ÖPNV-Anbindung von Flüchtlingsunterkünften
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl und Ursula Sabathil (Fraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei/Freie Wähler) vom 26.2.2016
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer Anfrage vom 26.2.2016 führen Sie Folgendes aus:
„Für die Integration von Flüchtlingen in unsere Gesellschaft ist deren Mo- bilität essenziell. Sie müssen zum Sprachunterricht kommen, Behörden- gänge absolvieren und verschiedene Erledigungen machen. Ein Auto zur Beförderung besitzen sie nicht, darum ist der ÖPNV das primäre Fortbe- wegungsmittel um von A nach B zu kommen und am öffentlichen Leben teilhaben zu können. Dies ist wichtig, um nicht nur den ganzen Tag in ihren zugewiesenen Unterkünften herumsitzen zu müssen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 26.2.2016 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Vorausschickend möchten wir uns für die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage entschuldigen. Der Abstimmungsbedarf mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft sowie mit der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) war sehr viel umfangreicher als ursprünglich gedacht. Zudem war der Aufwand zur Erstellung anliegender Karte bei der MVG sowie der Beantwortung Ihrer Fragen dort nicht unerheblich.
Die MVG hat auf Grundlage der vorliegenden Standortbeschlüsse des Stadtrats für die Flüchtlingsunterkünfte alle Standorte jeweils auf ihre Lage zu den nächsten ÖV-Haltestellen hin untersucht. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind dabei mit Ausnahme einer Einzigen alle Unterkünfte nach den Kriterien des Nahverkehrsplans (NVP) erschlossen, die je nach Bebauungsdichte und Verkehrsmittel unterschiedliche Einzugsbereiche von 300 Meter bis 1000 Meter zum nächsten Haltepunkt vorsehen. ln den Außenbereichen gibt es einige wenige Unterkünfte, die noch innerhalb des 1000-Meter-Einzugsbereiches um die S-Bahnhöfe liegen (v.a. im Münchner Osten), alle anderen Standorte werden durch Verkehrsmittel der MVG erschlossen. Die genaue Lage ist durch die beigelegte Karte ersichtlich.
Einzig die bisher geplante Unterkunft im Olympiapark wäre derzeit nicht nach den Kriterien des NVP erschlossen. Bei Realisierung einer unter Finanzierungsvorbehalt geplanten Buslinie durch den Olympiapark(Scheidplatz – Olympiapark – Rotkreuzplatz) wäre auch diese Unterkunft erschlossen. Bei Nichtrealisierung der Buslinie ist die nächste Haltestelle (Tram 20121 Olympiapark West) mit einem Fußweg von ca. 900 Metern erreichbar. Allerdings wird die Unterkunft im Olympiapark derzeit nicht weiter verfolgt.
Frage 1:
Wie sieht die LH München die Situation der ÖPNV Anbindung von Flücht- lingsunterkünften?
Antwort:
Seitens der MVG sind nahezu alle derzeit bekannten Flüchtlingsunterkünfte durch Verkehrsmittel der MVG nach den Kriterien des Nahverkehrsplans erschlossen. Einzige Ausnahme wäre die bisher geplante Unterkunft im Olympiapark gewesen.
Frage 2:
Wurden bereits Buslinien wegen Flüchtlingsunterkünften verlängert bzw. verändert?
Antwort:
Bisher mussten keine Linienwege angepasst werden. Das Fahrplanangebot der Buslinie 171 wurde zum vergangenen Fahrplanwechsel deutlich verbessert, wobei hier die Anbindung der Bayernkaserne nur ein Grund unter mehreren war, nachdem sich der Münchner Norden derzeit sehr dynamisch entwickelt und z.B. auch neue Schulen errichtet werden.
Frage 3:
Zu welchen Standorten müssten noch Buslinien eingesetzt werden?
Antwort:
Eine derzeit mit Finanzierungsvorbehalt geplante Buslinie durch den Eurolndustriepark (Kieferngarten – Euro-lndustriepark – Am Hart) würde auch die Erreichbarkeit des Erstaufnahmezentrums im Euro-lndustriepark verbessern. Eine Erschließung der derzeit nicht mehr weiter verfolgten Unterkunft im Olympiapark wäre durch eine im Rahmen der Diskussion um die Anbindung des nördlichen Ackermannbogens unter Finanzierungsvorbehalt geplante neue Buslinie Scheidplatz – Olympiapark – Rotkreuzplatz möglich.
Frage 4:
Welche finanziellen Auswirkungen hätten diese Veränderungen?Antwort:
Die finanziellen Mehraufwendungen für diese beiden Buslinien werden dem Stadtrat im Rahmen der Beschlussfassung zum Leistungsprogramm der MVG für 2017 dargestellt, wären jedoch nicht, wie oben dargestellt, durch die Anbindung der Flüchtlingsunterkünfte veranlasst.