Cotton-Club 2
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (AfD) vom 12.2.2015
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 12.2.2015 führten Sie als Begründung aus: „Wir möchten uns für die Beantwortung unserer Fragen zu oben genanntem Thema bedanken, können uns aber leider mit den Antworten noch nicht zufrieden geben.“
Zu Ihren in diesem Zusammenhang gestellten Fragen habe ich die SWM um Stellungnahme gebeten und kann Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Welche offenen Forderungen bestehen seitens der SWM derzeit bezüglich der Miete? Wie hoch ist nach gegenwärtiger Schätzung der Schaden an den Außenanlagen des Ungererbades bei Rasen, Bäumen usw.?
Antwort:
Die SWM haben dem Referat für Arbeit und Wirtschaft mitgeteilt, dass nach jetzigem Stand kein finanzieller Schaden entstanden ist.
Die SWM haben vom Veranstalter ein Sechstel der vereinbarten Miete erhalten und eine Kaution. Das Geld wird nach heutigem Stand ausreichen, um die Kosten für Gutachten (zu den entstandenen Schäden an den Außenanlagen), landschaftspflegerische Maßnahmen sowie interne Kosten zu decken. Es entsteht den SWM also unter dem Strich kein finanzieller Schaden.
Die SWM gehen weiter davon aus, dass die Sommersaison im Ungererbad wie geplant im Mai starten kann.
Frage 2:
Wie hoch sind die Kosten für die Wiederherstellung der Außenanlagen gemäß derzeitiger Schätzung? Welche Kosten sind schon entstanden, um den Schaden festzustellen, Gutachterkosten usw. bzw. bei Erstellung der Gutachten durch Städtische Mitarbeiter (auch SWM), wie viele „Mann- Stunden“ und damit welche Kosten für Mitarbeiter der LHM München oder der SWM sind hier angefallen?
Antwort:
Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.Frage 3:
Wie hoch war der konkrete Mietzins, was waren die Parameter, um den Mietzins zu berechnen? Welchen Mietzins hat die Firma SWM GmbH ab 20.9.2014 bis heute erhalten für die Nutzung der öffentlichen Freibadflächen? Welche Sicherheitsleistung wurde für die Überlassung der Freibadfläche gefordert und bezahlt?
Antwort:
Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, wurde die verhandelte Miete für die Freifläche im Ungererbad an die Umsatzerwartungen der Cotton-Club Dinnershow angelehnt. Diese bewegte sich im marktüblichen Bereich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass keine Details zu Verträgen mit Dritten mitgeteilt werden können.
Frage 4:
Das Ungererbad war unseres Wissens eine Stiftung an die Landeshauptstadt München. Wann und in welchem Umfang wurde diese Stiftung übertragen? Warum wurde den SWM nicht nur die Nutzungsrechte übertragen? Gab es bei der Übertragung Auflagen, und wenn welche? Wie kann es sein, dass eine Stiftung einfach so „verschenkt wird“, bzw. was wäre, wenn die SWM verkauft werden würden? Wie wird sichergestellt, dass der Stiftungszweck erfüllt wird?
Antwort:
Das Ungererbad wurde im Jahr 1911 durch August Ungerer an die Stadt München übertragen. Herr Ungerer wollte damit sicherstellen, dass das Grundstück als Bad bestehen bleibt. Die einzige Auflage, die sich aus der Urkunde ergibt, war eine Rente über 15 Jahre an Herrn Ungerer zu bezahlen und das Bad zu erhalten. Diese Auflagen wurden und werden erfüllt.
Frage 5:
Gibt es für die Stiftung und/oder die Eigentumsübertragung an die SWM Urkunden, Verträge oder sonstige schriftliche Vereinbarungen? Wenn ja, bitten wir um eine Kopie von allem.
Antwort:
Es gibt zu der Übertragung eine Stiftungsurkunde.Bitte haben Sie Verständnis, dass keine Details zu Verträgen mit Dritten ausgehändigt werden können.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.