Aufklärung der Formaldehyd-Belastung in Münchner Kita
Anfrage Stadträtinnen Julia Schönfeld-Knor, Birgit Volk und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) vom 15.7.2014
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Ich nehme Bezug auf Ihre Stadtratsanfrage zur Formaldehyd-Belastung in der Münchner Kindertagesstätte am Tollkirschenweg 8 und kann Ihnen auf der Basis der Stellungnahme des Referates für Gesundheit und Umwelt hierzu Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Aus welchem Grund wurde der Innenraumrichtwert, anders als bei der Messung 2013 jetzt überschritten?
Antwort:
Laut Stellungnahme des RGU wird der Innenraumrichtwert für Formaldehyd in städtischen Gebäuden nur dann überschritten, wenn sich in dem Gebäude eine temporär (z.B. Lacke, Desinfektionsmittel, Zigarettenrauch) oder dauerhaft emittierende (z.B. formaldehydhaltiger Leim in Holzwerkstoffen) Quelle befindet. Bei höheren Temperaturen und höheren Feuchtewerten wird bei vorhandener Quelle mehr Formaldehyd abgegeben als bei niedrigen Temperaturen/Feuchtewerten. Daher ist es wichtig, dass Formaldehyd-Messungen bei für die Einrichtungen üblichen Raumtemperaturen von 20-24°C erfolgen. Dies war bei der Erstmessung im Jahr 2013 mit nur 19°C nicht der Fall.
Das RGU empfahl daher eine Nachmessung.
Frage 2:
Welche Abhilfemaßnahmen werden eingeleitet?
Antwort:
Um die Raumluftqualität zu gewährleisten, wurden 2014 in der Einrichtung Lüftungsmodule installiert, die den ständigen Luftwechsel und somit die Einhaltung der Innenraumrichtwerte sichern.
Die Raumluftmessungen zeigten im Anschluss, dass der Innenraumrichtwert für Formaldehyd sowie der Luftgütewert der WHO in allen untersuchten Räumen unterschritten wurde.
Frage 3:
Welche Konsequenzen ergeben sich im Hinblick auf künftig zu eröffnende Kindertageseinrichtungen?Antwort:
Bei allen neu errichteten Einrichtungen sollen seitens des Baureferats durch noch intensivere Kontrollen der Nachweise auf den Baustellen vor Ort Formaldehydbelastungen frühzeitig ausgeschlossen werden. Hinzu kommen auch ggf. Vor-Ort-Kontrollen in den Produktionsbetrieben der Hersteller.
Frage 4:
Wie gestaltet sich das grundsätzliche Mess-Verfahren (z.B. Anzahl und Zeitschiene der Messungen)?
Antwort:
Laut Stellungnahme des RGU werde die grundsätzlichen Mess-Verfahren bei Formaldehyd-Raumluftmessungen in städtischen Gebäuden nach den aktuell gültigen DIN-Normen durch akkreditierte Ingenieurbüros durchgeführt. Die Freigabemessungen werden in Abstimmung mit dem Baureferat nach Gebäudefertigstellung und anschließender Lüftungsphase terminiert und nach jeweils 8-stündigem Verschluss der Räume durchgeführt. Je nach Gebäudegröße und -ausstattung (z.B. unterschiedliche Bodenbeläge, feste Einbauten) werden die zu untersuchenden Räume ausgewählt – dabei ist mindestens ein Aufenthaltsraum je Stockwerk zu untersuchen.
Ich hoffe, dass ich hiermit Ihre Anfrage entsprechend beantworten konnte und bitte die verspätete Beantwortung zu entschuldigen.