Fahrerloser Betrieb von U-Bahnen
Antrag Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (AfD) vom 11.6.2015
Antwort Referat für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem o.g. Antrag baten Sie den Stadtrat, die Stadtwerke München GmbH (SWM) aufzufordern, möglichst bald ein Konzept für die Einführung und Beibehaltung des fahrerlosen Betriebs mindestens einer U-Bahn-Linie vorzulegen. Sie beziehen sich auf das Pilotprojekt, das 2008 in Nürnberg angelaufen ist und heben die Vorteile des fahrerlosen Betriebs hervor.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtrats- mitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Betrieb von U-Bahnen fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der MVG. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Ich habe die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) um Prüfung und Stellungnahme gebeten.
Die MVG teilte mit, dass die Annahme, bei der Münchner U-Bahn könne durch einen fahrerlosen Betrieb eine dichtere Taktfolge oder mehr Fahrtkomfort erreicht werden, nicht korrekt sei. Vielmehr seien diese Verbesserungen nicht Effekte des fahrerlosen, sondern des automatischen Fahrens. Dies sei bei der Münchner U-Bahn bereits seit Jahrzehnten Praxis. Ein darüber hinausgehender fahrerloser Betrieb könnte laut Auskunft der MVG nur einen Teil der Fahrerinnen und Fahrer einsparen; der andere Teil müsste dann nach den einschlägigen Vorschriften und im Sinne des Kundendienstes als Streckenpersonal und als Verstärkung der Betriebssteuerung in der Überwachung eingesetzt werden. Insofern gebe es nach Einschätzung der MVG eine weit geringere Einsparung an Personalkosten und keineswegs eine Unabhängigkeit von Dienstplänen. Dagegen wäre laut MVG für einen fahrerlosen Betrieb der Münchner U-Bahn ein erheblicher Aufwand für zusätzliche Überwachungs- und Steuerungseinrichtungen an Fahrzeugen und Strecke erforderlich.
Daraus würden hohe Investitions- und Betriebskosten resultieren, denen kein Mehrwert für Fahrgast oder Unternehmen gegenüberstünde. Die Kosten für Elektronik befinden sich laut Einschätzung der MVG in diesem Fall keineswegs „im Sinkflug“, wie von Ihnen vermutet, da es sich umSpezialentwicklungen handle, für die es keinen Massenmarkt gäbe und die daher weder einem wirksamen Wettbewerb noch einer entsprechenden Kostendegression unterlägen. Dass die Abwägung der Argumente
keineswegs grundsätzlich zu Gunsten des fahrerlosen Betriebs ausfalle, zeige gerade auch das im Antrag erwähnte Beispiel Nürnberg, wo vor kurzem entschieden wurde, die Bestandslinie U 1 nicht auf fahrerlosen Betrieb umzustellen.
Vor diesem Hintergrund erscheint es derzeit nicht zielführend, in München eine fahrerlos verkehrende U-Bahn-Linie einzurichten.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der MVG Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag ausreichend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.Städtische Belange beim Planfeststellungsbeschluss zum 01.09.2015 2. Stammstreckentunnel (Bereich West) – Sendlinger Spange gemäß den Forderungen des Stadtrates bauen und den Bahnhof Laim
vorziehen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 17.6.2015
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 17.06.2015 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird. Für die gewährte Terminverlängerung bedanke ich mich.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Am 09. Juni 2015 hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) den sogenannten Planfeststellungsbeschluss für den westlichen Abschnitt der Strecke erlassen.
Die Forderungen des Stadtrates zum Ausbau der Sendlinger Spange von Laim zum Heimeranplatz sind bislang immer noch unbeantwortet. Mit der Baugenehmigung für den Westteil der 2. Stammstrecke steht dem bereits mehrfach beantragten Vorziehen des Ausbaus des Bahnhofes Laim (Umweltverbundröhre) rechtlich eigentlich nichts mehr entgegen.“
Frage 1:
Inwieweit wird den mehrfach mit großer Mehrheit gestellten Forderungen des Stadtrates an die Vorhabensträger zum Ausbau der Sendlinger Spange von Laim zum Heimeranplatz nachgekommen?
Antwort:
In einer ersten Ausbaustufe der Sendlinger Spange wurde bereits
zum Fahrplanwechsel 2001/2002 am Gleis Pasing – Mittersendling in Höhe des Haltepunktes Heimeranplatz ein neuer Bahnsteig in Betrieb genommen, wodurch im Störfall eine S-Bahnlinie von Pasing zum
Heimeranplatz mit Umsteigemöglichkeiten zu den U-Bahnlinien U4 und U5 abgeleitet werden kann. Der weiter geplante Ausbau der Sendlinger Spange (mit Umbau Heimeranplatz West zum Kreuzungsbahnhof,
Neubau einer Überleitverbindung Laim Rangierbahnhof in die bestehende Stammstrecke, optionaler Bau eines Haltepunktes Menterschwaige)hat zum Ziel, im Störfall zwei S-Bahnlinien zum Heimeranplatz ableiten zu können. Dazu hat die Bayerische Eisenbahngesellschaft in der Regionalkonferenz Oberbayern am 24.06.2015 vorgetragen, dass
die unterzeichnete verkehrliche Aufgabenstellung (VAST) vorliegt und sich Finanzierung und Zeitplan in Abstimmung befinden. Ein
Realisierungszeitpunkt konnte jedoch noch nicht genannt werden.
Frage 2:
Kann der Ausbau des Laimer Bahnhofes inklusive Umweltverbundröhre mit dem Planfeststellungsbeschluss vorgezogen werden und kann damit die Tram-Westtangente ohne weitere Verzögerungen gebaut werden?
Antwort:
Aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung könnte der Bahnhof Laim im Zusammenhang mit der Umweltverbundröhre (UVR)
vorgezogen realisiert werden, sobald der Planfeststellungsbeschluss zum Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1 (München-West) der 2. Stammstrecke, gegen den gemäß Presseinformationen Klagen eingereicht wurden, rechtskräftig ist.
Eine frühzeitige Realisierung hätte den Vorteil, dass die Stadtteilverbindung sowie die Umsteigebeziehungen zwischen den städtischen
Verkehrsmitteln (derzeit Busse) und der S-Bahn schnellstmöglich verbessert würden.
Um einen möglichst frühzeitigen Ausbau des S-Bahnhofs Laim und der UVR zu ermöglichen, müssten bei den anstehenden Ausschreibungen die hierfür notwendigen Arbeiten aus dem PFA 1 herausgelöst und vorgezogen beauftragt werden.