Marienplatz – Welche Veranstaltungen werden zugelassen während der Sanierung?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl und Ursula Sabathil (Fraktion Bürgerliche Mitte – Freie Wähler/ Bayernpartei) vom 19.5.2015
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage vom 19.5.2015 zur Beantwortung überlassen.
Inhaltlich teilten Sie Folgendes mit:
„Die Sanierungsmaßnahmen am Marienplatz dauern nach Angaben der Stadt noch bis Ende 2016. Bis dahin werden also permanent einige Bereiche, die gerade in Bearbeitung sind, abgesperrt sein und es werden sich Engstellen ergeben, an denen sich Touristen, Münchner auf Einkaufstour und Glockenspielbeobachter drängen und sich in die Quere kommen.
Um das Gedränge nicht zu groß werden zu lassen, sollten laut Aus- sage des Kreisverwaltungsreferates in den Jahren der Sanierung auf dem Marienplatz nur Veranstaltungen zugelassen werden, die dort bereits Tradition haben. Mit dieser Begründung wurden im Vorfeld der Kommunalwahl 2014 Infostände der Parteien auf dem Marienplatz abgelehnt und die Antragsteller auf Ausweichplätze am Odeonsplatz o.Ä. verwiesen.
In letzter Zeit häufen sich jedoch die Fälle, in denen offenbar Ausnahme- genehmigungen erteilt wurden – Wohnmobile werben auf dem Marienplatz für die Legalisierung von Cannabis, Veranstaltungen mit mehreren Ständen und Bühnen blockieren nahezu den gesamten Platz.
Hierzu haben Sie Fragen gestellt, die wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Wie ist die Situation für Veranstaltungen auf dem Marienplatz während der Sanierung offiziell geregelt?
Antwort:
Zunächst ist festzustellen, dass die aktuelle Baustellensituation sich erheblich von der Situation im Zeitraum vor den Kommunalwahlen 2014 unterscheidet. Die im Frühjahr 2014 durch die Sanierungsmaßnahmen belegten Flächen waren teilweise erheblich umfangreicher als dies imJahr 2015 der Fall war bzw. ist. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig zu erwähnen, dass am Marienplatz zwei Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Zum einen laufen nach wie vor die Arbeiten zur Sanierung des Untergeschosses am Marienplatz, die auch Auswirkungen auf die Oberfläche haben. Diese Arbeiten sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Zum anderen werden auch die Natursteinflächen am Marienplatz und in der Fußgängerzone erneuert. Diese Arbeiten werden noch bis voraussichtlich Ende 2016 andauern. Mit den jeweiligen Baustellenbetreibern wurde vereinbart, dass die verbleibenden Arbeiten abschnittsweise durchgeführt werden und dabei bereits bekannte
bzw. angemeldete Veranstaltungen und Versammlungen berücksichtigt werden. So fanden bzw. finden im Zeitraum Mai bis Mitte Juli 2015 keine Arbeiten auf dem Marienplatz statt. Soweit Veranstaltungen oder Versammlungen angemeldet werden, wird durch das Veranstaltungs-
und Versammlungsbüro im Kreisverwaltungsreferat geprüft, ob diese in Zeiten ohne entsprechende Bautätigkeit fallen bzw. ob diese parallel zu den stattfindenden Maßnahmen durchgeführt werden können. Für Veranstaltungen gelten dabei selbstverständlich weiterhin die Vorgaben aus den vom Stadtrat beschlossenen Veranstaltungsrichtlinien vom 18.3.2009. Auf Grund der im Vorfeld erfolgten Koordination konnten daher im Jahr 2015 bisher alle geplanten und zulässigen Veranstaltungen (z.B. Meisterfeier FC Bayern, Veranstaltung des DGB zum 1. Mai, Europatag etc.) durchgeführt werden. Absagen auf Grund der Baustellensituation mussten nicht erteilt werden. Eine darüber hinaus gehende offizielle Regelung besteht nicht.
Bei Versammlungen im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes
ist zu berücksichtigen, dass diesen eine elementare Bedeutung nach Art. 8 GG für unser Demokratie- und Rechtsstaatsverständnis zukommt. Grundsätzlich haben dabei die Veranstalterinnen und Veranstalter im Zuge der Ausstrahlungswirkung dieses Grundrechts weitgehende
Gestaltungsfreiheit bezüglich der Wahl des Ortes, des Zeitpunktes, der Dauer, der Form und des Inhaltes. Den innerstädtischen Plätzen und Straßen kommen dabei in ihrer Funktion als repräsentative öffentliche Foren besondere Bedeutung zu und demzufolge versuchen dort zahlreiche Veranstalterinnen und Veranstalter, ihren Anspruch auf besondere Öffentlichkeitswirkung zu realisieren.
Frage 2:
Wie viele Ausnahmegenehmigungen werden erteilt und für welche Veranstaltungen? Mit welcher Begründung?Antwort:
Das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro prüft anhand der jeweiligen aktuellen Situation, ob eine Vergnügungs- oder Informationsveranstaltung zugelassen werden kann. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist nicht erforderlich.
Versammlungen unterliegen wie schon zu Frage 1 ausgeführt einem umfassenden Grundrechtsschutz. Als Ausfluss daraus unterliegen
diese keiner Erlaubnispflicht, sondern müssen lediglich angezeigt werden. Soweit keine schwerwiegenden unmittelbaren sicherheits- und ordnungsrechtlichen Gefährdungen vorliegen, werden diese bestätigt.
Frage 3:
Wie groß dürfen die in Anspruch genommenen Flächen dabei maximal sein bzw. auf wie viele Personen dürfen die Veranstaltungen ausgerichtet sein?
Antwort:
Welche Fläche Veranstaltungen bzw. Versammlungen auf dem Marienplatz in Anspruch nehmen dürfen, hängt von der jeweiligen Situation ab. Dabei sind beantragte bzw. angezeigte geplante Aufbauten für die Veranstaltungen bzw. Versammlungen in eine sicherheitsrechtliche Prüfung einzubeziehen, wobei die erforderlichen Flucht- und Rettungswege sowie die Feuerwehranfahrtszonen zu berücksichtigen sind. Hier erfolgt eine enge Abstimmung mit der Branddirektion.
Ich darf Sie um Kenntnisnahme dieser Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.