Konzept zur Weiterentwicklung des gebundenen Ganztagsmodells an Münchner Ganztagsschulen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt und Hans Podiuk
(CSU-Fraktion) vom 28.8.2014
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Die Festlegung des Umfangs der Unterrichtszeiten im gebundenen Ganztag liegt im originären Zuständigkeitsbereich des Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Das Konzept zur Einrichtung von Ganztagsklassen wird durch den Freistaat Bayern vorgegeben. Der Freistaat Bayern spricht von einer gebundenen Ganztagsschule, wenn ein durchgehend strukturierter Aufenthalt in der Schule an mindestens vier Wochentagen von täglich mehr als sieben Zeitstunden mit einer Unterrichts- und Betreuungszeit von grundsätzlich 8 bis 16 Uhr bereitgestellt wird. Im begründeten Einzelfall kann die Unterrichts- und Betreuungszeit bereits um 15.30 Uhr enden. Eine Ferienbetreuung sowie eine Betreuung am Freitag nach Schulschluss ist nicht Bestandteil des Konzeptes des Freistaats Bayern (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 1. August 2011, Az.: III.5 - 5 O 4207 – 6a.19 336).
Mit den Rahmenbedingungen des Freistaats Bayern für die Ausgestaltung des gebundenen Ganztages an Grundschulen fehlt die Möglichkeit ein ausreichendes Angebot von Montag bis Freitag sowie während der Ferienzeiten für Kinder und Eltern sicherzustellen. Schule wird jedoch zunehmend vom Lernort zum Lern- und Lebensraum. Im Sinne einer aktiv gestaltenden Sachaufwandsträgerschaft sieht sich die Landeshauptstadt München vor die Aufgabe gestellt, den Münchner Schülerinnen und Schülern diesen Lebensraum auch in den Ferien und am Freitag nach Schulschluss für Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen. Die Öffnung der Schulen versetzt Eltern in die Lage, ihre Kinder auch außerhalb des schulischen Alltags an ihrem Sozialraum Schule in einem verlässlichen zeitlichen Rahmen an- und einzubinden. Deshalb unterstützt die Landeshauptstadt München Betreuungsangebote für Kinder aus gebundenen Ganztagesklassen in den Ferien sowie am Freitagnachmittag nach Schulschluss in Form von Zuschüssen. In seiner Rolle als Sachaufwandsträger sieht das Referat für Bildung und Sport seine Hauptaufgabe darin, die Rahmenbedingungen am Schulstandort so zu gestalten, dass die Umsetzungvon Betreuungsmaß-nahmen in den Ferien und am Freitag nach Schulschluss am Schulstandort unterstützt und damit erleichtert wird.
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bzw. die Regierungen und die staatlichen Schulämter weisen den staatlichen Schulen im Rahmen der Personalausstattung zur Abdeckung des zusätzlichen Personalaufwandes für gebundene Ganztagsklassen zwölf zusätzliche Lehrerwochenstunden je gebundener Ganztagsklasse zu. Daneben wird vom Freistaat Bayern ein Budget aussschließlich zur Abdeckung des zusätzlichen Personalaufwandes für gebundene Ganztagsklassen zur Verfügung gestellt. Es beträgt 6.100 Euro je gebundener Ganztagsklasse und Schuljahr und steht für den Abschluss von Kooperations- und Einzelverträgen mit dem externen Personal bzw. externen Kooperationspartnern zur Verfügung. Gebundene Ganztagsklassen an Grund- und Förderschulen erhalten pro gebundener Ganztagsklasse und Schuljahr in Jahrgangsstufe 1 zusätzlich 4.500 Euro und in Jahrgangsstufe 2 zusätzlich 3.000 Euro.
Das damalige Schul- und Kultusreferat (jetzt: Referat für Bildung und Sport) der Landeshauptstadt München ist mit dem Beschluss vom 14.3.2007 die generelle Verpflichtung eingegangen, „dass der weitere bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsschulklassen an den öffentlichen Grund- und Hauptschulen durch die Übernahme des zusätzlich anfallenden Sachaufwands durch den Sachaufwandsträger gewährleistet wird“. Des Weiteren hat das Schulreferat mit Beschluss des damaligen Schul- und Sportausschusses vom 1.7.2009 beschlossen, die seit diesem Schuljahr erforderliche pauschale Eigenbeteiligung von 5.000 Euro am Personalaufwand für alle Ganztagsklassen und -gruppen zu übernehmen und die dementsprechend erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen. Die im Raumprogramm vorgesehenen Räumlichkeiten für das Ganztagsangebot (Schulbauverordnung Anlage 9) werden ebenso gewährleistet.
Zur Projektförderung im Ganztagsbereich an Münchner Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren hat die Vollversammlung des Stadtrates vom 23. Oktober 2013 der dauerhaften Bereitstellung von Projektmitteln in Höhe von 3.000 Euro pro Schulstandort zugestimmt.
Konzept Grundschule Fritz-Lutz-Straße
Im Juli 2014 wurde dem Referat für Bildung und Sport das Konzept „Umsetzung der außerunterrichtlichen Bildung und Betreuung an den Grund-schulen“ durch den Förderverein in Abstimmung mit der Schulleitung der Grundschule an der Fritz-Lutz-Straße übermittelt.
Der Fokus dieses Konzeptes liegt in der Gestaltung der außerunterricht- lichen Strukturen und Organisation mit dem Ziel einer Qualitätsentwicklung der Angebote im Rahmen des staatlichen schulischen gebundenen
Ganztag.
Laut Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 8. Juli 2013 Az.: III.5-5 O 4207-6a.70 200 zum Gebundenen Ganztagsangebot an Schulen wird das Bildungs- und Betreuungsangebot unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und durchgeführt (Art. 57 Abs. 2 BayEUG).
Grundsätzlich begrüßt die Landeshauptstadt München als Sachauf wandsträgerin die Entwicklung von Konzepten zur qualitativen Verbesserung des gebundenen Ganztag an Grundschulen, die Zuständigkeit für den inneren Schulbetrieb liegt beim Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.
In einem gemeinsamen Gespräch im Referat für Bildung und Sport mit Förderverein, Elternvertretung und der Schulleitung wurde der oben genannte Sachverhalt erörtert und im Rahmen der Sachaufwandsträgerschaft Unterstützung angeboten.
2012 wurde unter dem Gesichtspunkt der veränderten Lebenswelten der Münchner Kinder, der veränderten Bedingungen des Unterrichtens und vor allem der veränderten Unterrichtszeiten, ein Beteiligungsprozess unter Einbeziehung von Schulleitung im Rahmen des Arbeitskreises „Schule als Lern- und Lebensraum“ initiiert, um dafür notwendige neue Standards für die Einrichtung und Ausstattung gemeinsam festzulegen. Die Schulleitung der GS Fritz-Lutz-Straße wurde angeboten, sich an diesem Arbeitskreis zu beteiligen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.