Welche Entwicklungen gibt es bei der Flughafen GmbH?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Lydia Dietrich, Katrin Habenschaden und Hep Monatzeder (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 23.3.2015
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 23.3.2015 führten Sie als Begründung aus:
„Nachdem die Berichterstattung über eine mögliche Änderung der Rechtsform der Flughafen GmbH keine klare Linie erkennen lässt, fragen wir den Oberbürgermeister:“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Ist eine Umwandlung der Flughafen GmbH in eine Aktiengesellschaft geplant? Wenn ja, wie ist der Stand der Planungen? Wenn ja, ist dar- über hinaus ein Börsengang geplant? Wenn nein, sind anderweitige gesellschaftsrechtliche Umwandlungen der FMG beabsichtigt oder geplant? Gibt es Angebote bzw. erste Kontakte, die darauf abzielen, die Anteile der LH München außerbörslich abzugeben? Wenn ja, mit wem?
Antwort:
Nein. Die Landeshauptstadt München plant weder eine Umwandlung der GmbH in eine Aktiengesellschaft noch eine anderweitige gesellschaftsrechtliche Umwandlung. Seitens der Mitgesellschafter sind ebenfalls keine Planungen bekannt.
Frage2:
Besteht in den Verträgen ein „geheimer“ Passus, der eine Umwandlung ermöglicht? Wenn ja, wie ist der Wortlaut dieses Passus? Wann wurde dieser eingefügt? Hat die LH München dieser vertraglichen Regelung zugestimmt?
Antwort:
In den neunziger Jahren bestanden Stadtratsbeschlüsse, die auf den Verkauf der städtischen Flughafenanteile abzielten. Anlass waren die finanzielle Situation der Landeshauptstadt München zu diesem Zeitpunkt sowie hohe Gesellschafterdarlehen, deren Verzinsung und Tilgung aufgrund der Planungen des Flughafens (geplanter Bau Terminal2) ungewiss erschienen. Vor diesem Hintergrund wurde zwischen den Gesellschaftern der Flughafen München GmbH eine Zusatzvereinbarung zum Konsortialvertrag, in dem in erster Linie die Finanzierung der Gesellschaft geregelt ist, abgeschlossen. In dieser Vereinbarung ist unter anderem festgesetzt, dass auf Verlangen eines jeden Gesellschafters die Umwandlung der Flughafen München GmbH in eine Aktiengesellschaft auf Inhaberaktien vorbereitet und innerhalb von drei Jahren umgesetzt wird. Durch diese Vereinbarung wurden die damaligen Bemühungen der Landeshauptstadt München zur Veräußerung ihres Gesellschaftsanteils überhaupt erst möglich (nichtöffentliche Stadtratsbeschlüsse vom 27.4./19.5.1993, 8./23.4.1997 und vom 16./17.6.1998).
Frage 3:
Gibt es einen Umwandlungsbeschluss der Gesellschafterversammlung bzw. wurde das Thema Umwandlung in einer Gesellschafterversammlung besprochen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Bedarf ein Umwand- lungsbeschluss der Einstimmigkeit der Gesellschafter?
Antwort:
Es gibt keinen Umwandlungsbeschluss der Gesellschafterversammlung, es liegen auch keine entsprechenden Anträge eines Gesellschafters vor. Gem. Gesellschaftsvertrag ist für einen Umwandlungsbeschluss eine einstimmige Entscheidung der Gesellschafter vorgesehen. Die o.g. Vereinbarung zum Konsortialvertrag aus dem Jahr 1998 regelt aber, dass jeder Gesellschafter die Umwandlung in eine AG verlangen kann.
Frage 4:
Gibt es Planungen der LH München und/oder anderer Anteilseigner, Flughafenanteile zu verkaufen?
Wenn ja, welche konkreten Planungen bzw. Beschlüsse liegen vor?
Antwort:
Es liegen keine entsprechenden Planungen der Landeshauptstadt
München vor; mit Beschluss vom 25./26.1.2005 wurde der Stadtrat informiert, dass eine Veräußerung der Flughafenanteile wirtschaftlich nicht in Betracht kommt.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.