Wann bekommt das Jugendamt wieder eine Leitung?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Gülseren Demirel, Katrin Habenschaden und Jutta Koller (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 5.7.2016
Antwort Personal- und Organisationsreferent Dr. Alexander Dietrich:
Ihre an Herrn Oberbürgermeister gerichtete Anfrage vom 5.7.2016 wurde dem Personal- und Organisationsreferat zur Beantwortung zugeleitet. Sie haben folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Seit dem 4. Quartal 2014 ist die Stelle der Jugendamtsleitung faktisch nicht besetzt – zunächst punktuell, seit geraumer Zeit bis heute dauerhaft. Das war im Amt deutlich spürbar: Mitarbeitende waren und sind verunsi- chert, keine/r konnte und kann sagen, wer das Jugendamt wann wieder leiten wird. Diese Unruhe fiel noch dazu in die gleiche Zeit, als in München ein rascher Anstieg an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu ver- zeichnen war – für die das Jugendamt zuständig und verantwortlich ist. Seit Mai 2015 wird das Jugendamt nun kommissarisch geleitet, was er- kennbar etwas Ruhe ins Amt gebracht hat. Dennoch ist die Verunsicherung unter den Mitarbeitenden nach wie vor groß.“
Deshalb fragen wir:
Frage 1:
Wird die aktuell ernannte Jugendamtsleitung ihre Aufgaben in absehbarer Zeit wieder wahrnehmen können. Wenn ja, wann?
Antwort:
Ein konkreter Zeitpunkt, zu dem die Jugendamtsleitung ihre Aufgaben wieder wahrnehmen kann, ist derzeit weder dem POR noch dem Sozialreferat bekannt.
Frage 2:
Was plant das Personal- und Organisationsreferat für den Fall einer weite- ren dauerhaften Abwesenheit? Was sind die Alternativszenarien, um in die- sem Fall das Jugendamt wieder unter eine ordnungsgemäße Leitung und Führung zu stellen?
Antwort:
Für das Stadtjugendamt besteht eine Vertretungsregelung. Es sind dem POR keine Tatsachen bekannt geworden, die die Annahme rechtfertigen, dass das Stadtjugendamt nicht unter einer ordnungsgemäßen Leitung undFührung stünde. Das POR ist sich seiner Verantwortung bewusst; es prüft und ergreift in diesem Fall – wie in jedem anderen Einzelfall – unter Berücksichtigung der besonderen Umstände alle möglichen und erforderlichen in der Zuständigkeit des POR liegenden Maßnahmen und berät das Sozialreferat zudem sowohl organisatorisch als auch – soweit möglich – im Hinblick auf die in der Zuständigkeit des Sozialreferats liegenden Maßnahmen.
Frage 3:
Wie will der Oberbürgermeister mit der Situation umgehen? Wie stellt er sicher, dass die Mitarbeitenden des Stadtjugendamtes baldmöglichst wie- der eine Leitung bekommen? Wie sieht der Zeitplan dafür aus?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.