Regenbogen-Fahnen an der Tram zum diesjährigen CSD!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Lydia Dietrich, Dominik Krause und Thomas Niederbühl (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 17.2.2016
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
Mit o.g. Antrag forderten Sie den Oberbürgermeister in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzenden der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH auf, sich zum diesjährigen CSD für eine Trambahnbeflaggung in München mit Regenbogen-Fahnen einzusetzen. Hierbei handelt es sich um eine Thematik, die in den operativen Geschäftsbereich der MVG fällt. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Die MVG wurde zu diesem Thema um Stellungnahme gebeten, die wie
folgt lautete:
„Wunschgemäß haben wir die Machbarkeit in unserem Haus prüfen lassen und kamen zu dem Ergebnis, dass die Ausstattung aller Trambahnen mit entsprechenden Flaggen ca. 2.500 Euro kosten würde.“
Die MVG hat mitgeteilt, dass sie jedoch auf eine entsprechende Beflaggung der Tram gerne verzichten würde und hierfür folgende Überlegungen angeführt:
-„Bisher haben wir die Beflaggung unserer Fahrzeuge – trotz vielfacher Wünsche – ausschließlich dem Oktoberfest und den gelegentlich stattfindenden Fahrzeugkorsos bzw. Streckeneröffnungen der MVG
vorbehalten. Es ist also nicht ganz auszuschließen, dass wir – trotz aller Sympathie für den Anlass – einen Präzedenzfall schaffen würden, der uns zu weiteren Beflaggungen zwingt – und damit das weitgehende Alleinstellungsmerkmal des Oktoberfestes relativiert.
-Angeregt ist eine Beflaggung nur für die Tram. Das ist allerdings die weit geringere Zahl unserer Oberflächenfahrzeuge; zudem schränken gerade Veranstaltungen wie der CSD den Trambetrieb in der Innenstadt massiv ein; die verbleibenden Fahrzeuge und ihre Flaggen bleiben also für relativ wenige sichtbar (am wenigsten für die Teilnehmer des CSD). Umgekehrt: Auch die Busse einzubeziehen, würde einen ungleich höheren Aufwand und auch Zeitvorlauf erfordern.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.