Unisextoiletten auch in München?!
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer-Rath (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom 9.7.2015
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
In Ihrer Anfrage stellen Sie folgenden Sachverhalt dar: „Existieren nur nach Männern und Frauen getrennte Toiletten, so benachteiligt dies Menschen, die sich (1) entweder keinem dieser beiden Geschlechter zuordnen können oder wollen oder aber (2) einem Geschlecht, das sichtbar nicht ihrem biolo- gischen Geschlecht entspricht.“
Sie haben Herrn Oberbürgermeister Reiter daher drei Fragen zum Themenkreis Unisextoiletten in München gestellt, die ich Ihnen nachfolgend gern beantworte.
Frage 1:
Existieren in München bereits Unisextoiletten? Wenn ja, wie viele und an welchen Standorten?
Antwort:
In den bis zum Jahr 2013 vom Kommunalreferat verwalteten und seitdem durch die SWM-Tochter MTG mbH betriebenen WC-Anlagen befanden und befinden sich keine Unisex-Abteilungen. Hier sind jeweils ausschließlich Damen- und Herren-Abteilungen vorhanden. In städtischen Verwaltungsgebäuden gibt es derzeit keine Unisex-Toiletten. Die zu Ihrer Information am Ende dieses Schreibens befindliche Stellungnahme der Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen impliziert, dass es in einigen wenigen Schulen Unisex-Toiletten gibt. Diese sind dem Kommunalreferat nicht bekannt und stehen im übrigen der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung.
Frage 2:
Werden Unisextoiletten bei zukünftigen Bauplanungen berücksichtigt?
Antwort:
Die derzeit durch die MTG mbH betriebenen WC-Anlagen sollen nach erfolgter Ausschreibung ab dem nächsten Jahr durch private Firmen betrieben und in diesem Zusammenhang fast ausnahmslos zu Beginn des Ausschreibungszeitraums saniert werden. In den Ausschreibungen sind keine Vorgaben zur Einrichtung von Unisex-Einheiten enthalten. Auf Grund dessehr eingeschränkten Platzangebots in der Mehrzahl der Anlagen dürfte eine solche zusätzliche Einrichtung auch schwer möglich sein. In den derzeit geplanten Neubauten von zwei WC-Anlagen an der Isar (Flaucher und Floßlände) werden gemäß derzeitiger Planung jeweils ausschließlich drei Unisex-Einheiten enthalten sein.
Frage 3:
Welche Kosten würden für eine Umwidmung existierender Toiletten zu Unisextoiletten anfallen und wie hoch wären diese?
Antwort:
Die Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen nimmt zu der Frage der Umwidmung wie folgt Stellung:
„Die Koordinierungsstelle hat insbesondere mit den Selbsthilfeorganisationen der Transgender in München Kontakt. Tatsächlich stellt sich für diese Bevölkerungsgruppe häufig das Problem, sich auf eine geschlechtsspezifische Toilette zu begeben. Insbesondere im Prozess der Geschlechtsangleichung entstehen Probleme durch das oftmals noch nicht eindeutig zuordenbare äußere Erscheinungsbild.
Auch für intersexuelle Menschen dürfte es ähnliche Probleme geben.
Nach hiesiger Kenntnis gibt es vereinzelt Schulen in München, die bestehende Toiletten in Unisextoiletten umgewandelt haben, da es transgender und intersexuelle Jugendliche an der Schule gab.
Aus Sicht der KGL ist die Einrichtung von Unisextoiletten in öffentlichen Gebäuden und Schulen als zusätzliches Angebot grundsätzlich sinnvoll und zu begrüßen. Auf das Bestehen von Unisextoiletten könnte dann im Eingangsbereich der Einrichtung hingewiesen werden.
Als problematisch würde es gesehen, grundsätzlich nur noch Unisextoiletten anzubieten, da dies sicher dem Schutz- und Intimitätsbedürfnis vieler Männer und Frauen widersprechen würde.“
Die Gleichstellungsstelle für Frauen hat mit Schreiben vom 13.8.2015 folgende Stellungnahme übermittelt:
„Die Gleichstellungsstelle für Frauen schließt sich der Sicht der Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen an und befürwortet zusätzliche Unisextoiletten, aber nicht den Ersatz geschlechtergetrennterToiletten. Neben dem Schutz- und Intimitätsbedürfnis ist bezogen auf Mädchen und Frauen im öffentlichen Raum zusätzlich dringend auf den Sicherheitsaspekt, Übergriffe und sexualisierte Gewalt betreffend, hinzuweisen.
Entsprechend den Stellungnahmen der Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und der Gleichstellungsstele für Frauen ist eine reine Umwidmung bestehender Toiletten nicht gewünscht. Demnach müssten zusätzliche Räumlichkeiten geschaffen werden. Dies ist mangels Platzangebot derzeit nicht vorgesehen. Daher können ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand auch keine Kostenrahmen benannt werden.