„Dreckecke“, bzw. Schandfleck am Alten Rathaus beseitigen – Kiosk oder Ladenlokal in die Nische an der Ecke Burgstraße einbauen!
Antrag Stadträte Richard Quaas, Georg Schlagbauer und Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 21.7.2015
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine „laufende“ Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Behandlung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag vom 21.7.2015 führen Sie aus, die Gewölbenische im Alten Rathaus an der Ecke Burgstraße, gegenüber dem Kaufhaus Beck, sei ein permanentes Ärgernis am Marienplatz. Dieser mit Ketten abgetrennte Bereich sei laufend stark verschmutzt. Die Ecke werde von Nachtschwärmern regelmäßig dazu benutzt, ihre Notdurft zu verrichten. In die Gewölbenische soll deshalb ein Kiosk oder ein Ladenlokal eingebaut werden, um zusätzlich sogar noch Pacht oder Miete für den bisher ungenutzten Platz zu beziehen.
Dazu nehmen wir wie folgt Stellung:
Auch uns ist das Erscheinungsbild in dieser Ecke des Alten Rathauses „ein Dorn im Auge“! Zur grundsätzlichen Klärung, ob im Arkadenbereich des Alten Rathauses die Einrichtung eines Kiosks o.ä. möglich und realisierbar ist, hatte das Kommunalreferat daher im Dezember 2013 sämtliche betroffene Fachdienststellen der Stadt München (Branddirektion, Denkmalschutz, Stadtplanung, Bezirksinspektion, Verkehrsmanagement, Baureferat) sowie der Polizeiinspektion 11 zu einer Besprechung geladen. Im Ergebnis musste festgehalten werden, dass ein Kiosk o.ä. im Arkadenbereich des Alten Rathauses – unabhängig vom beabsichtigten Warenangebot – insbesondere aus sicherheits- und brandschutzrechtlichen sowie verkehrspolitischen Gründen nicht möglich ist. Diese Gründe sind im Einzelnen wie folgt dargestellt.
Die Polizeiinspektion steht einem Kiosk in Marienplatznähe ablehnend gegenüber, sie führte in der Besprechung aus, dass bereits ohne Kiosk o.ä. eine hohe Beschwerdelage der angrenzenden Nachbarschaft wegen Lärmbelästigung herrsche. Jedes Anstehen von Kunden würde darüber hinausdie Hauptroute der Touristen/Passanten erheblich verengen, bereits jetzt herrsche aber in diesem Bereich ein Kapazitätsproblem.
Nach Angabe des Baureferates ist der in Rede stehende Standort für einen Kiosk o.ä. nicht geeignet, da für den in den Arkaden befindlichen Stromkasten eine Bewegungsfläche von 1 m x 1 m notwendig ist, der Kiosk müsste dann an einer anderen Stelle platziert werden. Ein Ausweichen auf eine andere Standfläche im Arkadenbereich ist aber aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes nicht zulässig.
Darüber hinaus ist auch nach Aussage des Verkehrsmanagements des Kreisverwaltungsreferates ein Verkaufsstand in diesem Bereich wegen des extrem hohen Fußgängeraufkommens abzulehnen. Ein Verkaufsfenster sei weder in Richtung Burgstraße noch in Richtung Tal möglich. Bereits jetzt müssten Fahrradfahrende oder zu Fuß Gehende ausweichen, was angesichts des Busverkehrs gefährlich ist.
Abhängig vom beabsichtigten Warenangebot kämen ggf. noch speziellere Versagungsgründe hinzu, beispielsweise wäre ein Verkauf alkoholischer Getränke sowohl seitens der Polizeiinspektion sowie seitens der Bezirksinspektion Mitte abzulehnen. Ein Speisenverkauf wäre aus Sicht des Verkehrsmanagements des Kreisverwaltungsreferates wegen der Gefahr, Imbisse könnten im Stehen eingenommen werden und somit zusätzlichen Verkehrsgrund in Anspruch nehmen, abzulehnen.
Zwar besitzt die in Rede stehende Arkade bzw. Gewölbenische keine spezielle Funktion, dies ist aber sowohl aus stadtgestalterischer wie auch aus stadtplanerischer Sicht so gewollt. Alle Arkaden im Innenstadtbereich ergeben ein Gesamtensemble, welches geschützt werden muss. Die Stadt hat zum Schutz dieses Gesamtensembles verschiedene Prozesse zum Erhalt von Arkaden in der Innenstadt geführt und gewonnen. Die Stadt würde sich widersprüchlich verhalten, wenn sie mit ihrer Arkade anders verfahren würde. Einer Kommerzialisierung der Arkaden steht auch dieser Grund entgegen.
Das Füttern von Tauben und die damit verbundenen Verschmutzungen stellen in der Tat an vielen Plätzen und Gebäuden, nicht nur in München, ein großes Problem dar. „In der Landeshauptstadt München ist es (daher) verboten, verwilderte Stadttauben zu füttern oder Futter und Lebensmittel auszulegen, die erfahrungsgemäß von Tauben gegessen werden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen dieses Fütterungsverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann. Wereinen Verstoß beobachtet und diesen melden möchte, kann sich an die Bußgeldstelle im Kreisverwaltungsreferat wenden. Dabei ist es erforderlich, den Fütterungsort und die genauen Fütterungszeiten anzugeben. Den Verstoß können Sie formlos per E-Mail oder Fax melden.“1 Die der Stadt zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten wurden demnach bereits ausgeschöpft. Der betroffene Bereich wird darüber hinaus, gleichermaßen wie alle anderen öffentlichen Bereiche, regelmäßig überprüft und gereinigt; mutwillige Verschmutzungen etc. lassen sich jedoch naturgemäß nur sehr schwer präventiv bekämpfen.
Mit Schreiben vom 24.7.2015 hat uns dazu der Vorschlag eines Münchner Bürgers erreicht. Er regt an, den schattigen, überdachten Bereich in der Arkade des Alten Rathauses mit entsprechenden Sitzgelegenheiten auszustatten. Diesen Vorschlag werden wir o.g. Fachdienststellen zur Stellungnahme vorlegen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten; damit ist die Angelegenheit abgeschlossen.
1http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1096856/