stadtratsauftrags vom 24.9./2.10.2013 wurde mit der Schwarz-Außenwerbung GmbH ein Vertrag geschlossen, der der
Vertragspartnerin das Recht einräumt, für 178 Säulenstandorte den Aufbau zu beantragen und die Säulen zu vermarkten.
Derzeit sind 131 Standorte genehmigt und aufgebaut. Neun weitere Standorte sind vertraglich noch bis 31.12.2016 an die bisherige
Vertragspartnerin gebunden. Dreißig Standorte konnten – trotz der im Vorfeld stattgefundenen Abklärungen – nicht genehmigt werden. Das hat zusammengefasst folgende Gründe: Zehn Bauanträgen stehen
derzeit Einwende der Stadtwerke München GmbH im Rahmen des
Spartenumlaufverfahrens entgegen. Bei elf Bauanträgen hat die Abteilung Ingenieurbau des Baureferats Einwendungen erhoben. Sieben der
Standorte ließen sich auf Grund der Eigentumslage (Grundstücksgrenzen) nicht realisieren.
Dies hat finanzielle Auswirkungen: Der Pächter ist gegenüber der Landeshauptstadt München nur zur Leistung verpflichtet, soweit er die Standorte auch aufbauen kann. Soweit die Verzögerungen dem
Verantwortungsbereich der LHM zuzurechnen sind (z.B. mangelnde
Genehmigungsfähigkeit des Standorts), entfällt die Verpflichtung der Schwarz-Außenwerbung GmbH zur Entrichtung der Pacht. Soweit
die Verzögerung in den Verantwortungsbereich der Vertragspartnerin fällt, bleibt der Pachtanspruch der LHM bestehen. Aktuell prüft die Vertragspartnerin, ob sie ein Säulenmodell mit einem verkleinertenFundament einsetzen kann, um ggf. doch noch einen Teil der fehlenden Standorte realisieren zu können. Daneben finden Bereisungen mit Bezirksausschüssen statt, um genehmigungsfähige Standortalternativen zu entwickeln.
Durch die Verzögerungen werden sich die zusätzlichen Einnahmen entsprechend reduzieren; ein „Schaden“ ist jedoch nicht entstanden. Pachtzahlungen erfolgen vertragsgemäß.
Frage2:
Werden die aufgestellten Litfaßsäulen auch alle laut Ausschreibung betrieben?
Antwort:
Aktuell sind von den genehmigungsfähigen 131 Standorten zirka 71 Standorte an den Strom angeschlossen. Der Säulenanschluss ist zum Teil im Genehmigungsverfahren und in der technischen Umsetzung aufwendig. Mit einem Anschluss aller 131 Säulen wird bis Ende August gerechnet. Die aufgestellten CLS werden vertragsgemäß betrieben.
Frage 3:
Wurden im Gegenzug die geforderten 150 Litfaßsäulen aus Beton abgebaut und entfernt?
Antwort:
Alle 150 Bestandssäulen wurden abgebaut.
Frage 4:
Gibt es noch aufgebaute Litfaßsäulen die sich nicht drehen und nicht hinterleuchtet sind?
- Wenn Ja, warum ist dies der Fall und wer ist dafür verantwortlich? - Wenn Ja, ist der LH-München dadurch ein finanzieller Schaden entstanden?
Antwort:
Siehe Antworten zu Fragen 1 und 2.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.