Münchner Forum für Islam – Sachstand nach Fristablauf
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Ursula Sabathil und Mario Schmidbauer (damalige Fraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei/Freie Wähler) vom 24.6.2016
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
Herr Oberbürgermeister Dieter Reiter hat mich gebeten, Ihren Antrag vom 24.6.2016 zu bearbeiten.
Sie beantragen wie folgt: „Sollte nach Ablauf der einvernehmlich festgeleg- ten Frist zum 30.6.2016 keine gesicherte Finanzierung für eine Münchner Moschee vorgelegt werden, ist unverzüglich das vorgehaltene Grundstück an der Dachauer Straße für anderweitige Planungen der Landeshauptstadt München (Wohnungsbau, Gewerbeansiedlung, etc.) freizugeben. Eine weitere Fristverlängerung für das Projekt des Münchner Forums für Islam erfolgt nicht. Dem Stadtrat wird schnellstmöglich dargestellt, ob im zustän- digen Referat bereits entsprechende Planungsideen vorhanden sind.“
Hierzu ist festzustellen, dass das bis zum 30.6.2016 für das Münchner Forum für Islam (MFI) vorgehaltene Grundstück an der Dachauer Straße im Umgriff des in der Vollversammlung vom 1.7.2015 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2096 im sogenannten „Kreativquartier“ an der Dachauer Straße liegt und sich das gesamte Areal insoweit noch in einem laufenden Planungsprozess befindet.
Zu Ihrem Antrag vom 24.6.2016 können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Das fragliche Grundstück wird derzeit und voraussichtlich noch bis Mitte/ Ende 2017 als Stützpunkt der Münchner Stadtentwässerung (MSE) genutzt. Die Vorhaltefrist für das MFI wurde nicht verlängert.
Die laufenden Bebauungsplanverfahren für das Kreativquartier setzen auf eine von den Siegern des städtebaulichen Ideenwettbewerbs, Teleinternetcafe Architekten Berlin mit TH Treibhaus Landschaftsarchitektur Hamburg, erarbeitete Rahmenplanung auf. Der Stadtrat hat dieser Rahmenplanung in seiner Sitzung am 1.7.2015 zugestimmt. In der Rahmenplanung wurde das MFI nicht explizit berücksichtigt, da der Rahmenplan bereits 2013 bis 2014 erstellt wurde. Im Stadtratsbeschluss vom 1.7.2015 wurde jedoch ergänzend zum Rahmenplan festgestellt, dass ein Gebäude für das Münchner Forum für Islam im Teilplanungsgebiet „Kreativlabor“ auf dem derzeitigen Areal der MSE stadtplanerisch grundsätzlich möglich erscheint, für eineUmsetzung aber voraussichtlich ein qualifizierter Bebauungsplan mit gesondertem Aufstellungsbeschluss erforderlich ist. Alle weiteren Planungsschritte für das Kreativquartier wurden ohne die Berücksichtigung des MFI weiterbetrieben. Eine zeitliche Verzögerung durch die Grundstücksoption in der Planung hat es deshalb nicht gegeben.
Das Grundstück ist somit wie bisher auch Teil des Kreativquartierkonzepts, welches im Teilquartier „Kreativlabor“ einen Nutzungsmix aus Kunst/ Kultur, Wohnen, Gewerbe und Sozialnutzungen vorsieht. Die aktuellen Planungsüberlegungen zielen im Bereich des derzeitigen MSE-Stützpunktes verstärkt auf Wohnen, um die vorgegebenen und dringend erforderlichen Kenngrößen zu erreichen. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit in Aufstellung, die erforderlichen Verfahrensschritte nach §3 Abs.1 und §4 Abs.1 BauGB wurden bereits durchgeführt.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat dem Stadtrat bereits im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 17.6.2015 und in der Vollversammlung vom 1.7.2015 ausführlich über Planungsüberlegungen berichtet und wird den Stadtrat auch weiterhin im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens in der üblichen Weise informieren und einbinden. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werden wir deshalb von einer gesonderten Darstellung der Planungsideen im Stadtrat absehen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit geschäftsordnungsmäßig erledigt ist.