Neuer Radskeller unter dem Marienhof
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 14.7.2015
Antwort Baureferat:
In Ihrem Antrag fordern Sie die Stadtverwaltung auf, zur Förderung des Radverkehrs in München, eine überdachte Fahrradabstellanlage im Bereich des Marienhofs zu errichten. Dabei sollte auch eine unterirdische Situierung geprüft werden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt, da die beantragte Maßnahme (überdachte Fahrradabstellanlage) bereits umgesetzt wurde und ein Fahrradkeller unter dem Marienhof bereits im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die 2. S-Bahn-Stammstrecke geprüft wurde. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 14.7.2015 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Zur Verbesserung der Fahrradabstellmöglichkeiten im Umfeld des Marienplatzes wurde basierend auf einem Stadtratsantrag der SPD während der Sommerferien 2015 das Angebot an Fahrradstellplätzen hinter dem Rathaus an der Landschaftsstraße kürzlich bereits deutlich erweitert. Dazu wurden drei überdachte Einzelanlagen mit Fahrrad-Doppelstockparkern errichtet. Damit stehen an diesem hoch frequentierten Standort im direkten Umfeld des Marienplatzes nun weitere 146 Stellplätze zur Verfügung. Damit einerseits der Bauaufwand gering bleibt, andererseits die Anlage dem Ort gerecht wird, wurden hochwertige, mit Lärchenholz verschalte Module verwendet; diese können auch an anderer Stelle wieder zum Einsatz kommen. Die Anlage ist eine zeitlich beschränkte Interimslösung bis zum derzeit noch nicht bekannten Baubeginn für die 2. S-Bahn-Stammstrecke.
Nach mindestens einer Saison soll die Anlage hinsichtlich Betrieb, Funktionalität und Akzeptanz beurteilt werden.
Mit dem Bau dieser Anlage wird im Rahmen des derzeitigen Interimsausbaus des Marienhofs Ihrem Antrag bereits sinngemäß entsprochen.Der Bau einer unterirdischen Fahrradparkanlage am Marienhof wurde seitens der Verwaltung 2006 im Zusammenhang mit der Stellungnahme zu den Planfeststellungsunterlagen der Deutschen Bahn AG für die 2. S-Bahn-Stammstrecke und der Vorbereitung des Realisierungswettbewerbs zur Neugestaltung des Marienhofs im referatsübergreifenden Koordinierungskreis zu den Planungen der 2. S-Bahn-Stammstrecke diskutiert.
Mit dem Bau der 2. S-Bahn-Stammstrecke wird durch das künftige Sperrengeschoss allerdings nahezu der gesamte Marienhof in Anspruch genommen. Dadurch wäre nur eine sehr kleine unterirdische Baulücke für den Bau eines entsprechend kleinen und damit unverhältnismäßig teuren Fahrradkellers verblieben. Das zusätzlich erforderliche Zugangsbauwerk hätte zudem die zukünftigen Gestaltungsmöglichkeiten für den Marienhof noch weiter eingeschränkt.
Das für die Bedarfsfeststellung zuständige Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat den Standort Marienhof für einen Fahrradkeller seinerzeit als nicht geeignet erachtet, woraufhin weitergehende Untersuchungen verworfen wurden.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.