Bis 15. März 2015 können sich Veranstalterinnen und Veranstalter für die Durchführung des sogenannten Kulturstrandes im Jahr 2015 am Vater-Rhein-Brunnen bei der Landeshauptstadt München bewerben.
Um die geeignete Veranstalterin oder den geeigneten Veranstalter zu finden, bewertet die Landeshauptstadt München die eingereichten Konzepte in den folgenden Kategorien anhand einzelner messbarer Kriterien: – kulturelles Angebot
– Attraktivität und Originalität
– familien- und kindgerechte Organisation
– Barrierefreiheit
– Akzeptanz bei den Anwohnerinnen und Anwohnern im Stadtviertel – Zuverlässigkeit und Bewährtheit der Bewerberin oder des Bewerbers – Ökologie
Die Bewertung erfolgt im Rahmen eines Punktesystems auf einer Skala von null (Nichterfüllung des jeweiligen Kriteriums) bis fünf Punkten (maximale Erfüllung des jeweiligen Kriteriums). Um die Bedeutung der einzelnen Kriterien untereinander abzugrenzen, werden diese mit einem festgelegten Faktor von eins bis drei multipliziert.
Nähere Informationen zu den detaillierten Bewertungskriterien sowie dem Bewertungs- und Vergabeverfahren sind im Internet abrufbar unter:
www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_dokumente.jsp?risid=3513596 Der Kulturstrand wird für eine Dauer von maximal drei Monaten ausgeschrieben. Die Bewerbung sollte ein Gesamtkonzept einschließlich aussagekräftiger Unterlagen zu den genannten Bewertungskriterien enthalten. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber senden Ihre Bewerbungsunterlagen bitte per Post bis zum 15. März 2015 an: Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat HA I/25, Veranstaltungs- und Versammlungsbüro, Ruppertstraße 19, 80466 München.
Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Maßgebend für die Fristwahrung einer zugesandten Bewerbung ist das Datum des Posteingangs beim Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München.