Rettung des Tannengartens
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher und Gülseren Demirel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 18.11.2014
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 18.11.2014 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Mit Ablehnung der Denkmalwürdigkeit des historischen Ensembles Tannengarten ist die Chance auf den Erhalt des letzten verbliebenen Biergartens in Alt-Sendling gesunken. Das ist sehr bedauerlich. Parteiübergreifend haben sich der Sendlinger Bezirksausschuss in einem Beschluss vom 1.9.2014 sowie Vertreter des Stadtrates auf einer trotz Regens sehr gut besuchten Veranstaltung am 13. September für den Erhalt des historischen Wirtshauses und des beliebten Biergartens eingesetzt. Leider müssen immer mehr alte und traditionsreiche Häuser und Gärten aufgrund des massiven Baudrucks in München ganz oder teilweise weichen, wie z.B. ‚das Sendlinger’ oder Teile des Radspielergartens. München verliert dadurch immer mehr sein historisches und traditionelles Gesicht, ganz zu schweigen von den wunderbaren, alten, über Jahrzehnte gewachsenen Bäumen, die immer mehr aus dem Stadtbild verschwinden. Jetzt ist es Aufgabe der Lokalbaukommission, endlich gegenzusteuern und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Gaststätte Spektakel und der Biergarten – insbesondere die als besonders schützenswert eingestuften Bäume z.B. die ortsbildprägende Rosskastanie und Ulme müssen erhalten werden!“
Frage 1:
Wie geht die Lokalbaukomission (LBK) mit der Bauvoranfrage für das Grundstück Pfeuferstraße 32 um?
Antwort:
Mit Bescheid vom 14.11.2014 wurde der am 2.6.2014 beantragte Vorbescheid erteilt. Maßgeblich für die Beurteilung war der rechtsverbindliche Bebauungsplan (inkl. Grünstrukturplan) Nr. 37e vom 28.1.1983.
Dieser setzt u. a. einen Bauraum für Gebäude mit vier Vollgeschossen zzgl. Dachgeschoss, eine Fläche mit zu erhaltendem Baumbestand und eine Tiefgarage fest.Frage 2:
Welche Möglichkeiten sieht die LBK noch zum Erhalt des Ensembles „Tannengarten“?
Antwort:
Soweit im Vorbescheid vom 14.11.2014 positive Aussagen getroffen wurden, besteht Bindungswirkung. Der erdgeschossige rückwärtige Anbau, in dem ein Teil der Gaststätte untergebracht ist, ist kein Denkmal. Daher kann ein Abbruch nicht untersagt werden. Zu betonen ist jedoch, dass die mit Bäumen überstandene Biergartenfläche von dem im Vorbescheid abgefragten Bauvorhaben nicht betroffen ist. Ein Gebäude an dieser Stelle wäre im Übrigen auch planungsrechtlich unzulässig.
Frage 3:
Welche Möglichkeit sieht die LBK den Bauvorantrag in seiner derzeit gültigen Form abzulehnen?
Antwort:
Der Vorbescheid ist bereits erteilt worden (siehe Frage 1).
Frage 4:
Welchen Schutz und Wert haben die als schützenswert eingestuften Bäume im Ensemble Tannengarten für die LBK?
Frage 5:
Welche Maßnahmen ergreifen die LBK und die Untere Naturschutzbehörde, um diese Bäume zu erhalten?
Antwort für Frage 4 und 5:
Wie bereits ausgeführt, sind die Bäume auf der Biergartenfläche nicht betroffen. Demgegenüber befinden sich die prägenden Bäume Rosskastanie, Stammumfang 250 cm und Flatter-Ulme, Stammumfang 245 cm in der
Nähe des Bauraumes. Beide Bäume werden als erhaltenswert bzw. sehr erhaltenswert eingestuft. Das ist im folgenden Baugenehmigungsverfahren zu würdigen. Die abschließende Entscheidung kann erst nach Auswertung fachlicher Gutachten getroffen werden.