Die „Judenschule“ im Rathaus-Plenum – viel Wirbel um nichts?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 4.12.2014
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„In der Rathaus-Vollversammlung am 22. Oktober kritisierte der Fragesteller in der Aussprache zu TOP 8 neu (‚Programm zur Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen’) die permanente Unruhe im Plenum mit den Worten: ‚Meine Damen und Herren, auch die Lautstärke, die hier im Plenum herrscht, wenn über eine ‚Kleinigkeit’ von 125 Mio. Euro gesprochen wird, ist entlarvend. (...) Während eine kleine Schicksalsfrage unserer Stadt diskutiert wird, herrscht hier ein Lautstärkepegel wie ... früher hat man gesagt: in einer Judenschule (...)’ (zit. nach: Wortprotokoll, S.117). Der OB glaubte auf diese Äußerung hin ankündigen zu müssen: ‚Ich werde als Sitzungsleitung die Rechtsabteilung der Landeshauptstadt München beauftragen, mögliche rechtliche Konsequenzen des Wortbeitrags von Herrn Richter bezüglich des Vergleiches des Münchner Stadtrates mit einer ‚Judenschule’ zu prüfen und mir das Ergebnis vorzulegen. Ich behalte mir vor, dann entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.’ (zit. nach: ebd., S. 128). – Hier ist noch eine Frage offen.“
Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Die Rechtsabteilung des Direktoriums hat im Auftrag des Oberbürgermeisters Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München als zuständige Strafverfolgungsbehörde erstattet. Das Ergebnis dieser Ermittlungen steht noch aus. § 130 Absatz 1 StGB sieht als Strafmaß für volksverhetzende Äußerungen eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren vor.