Konzert für einen verurteilten Mörder auf dem Corso Leopold? Stadt stellt die Unterstützung ein
Antrag Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 1.9.2016
Antwort Kulturreferent Dr. Hans Georg Küppers:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München die Unterstützung der Veranstaltung Corso Leopold einstellen soll. Bei der angesprochenen Angelegenheit handelt es sich um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München; einer stadtratsmäßigen Behandlung bedarf es daher nicht.
Zunächst ist festzustellen, dass das Kulturreferat im Rahmen der Kulturförderung (Art. 83 Abs. 1 Bayerische Verfassung, Art. 57 Abs. 1 Bayerische Gemeindeordnung) eine maximale Zuwendung an den Verein Corso Leopold von insgesamt 5.000 Euro im Jahr gewährt. Eine Befassung des Stadtrats mit einer solchen Zuwendung ist bei einer Höhe von weniger als 10.000 Euro nicht erforderlich. Die Zuwendung ist zweckgebunden für das Kunst- und Kulturprogramm (Programmplätze: „Theater der Flaneure“, „Platz der Schwabinger“, Karree der Kunst) während des Corso Leopolds.
Laut Auskunft der Veranstalter des Corso Leopold fand am Sonntagvormittag, 11.9.2016, für ca. 30 Minuten ein „Mini“-Rockkonzert von Freunden und Familie von Benedikt Toth statt. Es wurden einige Lieder vorgetragen. Insgesamt waren ca. 30 Personen – hauptsächlich die Initiatoren der Kampagne und Freunde, kaum sonstiges Publikum – anwesend. Reaktionen sind, auch im Nachhinein, keine bekannt.
Bedingung des Veranstalters war, den Charakter eines Konzerts als Musikdarbietung zu wahren. Der Veranstalter des Corso Leopold distanzierte sich schon im Vorfeld von jeglichen, eventuell erfolgenden verbalen Äußerungen, die die Veranstaltung als Plattform für grundsätzliche Kritik am Justizsystem erscheinen lassen. Das Rockkonzert wurde vom Veranstalter des Corso Leopold weder finanziell noch organisatorisch unterstützt.
Zusammenfassend lässt sich feststellen: Die verantwortliche Leitung und Durchführung der Veranstaltung Corso Leopold liegt in Händen des Vereins Corso Leopold e.V. Die mit der Zuwendung der Stadt geförderten Programmbereiche lassen keinen Grund zur Beanstandung erkennen. Das Kulturreferat sieht deshalb keinen Anlass, die Förderung der Veranstaltung einzustellen oder eine Neukonzeption der Veranstaltung anzufordern. Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag als erledigt gelten darf.