Betteln in der Innenstadt verbieten
Antrag Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (damalig AfD, jetzt ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 24.6.2015
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Mit Schreiben vom 24.6.2015 haben Sie folgenden Antrag gestellt, der zuständigkeitshalber an das Kreisverwaltungsreferat weitergegeben wurde:
„Betteln wird innerhalb des Mittleren Rings komplett verboten, Ausnah- men gibt es keine.
Begründung:
Die Anzahl der Bettler nimmt entgegen anderslautender Behauptungen nicht ab, sondern zu.
Sei es im Tal, in Schwabing oder in der Schwanthalerstraße, überall ist eine erhebliche Anzahl an bettelnden Menschen zu beobachten, die offensicht- lich nicht aus München stammt, sondern extra zu diesem Zweck angereist ist.
Diese Vielzahl an Bettlern, die sich zum Teil auch nicht an die bereits beste- henden Vorgaben halten, sondern immer noch in Begleitung behinderter Kinder durch die Straßen ziehen und aktiv Gäste von Lokalen anbetteln (selbst erlebt in der Schwanthalerstraße) wirkt weder auf Touristen noch auf Einheimische ansprechend.
Dies gilt auch für das sogenannte ‚stille Betteln’.
Daher ist es notwendig, das Betteln innerhalb des Mittleren Rings kom- plett zu verbieten und den öffentlichen Raum wieder uneingeschränkt den Bürgern zur Verfügung zu stellen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei der von Ihnen angesprochenen Thematik handelt es sich um eine Angelegenheit die der laufenden Aufgabenerledigung zuzuordnen ist und somit nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftwege zu beantworten.
Wie Sie wissen, hat das Kreisverwaltungsreferat im August 2014 eine Allgemeinverfügung über die Untersagung bestimmter Formen des Bettelns in Teilen des Stadtgebietes München erlassen. Im Geltungsbereich derAllgemeinverfügung sind vor allem aggressive Bettelformen sowie bandenmäßiges beziehungsweise organisiertes Betteln verboten. Seit Erlass der Allgemeinverfügung ist ein deutlicher Rückgang der verbotenen Bettelformen in dem genannten Umgriff erkennbar. Die Auswertung der durch die Polizei erfassten Verstöße für August 2015 ist noch nicht abgeschlossen, es kann jedoch bereits jetzt prognostiziert werden, dass die Anzahl der Verstöße im Vergleich mit dem Monat August 2014 zurückgegangen ist. Auch außerhalb des Bereiches der Allgemeinverfügung gehen die Landeshauptstadt München und die Polizei weiterhin bußgeldrechtlich gegen unerlaubte Sondernutzung in Form von Betteln vor. Ein Verdrängungseffekt in andere Stadtteile ist nach Auswertung der polizeilichen Ordnungswidrigkeitenanzeigen nicht festzustellen. Die Anzahl der Personen, die „still“ und damit in zulässiger Weise betteln, wird statistisch nicht erfasst, so dass eine objektive Aussage, inwieweit die Anzahl dieser Personen angestiegen oder abgesunken ist, nicht möglich ist.
Ein generelles Bettelverbot, das Betteln in jeglicher Form unterbindet, ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Eine räumliche Ausweitung der derzeit gültigen Allgemeinverfügung auf das gesamte Gebiet innerhalb des Mittleren Rings scheitert derzeit ebenfalls mangels entsprechender sicherheitsrechtlicher Gefahrenprognose.
Nähere Ausführungen hierzu entnehmen Sie bitte dem beigefügten Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom 28.4.2015.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage zur Antwort kann unter
www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3820334.pdf abgerufen werden.