Der Bereich der SGB XII-Sachbearbeitung in den Sozialbürgerhäusern ist ab 4. Mai bis voraussichtlich Ende des Jahres nur eingeschränkt erreichbar. Die SGB XII-Sachbearbeitung kümmert sich um die finanziellen Aspekte der vielfältigen Einzelfallhilfen im Rahmen des Sozialgesetzbuches XII. Zu diesen gehören unter anderem die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, die Hilfe für Menschen ab 65 Jahren sowie für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte zwischen 18 und 65 Jahren, die Hilfen zur Gesundheit, Pflege und zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.
Ursache der eingeschränkten Erreichbarkeit ist ein Fachkräftemangel im Verwaltungsbereich, der sich in den vergangenen Monaten verschärft hat. Das Sozialreferat hat bereits Gegenmaßnahmen ergriffen und den für den Verwaltungsdienst bisher geltenden Kreis möglicher Bewerberinnen und Bewerber in bestimmten Fällen für weitere Fachrichtungen geöffnet. Einen entsprechenden Beschluss zur Einrichtung eines Einarbeitungspools fasste der Stadtrat am 25. März. Dieser Bewerberkreis muss umfangreicher eingearbeitet werden als der bisher übliche mit Verwaltungsausbildung. Obwohl die Besetzungsverfahren für die entsprechenden Stellen bereits laufen, vergeht daher mehr Zeit bis zur vollen Einsatzfähigkeit. Um die Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger in vertretbarem Umfang zu halten, können sie
–montags nach Terminvereinbarung persönlich bei ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern vorsprechen,
–donnerstags telefonisch zu den üblichen Öffnungszeiten die persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner erreichen
–und sich in Notfällen von Montag bis Freitag an die Infothek des jeweiligen Sozialbürgerhauses wenden.
Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.muenchen.de/sbh zu finden.