Was kostete und mit welchem Aufwand war die Räumung des Asy- lanten-„Hungercamps“ am Sendlinger-Tor verbunden?
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Rathaus Umschau 17 / 2015, veröffentlicht am 27.01.2015
Was kostete und mit welchem Aufwand war die Räumung des Asy- lanten-„Hungercamps“ am Sendlinger-Tor verbunden?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 10.12.2014
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage vom 10.12.2014 zur Beantwortung überlassen.
Inhaltlich teilten Sie Folgendes mit:
„Vor zwei Wochen, in der Nacht zum 27.11.2014, wurde das ‚Hungercamp’ vorgeblicher ‚Flüchtlinge’, mit dem diese mehrere Tage lang am Sendlinger Tor-Platz ihren vermeintlichen Forderungen an die Stadt München Nachdruck verschaffen zu müssen glaubten, mit einem erheblichen Polizeiaufgebot geräumt. Auch Psychologen und Ärzte waren zugegen, und wie der Lokalpresse zu entnehmen war, mußte einzelnen der ‚Flüchtlinge’, die sich vor dem Polizeieinsatz in die umstehenden Bäume geflüchtet hatten, z.T. lange zugeredet werden, um sie zum Verlassen der Bäume zu bewegen. Nach einem Bericht des Lokalblättchens ‚Abendzeitung’ (‚Der letzte Flüchtling ist vom Baum geholt’, http://www.abendzeitung-muenchen.de/ inhalt.nach-raeumung-des- asylbewerber-lagers-sendlinger-tor-platz-obreiter-da-der-letzte-fluechtling-ist-vom- baum-geholtb42cbcb7-6344-4db7a5b0-bc5a91c588ce.html) waren an der Räumungsaktion bis zu 500 Polizisten mehrere Stunden lang beteiligt. – In der Öffentlichkeit herrscht angesichts eines solchen Aufwandes z.T. erhebliches Unverständnis. Tatsächlich stellen sich Fragen.“
Zu Ihren Fragen 1 - 2 nehmen wir wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele Mannstunden (Zahl der eingesetzten Kräfte x Einsatzstunden) mußten für die Räumung des „Hungercamps“ am Sendlinger Tor aufgewendet werden? Personal in welcher Mannstärke wurde eingesetzt? Was kostete der gesamte Einsatz?
Antwort:
Die sich der vorangegangenen Auflösungsverfügung des KVR anschließende Räumung des Camps fiel ausschließlich in die Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München.Folglich kann mangels eigener Zuständigkeit eine Beantwortung Ihrer Fragen nur durch das Polizeipräsidium München vorgenommen werden.
Frage 2:
Da die Aufrechterhaltung des „Hungercamps“ durch ca. 20 Personen über mehrere Tage hinweg sichtbar zu Vermüllung und Verunreinigungen des Protestareals führte: wer wurde mit der Entmüllung des Areals beauftragt – die städtische Müllabfuhr oder ein privater Leistungsanbieter? Mit welcher Summe schlugen die Reinigungsarbeiten zu Buche?
Antwort:
Im Hinblick auf die Ausstrahlungswirkung des Art. 8 GG sind grundsätzlich keine Reinigungs-, Instandsetzungs- oder Renaturierungskosten vom Veranstalter bzw. Veranstaltungsleiter einforderbar. Die abschließenden Reinigungsarbeiten erfolgten – wie bei allen anderen Versammlungen auch – von städtischen Fachreferaten im Rahmen hoheitlicher Tätigkeit.