Die Landeshauptstadt München hat der Agentur Martin et Karczinski untersagt, das von ihr modifizierte Münchner Stadtwappen für die Aktion „Open Kindl“ weiter zu nutzen. Außerdem wurde die Agentur aufgefordert, die zwischenzeitlich erfolgte Markenanmeldung für das „Open Kindl“ beim Patent- und Markenamt wieder zurückzunehmen.
Grundsätzlich begrüßt die Stadt natürlich Aktionen, die für Weltoffenheit und Toleranz werben, und ist auch gerne bereit, sie nach Möglichkeit zu unterstützen – wie dies etwa durch die Teilnahme des Oberbürgermeisters an den großen Kundgebungen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung geschehen ist.
Für die Verwendung des Stadtwappens gelten allerdings klare Spielregeln, auf deren Einhaltung die Stadt auch bestehen muss. Denn das Stadtwappen ist das besonders geschützte Hoheitszeichen der Stadt, das grundsätzlich nur von der Stadt München verwendet werden darf. Eine nachahmende Änderung dieses Hoheitszeichens ist ausgeschlossen, allenfalls kann die Stadt unter bestimmten Voraussetzungen eine Nutzung des Stadtwappens durch Dritte genehmigen.
Nachdem die Agentur Martin et Karczinski auf Hinweise der Stadt, dass sie das Stadtwappen in unzulässiger Weise verwende, nicht oder nur ausweichend reagiert hatte, hat die städtische Rechtsabteilung die Agentur mit Schreiben vom 9. März aufgefordert, die Markenanmeldung umgehend zurückzunehmen und die Aktion einzustellen. Bis 16. März muss die Agentur nun mitteilen, ob sie der Aufforderung nachkommen wird. Andernfalls sieht sich die Stadt zur Einleitung rechtlicher Schritte gezwungen. Eine gerichtliche Einstweilige Verfügung gegen das „Open Kindl“ hat die Stadt, anders als in Medienberichten kolportiert, bislang nicht beantragt.