Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat die Erhaltungssatzung „Milbertshofen“ beschlossen. Sie ersetzt die bisherige Satzung, die Ende Oktober ausläuft. Nach Beschluss der Vollversammlung und Veröffentlichung im Amtsblatt wird die neue Satzung mit leicht erweitertem Umgriff und einer Geltungsdauer von fünf Jahren in Kraft treten. Neben dem bisherigen Gebiet, das im Wesentlichen im namensgebenden 11. Stadtbezirk Milbertshofen liegt und zudem kleinere Teile der Stadtbezirke4SchwabingWest und 12Schwabing – Freimann umfasst, wurden drei weitere Baublöcke zwischen dem Frankfurter Ring und der Lena-Christ-Straße in die Satzung aufgenommen.
Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit 1987 und damit seit fast 30 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen, die dem Erhalt einer gebietsspezifischen Bevölkerungsstruktur dienen. Dieser Schutz begründet einen zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt für bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum.
In der Landeshauptstadt München wird es somit dann insgesamt 20 Erhaltungssatzungsgebiete geben, in denen rund 247.000 Einwohnerinnen und Einwohner in etwa 137.500 Wohnungen leben.